Energiepolitik > Preismeldungen

Hitzewelle treibt Strompreise an

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Cremer:
@Fidel,

bei einer Atombombe versachmelzen zwei Atome

bei einem Kernkraftwerk wird der Kern eines Atoms gespalten.

Bei Reaktionen sind exotherm.

Fidel:
Moin:

@Cremer


--- Zitat ---bei einer Atombombe versachmelzen zwei Atome

bei einem Kernkraftwerk wird der Kern eines Atoms gespalten.

--- Ende Zitat ---


Auch bei einer Atombombe erfolgt eine Kernspaltung. Das Verschmelzen von Atomkernen geschieht bei der Wasserstoffbombe.

Gruß
Fidel

ElCattivo:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@ElCattivo
Es handelt sich um Opportunitätskosten.

--- Ende Zitat ---

Echt wahr?


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---
Die Frage, der das Bundeskartellamt, nachgeht ist nun die, ob es unter Wettbewerbsbedingungen möglich ist, diese einzupreisen, mithin bei gleichem realem Aufwand höhere Preise zu fordern.
...
Das Bundeskartellamt prüft mithin die naheliegende Frage, ob diese Durchsetzung dieser höheren Preise nicht auf die marktbeherrschende Stellung des Oligopols zurückzuführen ist, ohne eine solche nicht möglich wäre.
--- Ende Zitat ---

Es gibt tausende Anbieter und Nachfrager auf dem CO2-Zertifikatemarkt, der im übrigen kein deutscher, sondern ein europäischer ist. Ein Oligopol sieht wohl anders aus. Aber wahrscheinlich meinten Sie den Strommarkt. In dem Fall gibt es in allen anderen Ländern um uns herum (wohlgemerkt auch Skandinavien, UK usw.) wohl auch Oligopole, denn die Preise entwickeln sich dort kein bißchen anders. Teilweise fielen die Preisanstiege dort sogar noch stärker aus. Aber wahrscheinlich geht das ja auch alles auf die Kappe der bösen deutschen Oligopolisten ...


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Die Frage ist, ob man andere aufgrund seiner besonderen Stellung dazu zwingen kann, diese Geschenke zu bezahlen zu Preisen, die man selbst aufruft !!!
--- Ende Zitat ---

Ich kann keinerlei Zwang erkennen, aber ich wiederhole mich.
Und noch einmal: Wie stehen Sie zur Grenzbodentheorie Ricardos?


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Eine geschenkte CD, die man selbst nicht gebrauchen kann, bei e-bay zu versteigern, ist demgegenüber harmlos.
--- Ende Zitat ---

Was Sie nicht sagen. Womöglich habe ich ja deshalb mit "Ein Beispiel" eingeleitet?  :roll:

ElCattivo:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@ElCattivo
Dass man den angeordneten Handel über einen Markt als Regulierungswahn geißelt, wäre mir neu.

--- Ende Zitat ---

Erstaunlich. Liberalisierung bedeutet nach meinem Verständnis die Befreiung von Beschränkungen und Vorschriften. Regulierung ist insofern gewissermaßen das Gegenteil von Liberalisierung. Sie schlagen nun eine Vorschrift nach der anderen vor und wollen dieses und jenes zwangsweise vorschreiben und wundern sich dann allen Ernstes wenn man dies als "Regulierungswahn" bezeichnet? Mir fehlen die Worte.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wenn alle Strommengen über die Börse gehandelt werden, dann müssten selbstredend auch die Nachfrager (Stromhandelsgesellschaften, nicht Einzelkunden!) dort kaufen, wo denn sonst.

--- Ende Zitat ---

Na dann mal zu. Die Börse wird\'s freuen. Schließlich haben Sie gerade ein Monopol geschaffen, Glückwunsch. Heute läuft es so, dass die Börse mit etlichen Brokern im Wettbewerb steht, was dem Markt sicherlich gut tut. Aber wenn Sie meinen, ein Monopol kann das besser ...
Ein wirklich gutgemeinter Rat: Vergessen Sie das. Nicht nur, dass die Überwachung dieses Verordnungsmonsters ziemlich aufwändig wäre, enorme Handelsgebühren anfielen und überhaupt erst einmal sämtliche Anbieter und Nachfrager eigene Handelsabteilungen aufbauen müssten ist mir auch kein einziges Beispiel bekannt, wo so etwas auch nur versucht, geschweige denn erfolgreich praktiziert worden wäre.

RR-E-ft:
@ElCattivo

Danke für die Antworten.

Oligopole, wo auch immer, verhalten sich wirtschaftlich rational, wenn sie ihren Gewinn maximieren.

Dafür gibt es keine moralische Kategorie.

In Deutschland wurden die gestiegenen Großhandelspreise mit der Einpreisung der kostenlos zugeteilten Zertifikate durch die Konzernen begründet.

Diese haben diesen Grund selbst angegeben und tatsächlich gibt es eine entsprechende Korrelation.

Was die Ursache gestiegener Preise anderswo auf der Erde waren, kann deshalb dahinstehen.

Und es geht um den Strommarkt, genauer den Großhandelsmarkt, welcher nach der Einschätzung der EU weiter ein nationaler ist.

Fraglich also, ob man unter Wettbewerbsbedingungen die Großhandelspreise für Strom mit der Begründung der Einpreisung lediglich kalkulatorischer Kosten hätte erhöhen können.

Wie aufgezeigt, verhält man sich im harten Wettbewerb eigentlich entgegengesetzt.

Die unentgeltlich zugeteilten Zertifikate hätten eigentlich zu einem Wettbewerbsvorteil der so um Milliarden beschenkten Konzerne führen müssen, der auf einem Wettbewerbsmarkt wirksam eingesetzt, wohl dazu hätte führen müssen, dass ceteris paribus selbt Konzerne, welche die Zertifikate kaufen mussten und einen tatsächlichen Aufwand hatten, diesen nicht über die Preise vollständig an die Marktgegenseite hätten weitergeben können.

So stellt man sich das eben vor, wenn man von einem wirksamen Wettbewerb ausgeht.

Weil es eben anders lief, deutet vieles darauf hin, dass es zum einen keinen wirksamen Wettbewerb gibt und zum anderen gerade diese Situation von marktbeherrschenden Unternehmen (bereits ab 30 Prozent Marktanteil)  dazu benutzt wurde, Preise gegenüber der Marktgegenseite durchzusetzen, wie sie bei wirksamen Wettbewerb gerade nicht durchsetzbar gewesen wären.

Sollte sich dies bestätigen, läge gerade darin das missbräuchliche Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung. dabei wurde auch in den Blick genommen, ob andere Branchen, die im Wettbewerb stehen, tatsächliche oder nur kalkulatorische Kosten durch den Emissionshandel über die Preise an ihre Kunden weiterreichen konnten.

Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei Branchen gibt, welche selbst einen tatsächlichen Aufwand nicht weitergeben konnten, weil der harte Wettbewerb es eben nicht zulässt.

Das Einpreisen ist genauso wirtschaftlich rational wie die Preissetzung eines Monopolisten im Cournot´schen Punkt seiner Nachfragekurve. Diese Rationalität schließt also den Missbrauch gerade nicht aus.

Man wird sehen, ob, wann und mit welchem ergebnis das Bundeskartellamt ggf. handelt.

Markert hat die Empfehlung abgegeben, mit Verweis auf die Kartellrechtswidrigkeit, die ja immer zugleich auch eine Unbilligkeit im Vertragsverhältnis darstellt, ähnlich wie die wehrhaften Gaskunden zur Selbsthilfe überzugehen, und Rechnungsbeträge deshalb zu kürzen.

Das fand ich das Imposante an seiner Stellungnahme in ZNER 2006, 119, [121].

Wo dies im Einzelfall möglich sein sollte, sollte man daran denken, wenn man im Wettbewerb steht und Kosten senken muss, kann dies ein probater Weg sein. Nicht anders verhält es sich wohl mit der Mehrerlösabschöpfung durch Netznutzer, wenn dies der Bundesnetzagentur nicht gestattet sein soll [so schon Säcker, RdE 2006, 65 ff.).

Es sind also ggf. u. a. auch die nachgelagerten Netzbetreiber und Stromhandelsgesellschaften, die sich § 315 BGB nutzbar zu machen hätten, wenn der harte  Wettbewerb es von ihnen erfordert.

Wie wir nun jeweils zu welchem Klassiker stehen, dürfte ihre Urlaubszeit aufzehren. Dafür sind wir wohl einfach zu belesen.

Ich besorge, Sie könnten im Urlaub am Baggersee liegen und sich dort weiter vervollkommnen und sich dadurch mir gegenüber einen Vorteil verschaffen. :wink:

Passend zum Thema:

http://www.vea.de/pre03/pr250706.html

Zum ursprünglichen Thema dieses Threads:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Der-14210


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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