Energiebezug > Vertragliches
Einspruch gegen Flüssiggasrechnung
Joerg:
--- Zitat von: \"RaMaWu\" ---
.....denn durch das Urteil vom BGH vom September 2003 erhalten gerade diese Klauseln für den Kunden Konsequenzen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Entsprechend sehen manche Gerichte diese Klauseln als sehr fragwürdig an ( ich vertraue ja immer noch auf unser Rechtssystem ).
--- Ende Zitat ---
Hallo RaMaWu
Das ist ein sehr interessanter Ansatzpunkt. Das könnte ja bedeuten, dass durch das Urteil des BGH evtl. nur Tankmieter betroffen sein könnten die einen Vertrag nach dem Urteil vom BGH abgeschlossen haben. Ich war 2001 so d... und habe einen Mietvetrag abgeschlossen. Mir wurde alles mögliche zugesichert. Mittlerweile will mein Anbieter nichts mehr von günstigeren Gaspreisen oder dem Abkauf des Tankes wissen.
Joerg
Watzl:
Suchen sie sich einen fachlich kompetenten Anwalt und ziehen sie das gegen diese Firma durch.
Man verläßt sich auf der anderen Seite immer darauf, dass die Kunden diesen letzten Schritt nicht bereit sind zu tun.
H. Watzl
Frank Busch:
Die Idee mit der Rückgabe "eines" Tanks statt "des" Tanks hat echt Charme. Das müßte bei Anwendung des gesunden Menschenverstands sogar einfach funktionieren, da es sich bei Tanks um "Gattungsware" handelt und nicht (wie z.B. bei Kunstwerken) um ein Einzelstück. Da dürfte auch eine Eigenschaft wie die Behälternummer (ähnlich der Fahrgestellnummer eines Autos) keinen Anspruch auf Herausgabe genau dieses Tanks begründen.
Klar, ich weiß auch, daß der Rechtsstaat nicht immer den gesunden Menschenverstand anwendet, aber mach es doch einfach mal vor, das hätte Präzedenzfallcharakter und brächte eine Umtauschlawine in Gang ...
RaMaWu:
Hallo Frank !!!
Ich habe mich mit meinem Rechtsanwalt beraten ( der im übrigen bei uns in der Gegend schon einige verbraucherfreundliche Urteile "gewonnen" hat; besonders im Bereich der Kaffeefahrten und Reisegutscheine ).
Ich werde zum 31.12.2006 meinen Vertrag mit meinem Flüssiggaslieferanten vorzeitig kündigen. Dazu geben mir diverse unwirksame Klauseln im Einheitsvertrag das Recht.
Gleichzeitig werde ich anbieten, einen NEUEN Tank zurückzugeben.
Da mein Lieferant sicherlich nicht auf die Schnapsideee kommen wird, meinen unterirdischen Tank auszubauen wird er nur 2 Möglichkeiten haben:
1. meinen Vorschlag annehmen und sich somit die Möglichkeit erhalten mich auch zukünftig bei entsprechendem Gaspreis zu beliefern
oder
2. gegen mich in meinem Wohnort gerichtlich vorzugehen und dabei auf jedem Fall einen Langzeitkunden verlieren.
Hinweis:
Mit dem Gaspreis von meinem Liefernaten könnte ich ja leben, aber was mich im Laufe der letzten Gaspreiserhöhung richtig wurmt ist die Erkenntnis, dass es so grosse Konzerne tatsächlich nötig haben ihre Kunden mit solchen Verträgen derart zu geisseln, dass mir einfach die Spucke weggeblieben ist. Und das ist der eigentliche Grund warum ich reagieren werde.
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