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Autor Thema: Stadtwerke München , Gutachten  (Gelesen 3765 mal)

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Offline energiemonster

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Stadtwerke München , Gutachten
« am: 19. August 2006, 14:21:32 »
Ein freundliches Hallo an alle " Widerständler ",

ich habe nach meinen hier im Forum erhaltenen und sehr hilfreichen Informationen, der Gaspreiserhöhung wiedersprochen. Ganz korrekt mit Musterbrief etc.

Nun die Reaktion der Stadtwerke ist folgende, Sie haben mir zwei Gutachten von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche vorgelegt. Die Stadtwerke zitieren in Ihrem Begleitschreiben wie folgt.

Die Zunahme des Arbeitspreises beim Gasbezug im Zeitraum vom 1 .Jan. 2004 bis 30 Juni 2006 ist höher als die in diesem Zeitraum erfolgte Erhöhung des Arbeitspreises beim Absatz an die Tarifkunden; die Rohmarge aus dem Gasabsatz an Tarifkunden ist damit gesunken.

Von der ermittelten Rohmarge sind die Vertriebskosten , wie Kundenbetreuung, Abrechnung und Inkasso zu bestreiten. Die Rohmarge ist in der derzeitigen Höhe nicht kostendeckend.

Die zitierten Gutachten von Deloitte&Touch mit den Berechnungen der Rohmarge für einen Gastarifkunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 22.000 kWh/Jahr in den Jahren 2004-2006 haben wir diesem Schreiben begefügt. Damit ist der z.T. öffenlich erhobene Vorwurf, dass die SWM die Preisanpassungen dazu genutzt hätten, um ihre Kunden abzuzocken, eindeutig widerlegt !

So, dat wars, meine Frage an die Experten im Forum ist nun; ist damit ( Gutachten )die Billigkeit der Gaspreiserhöhungen nachgewiesen, oder kann man die Gutachten aufgrund von einem gewissen Kundenverhältnis zwischen Auftraggeber und Gutachter die Neutralität anzweifeln ?

Wie soll man weiter vorgehen, wird sicher viele Interessieren ?

Vorab schon mal danke für alle kommenden Infos !!!

Viele Grüsse
Gerhard


 :)

Offline Christian Guhl

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Stadtwerke München , Gutachten
« Antwort #1 am: 19. August 2006, 15:05:24 »
Die Gutachter wurden von den SWM beauftragt. "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing".
Gibt es irgendwelche Beweise für die dargelegten Zahlen ?
Es mag ja tatsächlich sein, daß die Preiserhöhungen den Kostensteigerungen
entsprachen (???). Das heißt noch lange nicht, daß der Gesamtpreis billig ist !
Und Sie haben ja hoffentlich auch den Gesamtpreis gerügt ?
Wenn Sie antworten wollen, können Sie dies mit 2 Sätzen tun :
"Die von Ihnen vorgelegten Zahlen entsprechen nicht den Anforderungen, die man an eine Offenlegung der Kalkulation stellt.Ich erhalte meinen Widerspruch aufrecht."

 

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