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Autor Thema: Schreiben von RA Fricke an BGW Bundesverband Gas Wasser  (Gelesen 5259 mal)

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Schreiben von RA Fricke an BGW Bundesverband Gas Wasser
« am: 13. Oktober 2004, 17:01:15 »
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Antwortschreiben Ihrer Mitglieder an deren Kunden nach dem Einwand der
Unbilligkeit der Gaspreiserhöhungen wird umgehend reagiert.

Die entsprechenden Mails werden u.a. im Forum unter
www.energiepreise-runter.de veröffentlicht und können von den Kunden Ihrer
Mitgliedsunternehmen dort sofort eingesehen werden.

Vielleicht ist es Ihnen selbst möglich, die zutreffenden Informationen zur
Rechtsprechung des BGH, insbesondere zum Urteil vom 30.04.2003- VIII ZR
279/02 in ZNER 2004, S. 76 an Ihre Mitglieder durchzustellen, damit diese
ihre Kunden nicht immer falsch informieren und aufgrund dieser falschen
Informationen einzuschüchtern versuchen müssen.

Die Verbraucherverbände werden in jedem Falle angemessen auf solche
Fehlinformationen reagieren.

Vielleicht können Sie auch Ihre Mitgliedsunternehmen selbst darauf
hinweisen, dass bei nichtschriftlichen Haushaltskunden- Verträgen einseitige
Preiserhöhungen des Versorgers nach der Energierechtsnovelle 1998 wohl gar
nicht mehr zulässig sind, aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen geleistete
Zahlungen deshalb von den Kunden kondiziert werden können.

Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang auch der Hinweis an Ihre
Mitgliedsunternehmen, dass nach dem Urteil des BGH vom 06.06.2004 die
entsprechende Kondiktion der Kunden nicht gem. § 21 Abs. 2 AVBV auf zwei
Jahre beschränkt ist, wenn der Abrechung falsche Tarife zugrunde gelegt
wurden.

Dies ist allemal notwendig, damit Ihre Mitgliedsunternehmen bereits jetzt
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung in ausreichendem Maße Rückstellungen
bilden können.

Andernfalls steht bei Start der Aktion \"Energiepreise runter\" (unabhängig
von der Novellierung des EnWG) zu besorgen, dass die Mitgliedsunternehmen
finanziell nicht genügend gewappnet sind und deshalb in Schwierigkeiten
geraten könnten.  

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit durch die Weitergabe der entsprechenden
Informationen an Ihre Mitglieder.

Schauen Sie auch gern immer wieder auf den Seiten
www.energiepreise-runter.de und www.energieverbraucher.de sowie
www.strom-magazin.de vorbei, damit Sie den Startschuss für sinkende
Energiepreise in Deutschland nicht überhören.

 

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