Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GVG Rhein Erft  (Gelesen 15406 mal)

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Offline Abzockeabwehr

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GVG Rhein Erft
« am: 25. Juli 2006, 20:24:53 »
Seit Oktober 2005 gehöre auch ich zu den \"Gaspreisverweigerern\". Da man im Forum nicht viel über die GVG lesen kann (es gibt wohl nicht viele Verweigerer in deren Versorgungsgebiet ??), möchte ich hiermit meine bisherigen Erlebnisse mit der GVG veröffentlichen, um anderen Kunden dieser Gesellschaft Mut zum Verweigern zu machen.
Nach meinem ersten Schreiben unter Zugrundelegung des Musterbriefes (Widerspruch nach § 315 BGB und erklärter Absicht nur den alten Abschlag zuzüglich 2% zu zahlen) bekam ich nach 4 Tagen (!!!) ein Antwortschreiben, indem man mir mitteilt, das man die Preiserhöhung bedauert aber mit den bekannten Floskeln an dieser festhält. Zu deren Argumentationshilfe war eine
\"Aktuelle Information zu den Gaspreisen ab Oktober 2005 \" beigefügt.
Danach 6 Monate Pause im Schriftverkehr.
Anfang Mai 2006 Mitteilung, das ich aus dem Lastschrifteinzug herausgenommen werde (aus EDV-technischen Gründen), aber mit dem Hinweis, ich könnte meine Abschlagszahlungen (gemeint sind die erhöhten) ja unter Vorbehalt leisten und somit wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen. Nein danke. \':D\'

Damit ist mir die GVG entgegengekommen, denn von da an überweise ich die Abschlagszahlungen monatlich mit Vermerk zum Verwendungszweck.
Nun Ende Mai die erwartete Jahresabrechnung, natürlich, wie zu erwarten war, auf Basis des erhöhten GVG-Arbeitspreises.
Sodann Widerspruch gegen die Jahresabrechnung mit korregierter eigener Abrechnung unter  Zugrundelegung des alten Arbeitspreises plus 2%-iger gebilligter Erhöhung.
Da sich nach meiner Berechnung sogar ein Guthaben gebildet hat, informierte ich die GVG weiterhin, das ich dieses mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnen werde.
Mitte Juni Antwortschreiben meines Versorgers mit zusätzlichen \"nützlichen\" Informationen, unter anderm einen \"Beweis\" zur Billigkeit des Gaspreises, erstellt durch die Wrtschaftprüfungsgesellschaft PRICEWATERHOUSECOOPERS. Natürlich von der GVG beauftragt. \':D\'

Ende Juni Zahlungserinnerung über den Rechnungsbetrag der GVG.
Mitte Juli Mahnung über aussstehenden Betrag auf meinem Kundenkonto, wobei mein Juli-Abschlag mit der GVG-Forderung untersagter Weise verechnet wurde.
Daraufhin Antwortschreiben mit dem Hinweis auf bisherigem Schriftverkehr, in dem ich unter anderem die Verrechnung zukünftiger Zahlungen mit alten Forderungen untersagt habe.
Das war es bisher. Zur Zeit warte ich auf einen Mahnbescheid.
Wäre nett, wenn sich andere GVG-Verweigerer im Forum melden und ihre Erfahrungen zum GVG-Ablauf kundtun.

Offline Cremer

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GVG Rhein Erft
« Antwort #1 am: 25. Juli 2006, 21:48:40 »
@Abzockeabwehr,

soweit läuft es hier genauso wie bei den meisten Versorgern.

Sie hätten jedoch keinen 2% Zuschlag dem Versorger gewähren sollen.

Sie hätten ferner die Preise vom Sept. 2004 zu grunde legen sollen.

Eine Verrechnung des Guthabens mit den neuen Abschlägen ist vertraglich/rechtlich nicht möglich.

Auf das Guthaben können Sie verzichten weil auch ein Rückforderungsprozess negativ verlaufen wird.

Kürzen Sie die neuen Abschläge soweit ein, dass Sie auf der Verbrauchsbasis des letzten Abrechnungszeitraumes auf alle Fälel eine Nachzahlung haben müssen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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GVG Rhein Erft
« Antwort #2 am: 26. Juli 2006, 10:07:25 »
Um welchen deutschen Versorger handelt es sich denn bei der GVG überhaupt, wo hat dieser seinen Sitz?

Offline hollmoor

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GVG Rhein Erft
« Antwort #3 am: 26. Juli 2006, 10:33:45 »
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Abzockeabwehr

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GVG Rhein Erft
« Antwort #4 am: 26. Juli 2006, 11:28:16 »
Wie gesagt, das Guthaben ergibt sich auf Basis meiner korrigierten Jahresabrechnung und nicht der GVG-Jahresabrechnung.(Dort wäre eine Nachzahlung fällig)
Ich habe die Abschläge für Juni und Juli um mein von mir erechnetes Guthaben in der Form gekürzt, das ich für Juni gar keinen Abschlag überwiesen habe und für Juli einen gekürzten. Der neue Jahresabrechnungszeitraum begann im Juni 2006.
Ist es sinnvoll und ratsam, meine Verechnung nachträglich rückgängig zu machen und für Juni und Juli die Abschläge auf den vollen Abschlagsbetrag auszugleichen ?

Offline hollmoor

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GVG Rhein Erft
« Antwort #5 am: 26. Juli 2006, 11:39:19 »
@Abzockeabwehr

Cremer schrieb schon:Eine Verrechnung des Guthabens ist nicht gestattet.
Wurde hier auch schon mehrfach erörtert.
Ist ihre Entscheidung,ob sie die Verrechnung nachträglich rückgängig machen wollen.Ratsam wäre es!
Zahlen sie dann die von ihnen errechneten monatlichen Abschläge auf Basis ihrer korrigierten Abrechnung.Und immer mal zwischendurch ablesen u.eine Zwischenrrechnung für sich machen,damit es bei der nächsten Jahresrechnung nicht wieder zu einer Überzahlung ihrerseits kommt.

Eigentlich gehört dieser Tread jetzt aber in den Bereich:Ich brauche Hilfe
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline xalo

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GVG Rhein Erft
« Antwort #6 am: 26. Juli 2006, 14:20:16 »
...habe mitte Juni eine Endabrechnung erhalten, die ich noch nicht beantwortet und bezahlt habe. Ich hinke sogar mit den letzten 2 Monatsabschlägen hinterher.

Das Schreiben mit Hinweis auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PRICEWATERHOUSECOOPERS habe ich einfach ignoriert. Jetzt habe ich Zeit, um die Endabrechnung nach meiner Rechnung zu ermitteln.

Kann mir bitte jemand mitteilen, wie ich nochmal rechnen muss, habe das nicht mehr so drauf? Ich glaube die GVG setzt 11 Monate an...

Offline lunatic71

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GVG Rhein Erft
« Antwort #7 am: 02. August 2006, 11:29:08 »
@abzockeabwehr

Genauso ist es bei mir bisher auch gelaufen. Ich hatte zwischenzeitlich auch das Angebot zu einem Gespraech, habe dieses aber nicht wahrgenommen.

Nach meinem Urlaub habe ich die Mahnung vom Juli gefunden, darauf aber nicht mehr reagiert, verschwendetes Porto.

Ich denke als naechstes kommt der Mahnbescheid, dem wird dann wiedersprochen!

BTW: Auch bei mir ist ein Guthaben entstanden ( Bezug: letzte Jahresabrechung mit den Preisen von 2004) . Ich habe den Betrag der GVG in Rechnung gestellt und um Gutschrift gebeten, bisher natuerlich keine Reaktion.
Ich koennte der GVG ja mal eine Mahnung senden !?!?

Offline lunatic71

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Offline RR-E-ft

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GVG Rhein Erft
« Antwort #9 am: 29. September 2006, 14:09:40 »

Offline lunatic71

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GVG Rhein Erft
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2006, 08:15:21 »
Auch die GVG bietet nun einen Festtarif fuer Gas an.

http://www.gvg.de/aktuelles/pressemeldungen/pressearchiv/pressearchiv-folgeseite/meldung/b01d825ddd/234/besser-planen-gvg-rhein-erft-bietet-festpreisprodukt-an.html?tx_ttnews%5BpS%5D=1181631834

Aehnlich wie bei der Muttergesellschaft Rheinenergie Koeln. Liegt der Festpreis unter dem Normaltarif. Es geht also doch billiger. Die Frage ist warum man die guenstigeren Preise nur ueber die Festpreisvertraege zugaengig macht.

Kann man bei Festvertraegen und Preisanpassungen nach Ablauf eines Vertragsjahres auch den Paragraphen 315 anwenden ?

Offline Chriskraus

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GVG Rhein Erft
« Antwort #11 am: 16. Februar 2008, 17:27:32 »
Hallo hier Chriskraus
Ich bin schon seit 2004 Verweigerer.
Auch ich habe von der GVG mit Datum vom 14.12.07 das besagte Schreiben erhalten, nachdem der BGH angeblich ein Grundsatzurteil zugunsten der Gasversorger gefällt hätte. etc.....
Diesem Schreiben habe ich mit dem Musterbrief geantwortet und darin darauf hingewiesen, dass ich nicht nur einer einzelnen Erhöhung widersprochen habe etc....
Die GVG hat dann am 18.12.07 wieder geschrieben und weiter behauptet, dass sie berechtigt sei, die Preise einseitig zu erhöhen und hat sich weiter auf das BGH-Urteil gestützt.
Diesen Brief habe ich nicht beantwortet (Papierverschwendung, ist ja alles geschrieben worden).
Jetzt ändert sich aber Ton und Gangart:
Mit Datum vom 8.2.08 habe ich eine Mahnung über die bis jetzt nicht in voller Höhe gezahlten Abschläge (immerhin schon 882,61 €) erhalten und die Androhung einer Klage.
Komisch ist, dass die GVG behauptet, den Nachweis erbracht zu haben, dass deren Erdgasverkaufspreise geringer angestiegen seien als die Erdgaseinkaufspreise. Einen solchen Nachweis habe ich bis jetzt nicht erhalten.
Ich denke, ich mache Folgendes:
1. schriftlich eine Erkundigung einholen, ob ich Sondervertragskunde oder Tarifkunde bin
2. Mitteilung, dass mir kein Nachweis vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Erdgasverkaufspreise geringer angestiegen seien als die Erdgaseinkaufspreise
3. Hinweis auf den bisher geführten Schriftverkehr

Ist das so korrekt?

Wie sieht das im Falle einer Klage aus: Wird mir der Energieverbraucherbund einen Anwalt zur Seite stellen oder muss ich mir dann selbst einen Anwalt suchen, der sich mit der Marterie auskennt?

Offline Familienvater

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GVG Rhein Erft
« Antwort #12 am: 17. Mai 2008, 10:49:52 »
Hallo Mitstreiter,

ich bin ebenfalls verweigernder GVG-Kunde aus Erftstadt und habe in den letzten Jahren sehr ähnliche Erfahrungen gesammelt. Nachdem mein Vertrag von der GVG zum 31.03.2008 gekündigt wurde, und ich zu diesem Datum den Versorger gewechselt habe (ja, ich bin zu e wie einfach gegangen mangels Alternativen), blockiert die GVG den Vertragswechsel und hat e wie einfach schriftlich mitgeteilt, dass noch ein Vertragsverhältnis bestehe. Mehrere Anrufe bei der GVG sind \"versandet\", aufgrund von fehlender Sachkenntnis für diesen \"Spezialfall\". Versprochene Rückrufe sind bis heute nicht erfolgt. In einem Schreiben habe ich um Klarstellung gebeten und notfalls ein Verfahren bei der Bundesnetzagentur angedroht. Bisher keine Antwort. Stattdessen schickt mir die GVG ganz dreist die Information zur Preisanpassung zum 01.07.2008. Diese Mischung aus Inkompetenz und Ignoranz bringt mich zu dem Schluss, dass es bei dem viel beschundenen Konkurrenten nur noch besser werden kann!

Offline lunatic71

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GVG Rhein Erft
« Antwort #13 am: 17. Mai 2008, 12:41:40 »
In Hürth sitzen halt Betonköpfe an den Hebeln der Gasversorgung.  
Nur zur Info, da die GVG dies in Ihrem schreiben \"vergessen\" hat zu erwähnen, aus der Preiserhöhung resultiert ein Sonderkündigungsrecht!

Übrigens die Stadtwerke D\'dorf ist der günstige Versorger im Netzgebiet der GVG. Im Endeffekt geht aber doch alles in die Kassen der grossen vier X(

Offline Peter,Hansen

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GVG Rhein Erft
« Antwort #14 am: 17. Mai 2008, 23:19:26 »
Hallo zusammen,
ich verfolge seit längerem die Beiträge im Forum über die GVG. Habe selber auch schon einigemale bei Euch geschrieben.
Ich habe den Eindruck es gibt bei Euch einige Widersprüchler, die allerdings nichts von einander wissen.
Aber nur zusammen ist man stark.
Versucht Euch doch mal zu organisieren, denn dann fängt es an spannend zu werden, wenn wir die SEVW aus Weilerswist mit Euch zusammenarbeiten könnten.
Wir haben organisiert seit vier Jahren Erfahrung in Gaspreisewiderspruch und Stromanbieterwechsel.
Wenn Ihr Unterstützung braucht setzt Euch mit uns in Verbindung.
Wir können Euch wahrscheinlich auch noch einige Tips geben.
Seit drei Wochen sind sechs Mitglieder vier aus dem Vorstand unseres Vereines von Regionalgas Euskirchen vor dem Landgericht verklagt
Ihr seht wir sind einen Schritt weiter wie Ihr.
Also wenn Ihr Lust habt was konstruktives auf die Beine zu stellen meldet Euch.
Adressen unter http://www.sevw.de

Gruß Peter Hansen
Ps. Euer ehemaliger Geschäftsführer der GVG Christian Metze ist seit letztem Jahr Geschäftsführe bei der Regionalgas Euskirchen

 

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