In einem Beitrag dieses Forums ( WDR sucht \"Preisverweigerer\" von M Houben ) steht, daß der konzerneigene Vorlieferant für den Versorger Eon Westfalen-Weser die Preise um 4 % erhöht hätte. Der Versorger hat für den Endverbraucher aber um 11 % mit dem Argument erhöhter Gas-Einkaufpreise erhöht.
Ich habe nun m Videotext des MDR-Fernsehens ( S.663 ) gelesen, daß neuerdings
Verbraucherverbände , IHK´s oder Handwerkskammern Unternehmen nach dem
Wettbewerbsrecht auf Gewinnabschöpfungsanspruch verklagen können, wenn bewiesen
wird, daß die Verbraucher bewußt ( ! ) getäuscht werden, um sie um ihr Geld zu
prellen und somit wettbewerbswidrig Gewinne erwirtschaften. Ein einzelner
Endverbraucher kann leider nicht klagen.
Würde eine derartige Klage nach dem Wettbewerbsrecht die Versorgungskonzerne
nicht dazu bewegen, die Preise schnellstens angemessen zu gestalten ?
Reichen die oben angeführten Belege dazu aus oder unterliegen die Versorger
möglicherweise z. Zt. noch nicht dem Wettbewerbsrecht ?