Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gelsenwasser  (Gelesen 27844 mal)

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Offline Cremer

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Gelsenwasser
« Antwort #15 am: 06. Dezember 2006, 13:55:23 »
@Majue

dann rate ich Ihnen sich mal die Geschäftsberichte anzuschauen.

Einen noch größeren "Preissumpf" findet man bei der Sparte Trinkwasser.

Da hat bisher noch niemand drauf geachtet.
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0008

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Gelsenwasser
« Antwort #16 am: 13. Januar 2007, 10:27:35 »
Nachdem ich die Jahresrechnung 2006 auf der Grundlage der Preise von Oktober 2004 - unter Bezugnahme auf § 315 BGB - beglichen habe, kommt jetzt von Gelsenwasser die erste Zahlungserinnerung.

Man möchte „im Verbraucherinteresse die Kundenbearbeitungskosten und damit auch letztlich die Energiepreise möglichst niedrig halten“ und bittet darum, den fälligen Betrag unverzüglich zu überweisen.

Bei weiterem Zahlungsverzug werde man die mit der 1. Zahlungserinnerung bereits fälligen Mahnkosten nachfordern und weitere Verzugskosten je Mahnung berechnen.

Ich kann dieses Vorgehen von Gelsenwasser nur als Versuch werten, den Verbraucher durch Einschüchterung (Androhung von weiteren Mahnkosten) zur Zahlung zu bewegen. Das wird aber nicht gelingen.

Bin eigentlich davon ausgegangen, dass Gelsenwasser über eine Rechtsabteilung mit qualifizierten Juristen verfügt und ihre Kunden nicht mit rechtlich unzulässigen Mahnungen (da die Forderung nicht fällig ist) belästigt. Da habe ich mich aber wohl geirrt.

Gruß
Moin

Offline Cremer

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Gelsenwasser
« Antwort #17 am: 13. Januar 2007, 15:28:57 »
@Moin,

Gelsenwasser bittet also neuerdings.

So sehe ich das gerne
MFG
Gerd Cremer
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Offline Majue

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Gelsenwasser
« Antwort #18 am: 14. Januar 2007, 13:26:10 »
Auch ich habe eine Mahnung bekommen. Habe mich in meiner Antwort auf den Schriftverkehr der letzten Jahre berufen und mitgeteilt, dass ich die Zahlungsaufforderungen bis zu einem entsprechenden Gerichtsentscheid für gegenstandslos halte.
Gruß
Jürgen Markert

Offline RR-E-ft

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Offline Majue

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Gelsenwasser
« Antwort #20 am: 26. Februar 2007, 15:25:21 »
:?  Ich akzeptiere zur Zeit nur den Gaspreis von 2004. Kann ich denn davon auch 8 % kürzen oder warte ich, bis der Preis unter den Preis von 2004 fällt?

Gruß
Jürgen
Gruß
Jürgen Markert

Offline RR-E-ft

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Gelsenwasser
« Antwort #21 am: 26. Februar 2007, 15:32:16 »
@Majue

Wenn man die Preise insgesamt als unbillig gerügt hat und nicht etwa irgend einen Preis ausdrücklich als angemessen akzeptiert oder gar vereinbart  hat, kann man jederzeit neu entscheiden, was man weiter unter Vorbehalt zu zahlen bereit ist.

Im Übrigen ist es Unfug, wenn man die Preiserhöhungen verweigert hat, nun darauf zu schließen, irgend ein unter dem Preis vor den Preiserhöhungen liegender Preis entspräche der Billigkeit.

Diese Vorgehensweise wird sich nicht vermitteln lassen.

Man sollte also überlegen, warum und wie man darauf kam, derzeit nur die Preise 2004 zu akzeptieren.

Dann sollte man im Umkehrschluss auch darauf kommen, wie sich die Preissenkung auswirkt.

Offline Majue

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Gelsenwasser
« Antwort #22 am: 26. Februar 2007, 16:03:42 »
:lol:
Gruß
Jürgen Markert

Offline Kampfzwerg

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Gelsenwasser
« Antwort #23 am: 24. März 2007, 13:26:10 »
Ich habe diesen Beitrag von wau-wau hier nur eingefügt!
wau-wau
Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 2

 Verfasst am: Di März 06, 2007 21:48 pm    Titel: Gelsenwasser - 01.04.2007 - Neue Preise und neue Bedingungen  

--------------------------------------------------------------------------------
 
Aufgrund der Bestabrechnung bin ich seit 2001 bei einem Verbrauch von 27000 kWh/18KW als Sonderkunde in den Tarif Erdgas Maxi eingestuft.
Zum 01.04.07 entfällt dieser Tarif, nach meinem Verbrauch käme der Tarif Best in Frage - allerdings werden auch die Bedingungen geändert.
Die Zusendung meiner Vertragsunterlagen ist angekündigt.

Eine Unterzeichnung bedeutet Anerkennung der Bedingungen Sonderkunde und Preise.
Oder kann ich mich gleichzeitig auf § 315 berufen und meinen Widerspruch auf die neue Preisbasis erweitern ?

Alternativ bietet sich mE an, ab 01.04.07 den Tarif Midi zu wählen, der bei meinem Verbrauch 18 € teurer ist.
Dieser Tarif fällt unter "Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung", in den entsprechenden Bedingungen findet sich unter §17 folgender Hinweis im Hinblick auf die Fälligkeit von Rechnungen und Abschlägen: "§ 315 bleibt von Satz 2 unberührt".

Demnach könnte ich bei dem Tarifwunsch Midi gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung meinen Widerspruch auf den Tarifstand 01.04.07 erweitern.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag unterschreibe ?

Im übrigen:
Bei meinem Verbrauch ist der Vergleich Maxi/Best bei den Arbeitspreisen 11,2 % günstiger, der Grundpreis aber um 38,4 % teurer - in der Summe um 6,4 % billiger.

Offline Free Energy

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Gelsenwasser
« Antwort #24 am: 06. April 2007, 19:16:46 »
Hallo Kampfzwerg,

wir sind auch bei Gelsenwasser und haben ebenfalls die neuen Verträge erhalten.

Wenn Du also diese neuen Verträge einfach so unterschreibst, bist Du plötzlich Sondervertragskunde und kannst dich so ohne weiteres nicht mehr auf § 315 BGB berufen !!! :twisted:

Das wäre dann wohl eher nicht so toll, weil dann wohl Deine früheren Bemühungen im Zusammenhang mit dem § 315 BGB hinfällig wären, d.h. Du könntest dann Deinen ganzen bisherigen Widerspruch vergessen, logisch oder ? :roll:

Ich würde weiter in der Grundversorgung bleiben, und ganz normal Widerspruch nach § 315 BGB einlegen, die Gasabschläge auf den Preisstand von 9/2004 kürzen, und gut ist`s. 8)

Alles andere wäre ein Festlegung für ein Jahr und evtl. mehr auf viel zu hohem Preisniveau, okay ? :(

Also, hefte die Sonderverträge lieber ab und schicke sie auf keinen Fall zurück, sonst kannst Du gleich alles zahlen, was Gelsenwasser von Dir fordert ! :idea:

Gruß

Free Energy

Offline Kampfzwerg

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Gelsenwasser
« Antwort #25 am: 08. April 2007, 10:50:17 »
@ Free Energy

herzlichen Dank für Deine Antwort, der ich nur voll zustimmen kann, aber ich bin der falsche Adressat! :lol:

Mein statement zu einem Sondervertragsangebot meines Versorgers findest Du hier:
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

Und ich werde den :twisted:  tun, die Preise von Stand 09/2004 zu zahlen, ich zahle nur vertragsgerechte 1,5 Pfg!!! :D
Also brauchst Du Dir keine Sorgen um mich zu machen :)

Ich hatte den obigen Beitrag von wau-wau nur an dieser Stelle eingefügt :wink:

Offline userD0008

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Gelsenwasser
« Antwort #26 am: 23. Juni 2007, 12:36:23 »
Zum 01.04.2007 habe ich den von Gelsenwasser angebotenen Sondervertrag nicht unterschrieben, weil ich nicht auf die Überprüfung der Gaspreise / Preiserhöhungen nach § 315 BGB verzichten wollte.

Jetzt teilt Gelsenwasser mit, dass zum 01.08.2007 der Arbeitspreis im Grundversorgungstarif um netto 0,4 Cent / kWh oder 8,4 % erhöht wird (bei einem festen, leistungsunabhängigen Grundpreis)

Die Abrechnung würde aber automatisch zu den - um 3,2 % gesenkten - günstigen Sonderpreisen erfolgen (der Arbeitspreis ist  netto 11,9 % niedriger), wenn ich bis zum 31.07.2007 keine gegenteilige Nachricht gebe.

Die neuen Sonderkundenbedingungen wurden der Info als Anlage beigefügt.

Werde ich jetzt automatisch Sonderkunde (mit Gültigkeit der  Sonderkundenbedingungen), wenn ich nicht bis zum 31.07.2007 gegenteilige Nachricht gebe?

Könnte also mein Schweigen ggf. als zustimmende Willenserklärung ausgelegt werden mit der Folge, dass ich dann meine bisherigen Widersprüche nach § 315 BGB vergessen kann?

Offline eislud

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Gelsenwasser
« Antwort #27 am: 23. Juni 2007, 14:15:35 »

Offline userD0008

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Gelsenwasser
« Antwort #28 am: 21. Juli 2007, 17:10:31 »
Auszug aus dem Schreiben von Gelsenwasser:

„in die Diskussion um die Gaspreise in Deutschland ist Klarheit gekommen. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat am 13. Juni 2007 zu diesem Thema ein Urteil gefällt. Da Sie gegen die Erhöhungen unserer Gaspreise Einspruch eingelegt und die Rechnungen gekürzt haben, wird Sie das interessieren.
Der BGH sagt, dass § 315 BGB grundsätzlich eine gerichtliche Überprüfung der Billigkeit einer Preiserhöhung erlaubt. Gasversorgungsunternehmen haben jedoch die Möglichkeit, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben. Die Pressenotiz des BGH zu diesem Urteil liegt bei.
Gelsenwasser hat die Gaspreise nur angehoben, wenn die Bezugskosten gestiegen sind. Das hat ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt, wie wir es Ihnen in der Vergangenheit auch mitgeteilt haben. Er hat uns bescheinigt, dass wir teilweise sogar geringere Steigerungen an unsere Kunden weitergegeben haben. In diesem Jahr haben wir die Preise schon zweimal gesenkt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, unsere Forderungen in Höhe von ..... € in den nächsten Tagen auszugleichen. Vielen Dank.“

Sollte man darauf reagieren? – Die geforderte Offenlegung der Kalkulationsgrundlage steht immer noch aus.

Offline Majue

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Gelsenwasser
« Antwort #29 am: 23. Juli 2007, 12:16:38 »
Hallo,

bitte hier mal weiterlesen:
Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
und hier Nachforderung der einbehaltenen Beträge
 
Gruß
Jürgen Markert
Gruß
Jürgen Markert

 

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