Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
RR-E-ft:
@Sapmaster
Möglicherweise machen Sie etwas grundsätzlich falsch, wenn Sie Abschlagsbeträge pauschal kürzen, nachdem Sie nur Erhöhungen als unbillig gerügt haben.
Sie müssen sich schon etwas mehr in das Thema vertiefen.
LG Düsseldorf: Recht zur Sperrung nach Unbilligkeitseinwand
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Sapmaster:
Hui!
Jetzt hab ich ja Angst bekommen! Also den Sachverhalt nochmal von vorne:
Ich bin im August 05 in diese Wohnung eingezogen. Die Vormieter hatten eine Abschlagszahlung von 59€ pro 2 Montate für Gas & Strom zu zahlen.
Bei mir wurde ebenfalls dieser Betrag angesetzt - jedoch hatte ich einen deutlich höheren Verbrauch.
Im Juni 06 kam die Jahresabrechnung: Verbrauch gesamt: ca. 850€
Ich habe Billigkeit der Gaspreiserhöhung gerügt und die Bankeinzugsermächtigung zurückgezogen. Zeitlich jedoch war das so knapp, dass zwischen dem "Einspruch" und der Abbuchung nur wenige Tage lagen und so die volle Summe eingezogen wurde.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich berechtigt bin die Höhe der Abschlagszahlungen nun um diesen Betrag zu kürzen.
Cremer:
@Sapmaster
rückbuchen lassen, eigene Jahresrechnung erstellen und nur diesen Differenzbetrag zu den Abschlägen zahlen.
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