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Autor Thema: Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?  (Gelesen 6175 mal)

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Offline energiemonster

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« am: 01. August 2006, 23:56:30 »
Hallo Gaspreisrebellen,

ich habe vor wenigen Tagen die Ablesekarte der SWM bekommen. In den Fragen und Antworten hier im Forum fand ich nur einen Hinweis darüber wann der Wiederspruch einzulegen sei und zwar nach bekanntgabe der Preiserhöhung durch die SWM. Deshalb meine Frage:
Wer weiss , ob ich auch jetzt noch wenn die Jahresabrechung vorliegt und die Preiserhöhung durch Nachzahlung bzw. die künftigen Abschlagszahlungen wirksam werden, Wiederspruch einlegen  ?

Im voraus Danke für evtl. Infos.
Gruss
Gerhard

 :D

Offline Cremer

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« Antwort #1 am: 02. August 2006, 10:02:44 »
@energiermonster,

ich rate zum Widerspruch gemäß Musterbrief vor Erhalt der Jahresrechnung.

Kontrollieren Sie, ob Ihre Abschläge nicht zu hoch waren. Sollte ein Guthaben in Ihrer erstellten Jahresrechnung mit Preisen vom Sept. 2004 herauskommen, dann wird der Versorger dieses nicht erstatten.

Widersprechen Sie der Höhe des Gaspreises an sich und den Gaspreiserhöhungen.

Haben Sie auch gegen die Strompreise Widerspruch eingelegt?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« Antwort #2 am: 02. August 2006, 11:11:40 »
@energiemonster

Man kann auch erst bei Rechnungserhalt noch die Unbilligkeit der Gesamtpreise rügen und den Rechnungsbetrag hiernach entsprechend kürzen.  Noch besser ist e, so früh als möglich die jeweils erhöhten Preise als unbillig zu rügen, um auch schon frühzeitig die Abschlagszahlungen zu senken, so dass es nicht erst zu Überzahlungen kommt.

Dafür ist es belanglos, ob man auch die Strompreise als unbillig gerügt hat.

Immer daran denken:

Es geht nicht um einen Widerspruch gegen die Preiserhöhung, sondern um die Unbilligkeit der jeweils geforderten Gesamtpreise, zusammengesetzt aus Grund- und Arbeitspreis.

Das geht auch vollkommen losgelöst von einer Preiserhöhung:

Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

Das ist keine Frage der Energiepolitik.

Offline energiemonster

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« Antwort #3 am: 10. August 2006, 18:24:18 »
Hallo und danke an Cremer und RR-E-ft !!

werde dann mal wegen Unbilligkeit wiedersprechen.

 :D

Grüße
Gerhard

Offline Sapmaster

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« Antwort #4 am: 17. August 2006, 12:35:48 »
Hallo an alle!

Ich habe schon widersprochen, b.z.w. entsprechend dem Musterschreiben die Billigkeit der Erhöhung "gerügt", wie dass so schön hier benannt wurde.

Anschließend habe ich eine Aufschlüsselung bekommen, wo dargelegt ist, wo meine Kohle wohl bleiben mag. Nur persönlich halte ich einige (allerdings nicht dieses Thema betreffende) Teile dieser Aufstellung für falsch.

Jedenfalls habe ich mir erlaubt meine Abschlagszahlungen um ca. 20% zu mindern, um nicht am Jahresabschluss eine überzahlte Rechnung zu haben.

Aber wie gehe ich nun weiter vor? Wird mich irgendwann mein Versorger verklagen? Ab wann ist denn die Erhöhung unbillig?

Offline RR-E-ft

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« Antwort #5 am: 17. August 2006, 12:38:55 »
@Sapmaster

Möglicherweise machen Sie etwas grundsätzlich falsch, wenn Sie Abschlagsbeträge pauschal kürzen, nachdem Sie nur Erhöhungen als unbillig gerügt haben.

Sie müssen sich schon etwas mehr in das Thema vertiefen.

LG Düsseldorf: Recht zur Sperrung nach Unbilligkeitseinwand


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Sapmaster

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« Antwort #6 am: 17. August 2006, 13:20:48 »
Hui!

Jetzt hab ich ja Angst bekommen! Also den Sachverhalt nochmal von vorne:

Ich bin im August 05 in diese Wohnung eingezogen. Die Vormieter hatten eine Abschlagszahlung von 59€ pro 2 Montate für Gas & Strom zu zahlen.
Bei mir wurde ebenfalls dieser Betrag angesetzt - jedoch hatte ich einen deutlich höheren Verbrauch.

Im Juni 06 kam die Jahresabrechnung: Verbrauch gesamt: ca. 850€

Ich habe Billigkeit der Gaspreiserhöhung gerügt und die Bankeinzugsermächtigung zurückgezogen. Zeitlich jedoch war das so knapp, dass zwischen dem "Einspruch" und der Abbuchung nur wenige Tage lagen und so die volle Summe eingezogen wurde.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich berechtigt bin die Höhe der Abschlagszahlungen nun um diesen Betrag zu kürzen.

Offline Cremer

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Wiederspruch Gaspreiserhöhung wann ?
« Antwort #7 am: 18. August 2006, 10:13:56 »
@Sapmaster

rückbuchen lassen, eigene Jahresrechnung erstellen und nur diesen Differenzbetrag zu den Abschlägen zahlen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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