Energiepreis-Protest > FairEnergie / SW Reutlingen
Mahnbescheid erhalten
alx:
Hallo zusammen,
nur kurz zur Information: Gerichtlicher Mahnbescheid der Fairenergie heute im Briefkasten entdeckt. Jetzt wird\'s dann langsam interessant. :)
Gruß
Alex
Free Energy:
Hallo,
kein Grund zur Panik !
Einfach den \"eingebauten Widerspruch\" benutzen ( Widerspruch gegen den Anspruch an sich), und dann zurück senden.
Dann muss der Energieversorger wieder klagen. Ober das macht ? 8)
Abwarten !
Gruß
Free Energy
RR-E-ft:
@alx
Was man schon alles in den Widerspruch schreiben sollte, wurde hier im Forum schon besprochen.
Es ist noch besser, den Widerspruch entsprechend zu begründet, statt diesen ohne Begründung zu lassen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
alx:
Danke für die Reaktion,
sorry, war vielleicht im falschen Kontext - keine Panik vorhanden.
Gruß
Alex
Norman:
Hallo @all,
ich lese hier schon einige Zeit mit. Kann nur sagen tolles Forum.
Ich hab auch Einspruch gegen mein EVU wegen der Unbilligkeit der Preiserhöungen erhoben.
Jetzt hab ich ein Brief bekommen, in dem die Veranlassung eines gerichtl. Mahnverfahrens angedroht wird.
(\"sollte die Zahlung nicht bis blablabla usw.)
Ist es wichtig auf diesen Brief zu reagieren, oder kann ich den Mahnbescheid abwarten, und dann den schon erwähnten \"eingebauten Wiederspruch\" benutzen?
Danke für Antworten.
PS: die Freist zur Zahlung war am 31.07.06 :oops:
solidarische Grüße Norman
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