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Autor Thema: Stadtwerke Kaltenkirchen  (Gelesen 7022 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Kaltenkirchen
« am: 06. August 2006, 19:00:30 »
Ein Kunde hat seine Korrespondenz mit dem Versorger online gestellt:

http://www.ujs.de/gas/536040973a0fcab09/536040973a1133206/index.html

Offline DieAdmin

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Stadtwerke Kaltenkirchen
« Antwort #1 am: 06. August 2006, 20:12:54 »
Besonders interessant find ich den Briefwechsel zu der HP selbst zwischen Herrn Gloria und seinem Versorger.

Ob ich \"meiner\" EVI im nächsten Schreiben mitteile, dass sie einen Thread hier im Forum hat?

Offline cornulus

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Stadtwerke Kaltenkirchen
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2006, 23:28:19 »
Moin!
Ich lese hier im Forum, dass sie nur für die Neukunden ab Mitte 2005 gilt. Da die Stadtwerke Kaltenkirchen mit einem Schreiben, dass wir heute (28.12.) bekommen haben eine Erhöhung zum 1.1.2007 ankündigen, dürfte diese für die Neukunden ja nicht gelten, da sie nicht rechtzeitig angekündigt wurde. Oder?

Übrigens schlage ich hiermit einen Preis für die beste sprachliche Verschwurgelung einer Preiserhöhung vor und nominiere gleichzeitig die  Stadtwerke Kaltenkirchen mit der folgenden Formulierung: "in diesem Jahr ist es uns gelungen, die Gaspreise im 2. Quartal und im 4. Quartal auf nahezu gleichem Preisniveau zu stabilisieren, die übrigen Monate konnten wir Ihnen sogar noch günstiger anbieten. Unsere Bezugskosten ermöglichen es uns, dieses Preisniveau um durchschnittlich 2,7% netto erhöht für Ihre Gaslieferungen ab dem 1.1.2007 in Ansatz zu bringen. "

Wow!

Gibt es Vorschläge für eine angemessene Antwort?

Gruß
cornulus

Offline Christian Guhl

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Stadtwerke Kaltenkirchen
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2006, 18:11:40 »
@Cornulus
"Der § 315 BGB ermöglicht es mir, das Preisniveau von Sept.2004 auch für
die Gaslieferungen ab 01.01.2007 in Ansatz zu bringen."

 

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