Energiepreis-Protest > GVW - Gasversorgung Westerwald
Hausverbot erteilen?
consultant_1:
Liebe Mitstreitenden,
seit 12/04 habe ich mit den vorhandenen Musterbriefen den Gaspreiserhöhungen meines EVU und mit dem neuesten Musterbrief auch der Gaspreishöhe an sich widersprochen. Auf meine Schreiben folgte das übliche BlaBla des Versorgers. Nach dem Widerspruch (inkl. Gegenrechnung und Rechnungskürzung) im Jahr 2005 passierte erstmal nichts mehr. Es wurden weiterhin nur die "beschränkten" Abschlagszahlungen abgebucht.
Im Juni 2006 erfolgte die Jahresabrechnung, lt. der sich eine Nachzahlung von etwas mehr als 400 € ergab. Üblicher Weg Gegenechnung aufgemacht, Preiserhöhung widersprochen und nur den sich nach der Gegenrechnung ergebenden Nachzahlungsbetrag fristgerecht überwiesen.
Nach einer Woche erhielt ich eine Mahnung. In dieser wurde mir mitgeteilt, daß der Resbetrag (ca. 330 €) bis zum 24.07.2006 beglichen werden müsste, sonst "könnte man vom Recht der Versorgungssperre gebrauch machen".
Meine Frage
Ist das nun schon eine Androhung der Versorgungssperre, oder fehlt ein klarer Hinweis auf einen festgelegten Zeitpunkt?
Auf die Androhung der Versorgungsperre müßte ich ja mit einem schriftlichen Hausverbot reagieren. Soll ich das Hausverbot quasi vorsorglich aussprechen?
P.S. Auf mein letztes Einschreiben (zur Jahresabrechnung 2006) vom 23.06.2006 habe bis heute noch keine Antwort erhalten (kommunale Mühlen mahlen langsam wink )
PVGF:
Alle relevanten Informationen, was zu tun ist finden Sie hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/
consultant_1:
@PVGF
Danke für die Bemühungen, hatte ich mir im Vorfeld auch schon durchgelesen, nur lässt sich hieraus nicht die Antwort auf meine Frage herleiten.
Hier geht es rein um eine Interpretation. Ist mit Fristsetzung zur Zahlung und einhergehender Formulierung "könnten Gebrauch machen" eine Sperrandrohung gegeben ?
DieAdmin:
--- Zitat ---Nach einer Woche erhielt ich eine Mahnung. In dieser wurde mir mitgeteilt, daß der Resbetrag (ca. 330 €) bis zum 24.07.2006 beglichen werden müsste, sonst "könnte man vom Recht der Versorgungssperre gebrauch machen".
Meine Frage:
Ist das nun schon eine Androhung der Versorgungssperre, oder fehlt ein klarer Hinweis auf einen festgelegten Zeitpunkt?
--- Ende Zitat ---
Ich würde das als konkrete Androhung interpretieren und vorsorglich handeln.
Aber wann haben Sie das Schreiben bekommen? Morgen ist der 24.07.06. :shock:
Cremer:
@consultant_1,
eine konkrete Sperrandrohung ist dies wohl nicht aus den Erfahrungen der letzten Zeit.
Trotzdem ist angebracht darauf zu antworten und vorsorglich Hauspserre erteilen.
Verlagen Sie schriftlich vom Versorger unter Hinweis auf die diversen Urteile, eine Rücknahme der Sperrandrohung und dass eine Sprerrandrohung wegen § 315 nichtens ist und zum Strafvantrag bei der zuständigenStaatsanaltschaft führen könnte.
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