Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ich habe verloren ich muss zahlen  (Gelesen 13522 mal)

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Offline FrauPost

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« am: 03. August 2006, 12:05:52 »
Ich kämpfe seit 10/2005, habe jeden Rat der mir hier gegeben wurde genutzt.
Habe Wiederspruch mit Musterschreiben eingelegt, habe Einzugsermächtigung zurück genommen, habe selber jeden Monat abgelesen und eingezahlt, wiederholt auf Absagen Wiederspruch geschrieben (dreiseitige Schreiben die mich viel Zeit und Nerven gekostet haben) u.s.w. u.s.w. Jeder der kämpft, kennt den Verlauf.
Trotzdem wurde mir Strom abgestellt.
Nun bin ich umgezogen, eine neue Kundennummer bekomme ich nicht, wie mir hier im Forum zugesichert wurde, denn es liegt im Ermessen des Versorgers und für Gas, gibt es in Chemnitz nur einen.
Und auch für meine neue Wohnung ist mir nun die Sperre angedroht worden.
Denn die Schulden (ich bin nun Schuldner!!) übertragen sich auf die neue Wohnung.
Darauf hin war ich, wie hier im Forum auch immer wieder geraden wird, beim Amtsgericht Chemnitz.

Diese haben mir klipp und klar gesagt: diese ganze Angelegenheit ist Unfug! Ich habe KEIN Recht gegen eine allgemeine Preisanpassung, Wiederspruch einzuglegen. Wenn dann müßte ich auch Klagen, und wo gibt es denn sowas, das eine einzelne Person, sich gegen Erhöhungen der Energie wehrt. Auch sind es wirklich Schulden, wenn ich nicht den gesamten Preis zahle und damit ist eine Sperre berechtigt. Und wenn ich eine \"Einstweilige Verfügung\" beantrage, das mann mir mein Strom nicht abdreht, da müßte ich dann auch Klagen. Auch hat die Dame noch nie was von einem Energieverbraucherbund gehört, und wenn dieser den Kunden solche Flöhe ins Ohr setzt, dann soll er sich auch kümmern.

So ich bin am Ende, ich werde nun gebeugten Hauptes zu meinen Energieversorger gehen, muss dort reumütig um Verzeihung bitten und lieb die Forderung: Mahnkosten Sperrkosten Inkassokosten und Preisanpassung zahlen. Was anderes bleibt nicht mehr, ich habe ein Kind und muss ab und zu auch Essen kochen und zwar mit Strom.

Ein Wechsel zu einen anderen Stromanbieter kann bis zu 8 Wochen dauern.

Im übrigen werden mir 11 Euro \"Strafe\" berechnet, weil ich kein Abbucher mehr bin, das ist alles ein böser Witz und ich kann nicht mehr lachen, auch nicht mehr schlafen.

Offline FrauPost

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« Antwort #1 am: 03. August 2006, 12:29:56 »
Wie kann ich Hausverbot erteilen? Ich habe kein Privathaus, bin nur Mieter, die können doch einfach ohne bei mir zu klingen, im Hausflur an meinen Stromzähler ran und abstellen. Das haben die \"Guten\" beim letzten mal auch gemacht.

Offline RR-E-ft

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« Antwort #2 am: 03. August 2006, 12:33:50 »
@Frau Post

Keiner weiß, wie sich die Geschichte zugetragen hat und was beim Amtsgericht Chemnitz wie beantragt wurde.

Schließlich hieß es auch, man solle nicht ohne Anwalt sein Recht bei den Gerichten suchen.

Nun mag es sein, dass dem Amtsgericht Chemnitz die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen gem. § 315 BGB nicht bekannt ist, weil es schon am entsprechenden Vortrag fehlte.

Wohlmöglich waren Sie nur auf der Rechtsantragsstelle und die Aussagen stammen noch nicht einmal von einem Richter.

Es gibt viele Landgerichtsentscheidungen, die etwas anderes besagen, zuletzt Landgerichte Dresden und Koblenz.

Zudem wollten Sie doch wohl auch alsbald den Stromversorger wechseln.

Wenn Sie es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen ließen, es also ein Urteil oder einen Beschluss geben sollte, stellt sich die Frage, ob diese Entscheidung  rechtskräftig ist oder aber ein Rechtsmittel besteht und dieses Aussicht auf Erfolg hat.

Sie hätten sich mit Anwalt sogleich an das zuständige Landgericht wenden sollen.

Dafür, dass jemand ohne vertiefte Kenntnisse allein zum Gericht marschiert und das Gericht nicht von seinem Rechtsstandpunkt überzeugen kann, kann niemand etwas.

Auch Mieter können wirksam Hausverbot erteilen.

Hatten Sie das hier gelesen:

LG Düsseldorf: Recht zur Sperrung nach Unbilligkeitseinwand



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline FrauPost

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« Antwort #3 am: 03. August 2006, 12:47:49 »
Sie haben vollkommen Recht, natürlich bin ich gestern, nach dem ich bei meinem Versorger war und der mir gesagt hat das die Forderung auch auf die neue Wohnung bezogen wird, gleich zum Amtgericht gelaufen, zur Rechtsberatung. Wenn mann so einen Hammer vor den Kopf bekommt ist mann nun mal verzeweifelt.

Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten, auch wenn ich nicht schlecht verdiene, müsste ihn aber trotzdem aus eigener Tasche bezaheln, also versucht mann es erst mal alleine.

Und wie im Nachhienein noch geschrieben, der Wechsel kann bis zu 8 Wochen dauern. Und nur Strom, leider kein Gas.

Wuste nicht das Sie so schnell antworten, vielen Dank, ihnen trotzdem

Offline RR-E-ft

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« Antwort #4 am: 03. August 2006, 13:08:05 »
@Frau Post

Es wurde doch wohl immer schnell geantwortet.

Ich habe es bisher so verstanden, dass Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Chemnitz waren, dort wohl auf einen Rechtspfleger gestoßen sind, der meinet, ein solcher Antrag habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb Sie dann resigniert davon abgesehen haben.

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, Anwalts- und Prozesskosten zu bestreiten, hat unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Es muss also niemand ohne Anwalt sein Recht bei Gericht suchen.

Hatten Sie noch keinen Antrag gestellt und wurde über einen solchen auch nicht zu Ihren Ungunsten entschieden, dann haben Sie bisher gar nicht verloren, allenfalls resigniert und aufgegegeben.

Ggf. sollten Sie sich deshalb von einem Kollegen vor Ort umfassend beraten lassen.

Dieser sollte die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte prüfen.

Dazu ist es notwendig, den gesamten Sachverhalt, auch bezüglich der Schulden von der alten Wohnung zu prüfen.

Der Versorgerwechsel beim Strom dauert aktuell etwa vier Wochen zum Monatsersten, wenn man alles geregelt hat.

So lange, wie Sie hier schon im Forum sind, hätten Sie den Stromlieferanten also wohl schon wirksam wechseln können.

Erst mal ellein versuchen, ist ganz schlecht, weil später auch ein Anwalt eine schlecht angefangene Sache nicht mehr in die richtigen Bahnen gelenkt bekommt.

Deshalb niemals erstmal alleine etwas versuchen.

Auch wenn Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden, nehmen Sie bitte das Gaspreis- Urteil des OLG Karslruhe vom 28.06.2006 mit und verweisen weiter auf  OLG München, NJW-RR 1999, 421; LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; BGH NJW 2003, 1449; BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW 2006, 684; BGH NJW 2006, 1667; LG Oldenburg, WuM 2006, 162; LG Mönchengladbach, RdE 2006, 170; LG Neuruppin, ZMR 2006, 290; Hanau, ZIP 2006, 1281; Säcker, RdE 2006, 65; Markert, RdE 2006, 81 und 137; ders. ZNER 2006, 138; Arzt/ Fitzner, ZNER 2005, 305 ff.; Fricke, WuM 2005, 547; v. Hammerstein, ZNER 2005, 9 ff.; Schwintowski, N&R 2005, 90, 92; Held, NZM 2004, 169, ders. VuR 2003, 269 und verweisen Sie auf die Entscheidungssammlung unter

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1711/

Sie dürfen nicht erwarten, dass jeder Anwalt weiß, worum es bei § 315 BGB geht.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« Antwort #5 am: 03. August 2006, 13:26:48 »
@FrauPost,

Sie hatten bereits am 19.10.2005 gepostet, das Sie Widerspruch iengelegt haben.

Gasversorger warten jetzt ab.
Jetzt schreiben Sie

Trotzdem wurde mir Strom abgestellt

da liegen doch Gründe vor, wieso, weshalb, warum
 ?
Alleine die Tatsache, dass Sie die Einzugsermächtigung zurückgezogen und haben und auch Widerspruch gemäß Musterbrief bereits im Okt. 2005 eingelegt haben, ist nicht ausreichend, dass die SW den Strom sperren.

Da muss leider noch etwas anderes sich ereignet haben, ich vermute mal, z.B. dass Sie Abschläge nicht bezahlt haben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline FrauPost

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« Antwort #6 am: 03. August 2006, 14:02:00 »
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas Ricke,

Sie sind spitze, wie immer sind Sie sehr direkt aber korrekt und ich mus mir eingestehen \"Mädel auch du machst Fehler\"

Aber ganz so untätig war ich nicht. Ich bekomme keine Prozeskostenbeihilfe, ich mus sogar den Rechtsanwalt, der meine Tochter wegen Ihres Unterhalts vertritt, selber zahlen. Ich verdiene wirklich nicht schlecht, besser als andere in meiner Branche. Das es aber noch andere Dinge für den allgemeinen Bedarf zu zahlen gibt, zählt nicht. Glauben Sie mir, ich war wirklich wegen dieser Angelegenheit schon unterwegs und habe es mir ausrechnen lassen.

Auch habe ich die anderen Anbieter schon unter die Lupe genommen, habe bis jetzt aber nicht den Schritt gewagt. Ich arbeite selber in einer Wettbewerbsbranche und weiß, das nicht alles Gold ist was glänzt. Aber nach dem Tritt von Ihnen in meinen Hintern, werde ich jetzt, genau das tun.

Auch weiß ich das Rechtsanwälte immer bestimmte Fachgebiete haben, daher ist mir vollkommen klar, das nicht jeder Anwalt alles wissen kann, aber die Überlegung ob ich nicht lieber die Forderung des Versorgers zahle und Nachts wieder besser schlafen kann oder mir einen Rechtsanwalt nehme der mich noch mehr kostet und der Kampf weiter geht, liegt oft sehr nahe.

Und ja, ich war vollkommen entmutigt, enttäuscht und verstört, wenn einem das Gas abgedreht werden soll, weil man \"Schulden\" hat, ist das nicht so toll.
Wobei? Warum Schulden? Ich habe doch nur das nicht gezahlt, was durch die Erhöhung zuviel berechnet wurde. Ich kann mich mit diesem Wort nicht anfreunden.

Das die Dame vom Amtsgericht keine Ahnung hatte, da haben Sie wahrscheinlich 100% Prozent recht, mann läßt sich aber nur nicht gerne auslachen. Mann denkt doch, die haben doch wenigstens ein bißchen Ahnung und so wie hier im Forum gesprochen wird, ist das doch ein allgemein bekanntes Thema, wieso weiß die Dame davon nichts. Ich kann doch nicht die einzige in Chemnitz sein, die gegen Ihren Energieversorger kämpft.

Ich danke Ihnen,
mit freundlichen Grüßen
Silvia Post

Offline FrauPost

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Ich habe verloren ich muss zahlen
« Antwort #7 am: 03. August 2006, 14:10:58 »
Wenn Sie meine Beiträge gelesen haben, dann wissen Sie, das ich meine Abschläge gezahlt habe.
Ich habe jeden Monat abgelesen ausgerechnet im Verwendungszweck deutlich gemacht für was ich zahle.

Wie schon geschrieben, wurde mir sogar ein Termin zugeschickt, das ich zu einem persönlichen Gespäch kommen soll, ich wurde telefonisch schon bedroht und unter Druck gesetzt.

Gestern habe ich auch meine Schlussrechnung genau pünklich auf den Termin gezahlt.

Es ist nichts anderes dahinter, auser das ich wissen möchte was mit meine Guthaben aus 2005 geworden ist, bis heute keine Erklärung.
Natürlich habe ich mir das abgezogen, und ich habe nur die Differenz gezahlt die ich mir ausgerechnet habe.

Die Forderung beträgt sich mit Mahnkosten 5 (mehrere)  Euro Inkassokosten 35 Euro (wird nach der ersten Mahung berrechnet) Sperrkosten 45 Euro und die abgezogene Differenz auf rund ca 300 Euro.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #8 am: 03. August 2006, 14:18:43 »
@Frau Post

Sie sollten sich noch einmal genau den oben verlinkten Beitrag und die betreffende Entscheidung des LG Düsseldorf durchlesen.

Möglicherweise gibt es offene Forderungen, die nicht unter Ihren bisherigen Unbilligkeitseinwand fallen, weshalb die Androhung einer Versorgungssperre zulässig sein kann.

Möglicherweise ist es möglich, jetzt noch die Unbilligkeit insgesamt einzuwenden.

Wenn jedoch ein Fall so besonders liegt wie bei Ihnen, dann ist es schon notwendig und ratsam, die Sache durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Ggf. zahlen Sie doch - als geringeres Übel -  vollständig unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Billigkeitskontrolle und der  Rückforderung, um wieder ruhig schlafen zu können.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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« Antwort #9 am: 03. August 2006, 14:36:31 »
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas Ricke,

\"Möglicherweise ist es möglich, jetzt noch die Unbilligkeit insgesamt einzuwenden\"

Diesen Satz verstehe ich leider nicht ganz, ich habe Einwand für die komplette Schlussabrechnung 2005 und nun auch 2006 Wiederspruch eingelegt.

\"Möglicherweise gibt es offene Forderungen, die nicht unter Ihren bisherigen Unbilligkeitseinwand fallen, weshalb die Androhung einer Versorgungssperre zulässig sein kann. \"

Was könnte das sein? Ich bin mit meinen Zahlungen auf dem laufenden, selbst die Schlussrechnung habe ich pünktlich, zwar gekürzt und ohne Mahn- und Inkassokosten, gezahlt.

Sie haben recht, ich werde einen Anwalt aufsuchen, ich bin noch nicht bereit einfach aufzugeben, erst recht nicht nach Ihren heutigen Antworten.

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen

Silvia Post

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 03. August 2006, 14:42:18 »
@Frau Post

Alle Einzelheiten Ihres Streits mit den Stadtwerken kann hier niemand kennen.

Vergessen Sie bitte nicht, auch die Verbraucherzentrale Sachsen über den Streit mit Ihrem Versorger zu informieren, so dass diese ggf. auch etwas unternehmen kann (Information an Landeskartellbehörde etc. pp).

Die Verbraucherzentrale Sachsen, die den Energiepreisprotest aktiv unterstützt, kennt man vielleicht auch beim Amtsgericht Chemnitz:

http://www.vzs.de/UNIQ115460908016168/link201528A.html


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline taxman

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« Antwort #11 am: 03. August 2006, 14:54:30 »
Zitat von Frau Post:
Sie haben recht, ich werde einen Anwalt aufsuchen, ich bin noch nicht bereit einfach aufzugeben.

Jawohl, genau so ist es richtig. Lassen Sie sich nicht duch die vielen Mahnungen/Drohungen und Falschaussagen entmutigen. Gerne hätte ich Ihnen dies persönlich gesagt um das Gegenteil von dem zu bewirken was die Mitarbeiterin des Amtgerichtes bei ihnen bewirkt hat. Einfach Mut zusprechen.

Also toi, toi, toi und lassen Sie sich nicht unterkriegen.  :wink:

taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline gasol

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« Antwort #12 am: 03. August 2006, 19:37:58 »
@ Frau Post

Und - bittschön - unser hilfreicher Rechtsanwalt heißt immer noch Fricke.

Mit freundlichem Gruß

gasol

Offline Cremer

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« Antwort #13 am: 03. August 2006, 21:10:52 »
@FrauPost,

ein Vertrags- oder Familienbanwalt ist kein Fachanwalt für Energierecht.

Da kann man einen bösen Fehltritt machen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline goofy3

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« Antwort #14 am: 10. August 2006, 00:33:06 »
hmmmm

frau post

so ganz kann ich dem nicht folgen und wenn...

moin herr fricke
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