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Autor Thema: DREWAG  (Gelesen 7138 mal)

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Offline micha_naumann

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DREWAG
« am: 30. Juli 2006, 11:27:33 »
Die Verträge zum Produkt "Dresdner Kombi privat" zu den Konditionen

45,00€ Grundpreis/Monat
Gas 4,29Ct/kWh
Strom 16,38Ct/kWh
Wasser 21,4€/m³

wurden von der DREWAG per 30.09.2006 "vertragsgemäß" gekündigt mit der Begründung:
"Veränderte Lieferkonditionen, Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen im deutschen Strom und Gasmarkt und damit verbundene kurzfristige Entscheidungen zwingen die DREWAG, medienübergreifende Preis- und Vertragsgestaltung künftig nicht mehr anzubieten".

O.K., rechnen wir also wieder einzeln ab. Wie sieht das aber konkret aus?

Wasser bekommt einen eigenen Grundpreis
8,19€/Monat und bleibt bei 2,14€/m³
(entspricht den Allgemeinen Preisen)

Strom bekommt einen eigenen Grundpreis
7,30 € pro Monat und steigt leicht auf 16,68Ct/kWh
(entspricht Dresdner Strom privat)

Gas wird mit einem Grundpreis von 23,20€/Monat
und 5,66Ct/kWh (oder alternativ 13,2€/Monat, 6,57Ct/kWh für 1 Jahr fix)
angeboten.

Eine kurze Rechnung ergibt eine Gaspreissteigerung um 16%, mit der Sicherheit für ein Jahr vor weiteren Steigerungen (oder vor erzwungenen Senkungen??) sogar von fast 21%.

Steht man dem auf Grund des Sondervertrages wirklich wehrlos gegenüber?
 
Mit freundlichen Grüssen
Micha

Offline Cremer

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DREWAG
« Antwort #1 am: 30. Juli 2006, 16:56:54 »
@Micha,
wiedersprechen Sie der Kündigung, teilen Sie mit, dass Sie diese nicht annehmen werden. Die Abrechnung wird zu alten Konditionen durchgeführt werden, wenn die Jahresrechnung vorliegen wird.

Es entspricht dem Rauswurf aus diesem Vertrag, weil man widersprochen hat.

Es ist damit eine Verteuerung des Gases.

Nehmen Sie keine Fixverträge an.

Was heißt Medienübergreifend?
MFG
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Offline RR-E-ft

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DREWAG
« Antwort #2 am: 30. Juli 2006, 18:46:20 »
Einer Kündigung kann man nicht widersprechen.

Immerhin verstoßen die alten Kombi- Angebote wohl gegen Kartellrecht.

Die dürfen dann gar nicht fortgeführt werden.

Man muss die neuen Preise als unbillig rügen und bis zum Nachweis der Billigkeit aufgrund alter Preisbasis nur die alten Preise weiter unter Vorbehalt zahlen.

Medienübergreifend heißt für die Medien Strom,Gas, Wasser

(und nicht etwa ZDF, SPIEGEL, Al Dschasira)

Offline fdemuth

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DREWAG
« Antwort #3 am: 24. August 2006, 12:36:25 »
Ich bin direkt Betroffener der Kündigungswelle der DREWAG.
In meinem Fall gibt es noch folgende Besonderheit:

Im März 2006 hat mich die DREWAG für "Dresdner Kombi privat" geworben,
nachdem die DREWAG meine  vorangegangenen Widersprüche gegen unbillige Gaspreiserhöhungen stets abgelehnt hatte.
Werbeargumente waren u.a.:
- Das Produkt stellt zumeist eine finanzielle Einsparung dar.
- Erdgas und Wasser für 1 Jahr (jeweils ab 1. Oktober) zu einem Festpreis
bzw. an anderer Stelle:
- Strom, Gas, Wasser (oder auch nur Strom und Gas) erhalten diese
  Kunden für die Vertragslaufzeit von 1 Jahr mit fester Preisgarantie

Der Vertrag läuft nun seit 26.3.06
und damit zum 1.10.06 weniger als 1 Jahr.

Kann ich bei diesem bisher unterjährigen Vertragsverlauf die Aussetzung der Kündigung bis 1. Oktober 2007 verlangen?
Hätte ich rechtlich gesehen Erfolgsaussicht bei einem Streit?

Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise
fdemuth

Offline RR-E-ft

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