Energiepreis-Protest > Stadtwerke Tornesch

einflussmoeglichkeit? : energiepreise bei gasbefeuerten BHKW

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goofy3:
nachdem ich die 7 threads aus der suche gelesen habe, bin ich sicher nichts zu dem problem zu finden
einzig eine randnotiz in dem: BGH Urteil vom 15.02.2006 zu §§ 315 BGB, 30 AVBV !!!

nach der gruendung der ITG (initiative fuer mehr tranzparenz der gaspreise), melden sich nun auch betroffene aus den letzten beiden neubaugebieten.

hier besteht anschlusszwang an das fernwaermenetz.

das die gaspreise durchschlagen ist logisch.

obwohl einer der wohl groessten abnehmer, wird der betreiber (stadtwerke) wohl nicht gegen sich selbst vorgehen und angemessene preise fordern (schoen waere es, leider e on bindung).

einzig mir einfallende moeglichkeit, waere illusorisch, bhkw in buergerhand, um den einkauf selbst zu gestalten, aus vielerlei gruenden.

hat jemand eine zundende idee, wie den leuten geholfen werden koennte, in den weiten des inetts bin ich bisher nicht fuendig geworden.
allerdings viel neues zu dem thema bhkw entdeckt.

RR-E-ft:
advocatus diaboli:

bevor sie ein eigenes bhkw gründen und betreiben wollen, gilt es von anfang an ein grosses risiko zu beherrschen:

welche preisregelung wird man mit den abnehmern vereinbaren?

davon ist abhaengig, ob sich das kraftwerk dauerhaft rechnet.

man muss ja vorher kalkulieren.

*********

wenn man kein gas, sondern fernwaerme bezieht, muss man sich gegen die fernwaermepreise zur wehr setzen.

dabei kann die obige ueberlegung helfen.

goofy3:
die kalkulation, waere sicher nachzupruefen in diesem fall, wobei, es waere nicht gekommen, wenn es sich nicht gerechnet haette.
sehe da jedoch noch ganz andere probleme, beginnt schon damit, die menge unter einen hut zu bekommen usw.

hatte eher die hoffnung, irgendeinen, wenn vielleicht auch spitzfindigen weg zu finden, diese mit erfolg ITG einzubienden.
waere ein ziemliches potenzial und wuerde die "schlagkraft" erhoehen.

fuer mieter ist es schon schwer, hier jedoch..

RR-E-ft:
keine randnotiz:

http://www.pontepress.de/pdf/200602U6.pdf

bei anschluss- und benutzungszwang ist es wie bei einer monopolstellung, so der bgh in den beiden urteilen vom 05.07.2005.

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