Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

E.ON: Sperre mit dem Bagger

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Cremer:
Aber mit ähnlichem Arbeitsgerät, Hubsteiger

War seinerzeit groß in der Tagespresse

RR-E-ft:
@Cremer

Abgesehen davon, dass es dabei regelmäßig nicht auf die persönlichen Verhältnisse ankommt (geschieden, verwitwet, frisch verheiratet oder einfach nur unglücklich verliebt in jemanden mit zwölf Kindern) ist nicht klar, ob die einstweiligen Verfügungen erlassen wurden weil schon die Voraussetzungen einer Versorgungssperre nicht vorlagen, diese unverhältnismäßig waren oder es um die Frage der Netzabtrennung ging.

Fälle kennen wir alle zur Genüge.

Das lässt sich hier gar nicht alles berichten.

Also ggf. immer auf die dahinterliegende Fragestellung achten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Auch andere E.ON Filialen lassen stimmungsvolle Geschichten in der Presse verbreiten.

Auch dabei ist vom Auf- und Ausgraben die Rede:

http://www.landeszeitung.de/start.phtml?fdat=result&idx=374619&tid=5&ir=lok

Nun haben die Mitarbeiter der Unternehmen schon Angst, dass ihre Namen überhaupt in der Presse auftauchen.

Offensichtlich möchte niemand gern öffentlich zu seinen beruflichen Verpflichtungen und Tätigkeiten stehen.

Immerhin wurde nicht auch noch der Name des Unternehmens abgeändert.

Cremer:
@Fricke,

Frage, war bestimmt sachon mal beantwortet: Was ist, wenn ein anderer Mieter den Stromsperrer reinläßt, den säumigen Zahler nicht antrifft und die Sperrung ausführt.

Ist das Rechtens?

RR-E-ft:
@Cremer

Ein auch durch einen Mieter ausgesprochenes Hausverbot muss beachtet werden.

Es ist vollkommen belanglos, dass etwa ein anderer Mieter Einlass gewährt oder etwa die Türe unverschlossen ist.

Im einzlenen wird jedoch die zuständige Staatsanwaltschaft die Sachlage zu ermitteln haben.

Im Übrigen reden wir hier in der Regel nicht von säumigen Zahlern, sondern von Kunden, welche die Unbilligkeit eingewandt haben und sich deshalb gerade nicht im Zahlungsverzug befinden, gerade keine säumigen Zahler sind.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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