Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid erhalten  (Gelesen 8806 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline alx

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 76
  • Karma: +0/-0
    • http://www.e-r-n-a.de
Mahnbescheid erhalten
« am: 05. August 2006, 01:39:25 »
Hallo zusammen,

nur kurz zur Information: Gerichtlicher Mahnbescheid der Fairenergie heute im Briefkasten entdeckt. Jetzt wird\'s dann langsam interessant.  :)

Gruß
Alex
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
www.E-R-N-A.de

Offline Free Energy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #1 am: 06. August 2006, 00:48:10 »
Hallo,

kein Grund zur Panik !

Einfach den \"eingebauten Widerspruch\" benutzen ( Widerspruch gegen den Anspruch an sich), und dann zurück senden.

Dann muss der Energieversorger wieder klagen. Ober das macht ? 8)

Abwarten !

Gruß

Free Energy

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #2 am: 06. August 2006, 17:01:46 »
@alx

Was man schon alles in den Widerspruch schreiben sollte, wurde hier im Forum schon besprochen.

Es ist noch besser, den Widerspruch entsprechend zu begründet, statt diesen ohne Begründung zu lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline alx

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 76
  • Karma: +0/-0
    • http://www.e-r-n-a.de
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #3 am: 06. August 2006, 18:52:14 »
Danke für die Reaktion,

sorry, war vielleicht im falschen Kontext - keine Panik vorhanden.

Gruß
Alex
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
www.E-R-N-A.de

Offline Norman

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #4 am: 06. August 2006, 23:46:45 »
Hallo @all,

ich lese hier schon einige Zeit mit. Kann nur sagen tolles Forum.

Ich hab auch Einspruch gegen mein EVU wegen der Unbilligkeit der Preiserhöungen erhoben.

Jetzt hab ich ein Brief bekommen, in dem die Veranlassung eines gerichtl. Mahnverfahrens angedroht wird.
(\"sollte die Zahlung nicht bis blablabla usw.)

Ist es wichtig auf diesen Brief zu reagieren, oder kann ich den Mahnbescheid abwarten, und dann den schon erwähnten \"eingebauten Wiederspruch\" benutzen?

Danke für Antworten.
PS: die Freist zur Zahlung war am 31.07.06 :oops:

solidarische Grüße Norman

Offline Norman

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #5 am: 08. August 2006, 18:42:33 »
Kann mir jemand helfen?

(mein Beitrag vom 06.08.2006)

Danke
Gruß Norman Schöne

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #6 am: 08. August 2006, 20:13:18 »
@Norman

Einfach abwarten auf Das,was da kommen soll.Vielleicht bleibt es ja auch nur bei der Androhung!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Norman

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #7 am: 08. August 2006, 21:24:59 »
@hollmoor,

ok, dann warte ich.

Zumal die \"Deppen\" (sorry), zwei Briefe mit ungefähr gleichem Inhalt abgeschickt haben. In dem einen schreiben sie von einer offenen Forderung in Höhe von 221 Euro und in dem anderen von einer Forderung in Höhe von 411 Euro.
Was haben die für eine Buchführung??
Es gibt doch für mich nur eine Vertragsnummer, und wenn sie die in Ihrem System aufrufen, wird doch eigentlich nur ein Saldo dort stehen?? Oder?

Gruß Norman Schöne

Offline hollmoor

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 434
  • Karma: +0/-0
Mahnbescheid erhalten
« Antwort #8 am: 09. August 2006, 07:56:39 »
@Norman

Vielleicht haben sie dich verwechselt mit einem anderen Kunden.Kann vorkommen,wie bei mir neulichst.

Da wurde ich mal wieder angeschrieben,zwecks Forderung höherer Abschlagzahlung u.man verwies in dem Schreiben auf ein Telefonat,in dem ich der Erhöhung auf 53 Euro zugestimmt haben soll.
Ich habe seit Monaten jedoch keinen telefonischen Kontakt mit meinen Stadtwerken.Alles geht nur schriftlich.(Und warum sollte ich auch einer Erhöhung des Abschlages zustimmen?)
Man gestand dann aber auf der Gegenseite ein,dass ein Irrtum ihrerseits vorläge.(Die hatten wohl mit einem anderen Kunden verhandelt über die Abschlagshöhe)
So kanns also durchaus gehen.Mann ist wohl etwas durcheinander o.überfordert in den Verwaltungsetagen. :wink:

Frag doch mal an,welche Forderung denn nun die Richtige sein soll.
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz