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Autor Thema: Musterschreiben?? Verbraucherschützer Bayern raten ab  (Gelesen 12248 mal)

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Anonymous

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Musterschreiben?? Verbraucherschützer Bayern raten ab
« am: 08. Oktober 2004, 07:19:20 »
Ich habe meinen Beitrag hier reinkopiert in der Hoffnung eine Antwort zu bekommen

Hallo,

wenn ich es richtig gerechnet habe (mit Hilfe des Gasversorgers in Franken) findet bei mir eine Erhöhung von 3,3 ct/kwH auf 3,6 ct statt.

Da dies ca. 9% ist frage ich mich, ob das korrekt ist.

Die Verbraucherzentralen in Bayern empfehlen nicht Euer Musterschreiben, sondern eine Energieberatung (wo man sparen könnte).

Nun bin ich unsicher, ob ich Eueren Musterbrief verwenden soll oder nicht.

Könnt Ihr mir einen Tip geben?

Vielen Dank!

B.W.

Anonymous

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Musterschreiben?? Verbraucherschützer Bayern raten ab
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2004, 10:50:47 »
Energiesparen ist immer richtig: Was man da an Kosten sparen kann, bekommt man durch keinen Versorgerwechsel und keinen Unbilligkeitseinwand hin. Parallel kann man seinem Versorger mit dem § 315 aber ruhig mal die rote Karte zeigen, wenn er zu gierig wird. Mit den Musterbriefen geht das schnell und ohne großes Risiko. Wir alle wissen, dass die Gas- und Strompreise in den nächsten Jahren noch viel höher steigen werden. Aber muß das auch für die Gewinne der Versorger gelten?

Offline RR-E-ft

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Musterschreiben?? Verbraucherschützer Bayern raten ab
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2004, 19:01:11 »
Einzelne Verbraucherzentralen sind noch etwas vorsichtig.
Überzeugt sind z. B. die Hamburger, vgl. www.vzhh.de

Hintergrundinfos unter

http://marktplatz.strom-magazin.de/marktplatz/news/news_Bedenken_Rechtliche_Unsicherheit_Duerfen_Verbraucher_Preiserhoehungen_wegen_Unbilligkeit_nicht_zahlen_12425_1.html

Bei einem Treffen mit allen Energiereferenten des  Verbraucherzentralen Bundesverband Anfang November wird das Thema wohl abschließend erörtert werden.

Anonymous

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Musterschreiben?? Verbraucherschützer Bayern raten ab
« Antwort #3 am: 12. November 2004, 14:50:24 »
Tach

siehe http://www.der-syndikus.de//briefings/vw/vw_034.htm


abwarten auf die Grundsatzentscheidung seitens BHG

wäre ja noch schöner, Kunden lassen sich mit Strom/Gas/Wasser beliefern und zahlen nur willkürlich, umgekehrt aber die lückenlose Versorgungspflicht einfordern.


Und für die Rechtsanwälte ist ja wichtig: Prozeßkostenrisiko liegt beim Versorger, der ist zahlungsfähig, im Gegensatz zu den meisten Kunden
der Sorte  Zahlnix
Ohne Deckungszusage bzw Vorkasse bekommen diese sicherlich keinen
Gesprächstermin beim Anwalt, sondern werden sicherlich schon beim Telefonanruf abgewimmelt: leider alle Termine bis 2009 ausgebucht.

MfG

Offline haenle

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Musterschreiben?? Verbraucherschützer Bayern raten ab
« Antwort #4 am: 13. November 2004, 02:30:44 »
Zitat von: \"Atommafia\"
Tach

Tach Amigo!
>>>>>siehe http//www.der-syndikus.de//briefings/vw/vw_034.htm
abwarten auf die Grundsatzentscheidung seitens BHG
wäre ja noch schöner, Kunden lassen sich mit Strom/Gas/Wasser beliefern und zahlen nur willkürlich, umgekehrt aber die lückenlose Versorgungspflicht einfordern.<<<<
Wer zahlt denn für solche Reden? Auch E.on/Ruhrgas? Oder Bayern? Die bekommen nämlich den E.on-Strom billiger; auf Kosten der anderen versteht sich.
Und willkürlich - die Gas-Importkosten 2004 sind um 10 % gegenüber 2003 gesunken!
Und Versorgungspflicht! Die folgt ganz einfach als Gegenleistung aus dem Anschlusszwang bei einem Netzmonopolisten!!!!

Ha!
>>>Und für die Rechtsanwälte ist ja wichtig Prozeßkostenrisiko liegt beim Versorger, der ist zahlungsfähig, im Gegensatz zu den meisten Kunden der Sorte  Zahlnix<<<
Und wo kommt die ganze Kohle für Freshfields Bruckhaus Deringer her? Abgezockt vom \'Zahlalles\' wurde die!!! Aber damit muss jetzt Schluss gemacht werden.

>>>>Ohne Deckungszusage bzw Vorkasse bekommen diese sicherlich keinen Gesprächstermin beim Anwalt, sondern werden sicherlich schon beim Telefonanruf abgewimmelt leider alle Termine bis 2009 ausgebucht.<<<
Das würde dem Mafioso so passen. Dem Bürger, der sein gutes Recht einfordert und der mit Versorgungssperre bedroht wird, den Rechtsbeistand verweigern. Soll E.on jetzt auch schon ALLE Anwälte gekauft haben? Und den Verbraucherschutz? Und die ganze freie Presse?


 

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