@ElCattivo
Revolutionär ist nichts an dem "Angebot".
Wer hätte das auch von E.ON erwartet.
Es handelt sich noch nicht einmal um ein Angebot, sondern im juristischen Sinn lediglich um eine sog.
inventatio ad offerendum.
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/pdf_docs/flume_ag/selbstbelieferung.pdfDer Kunde muss zunächst vertragsfrei sein, also wohl seinen bisherigen Vertrag bei der Gasag kündigen.
Dann stellt der Kunde einen Antrag auf Vertragsabschluss beim E.ON Direktvertrieb, der seinerseits diesen Antrag auf Vertragsabschluss annimmt oder auch nicht, völlig freibleibend.
Im Zweifel muss der Kunde sich dann einen anderen Lieferanten suchen oder gar zur Gasag zurück - mit neuem Vertrag.....
Man würde erwarten, dass Nuon und Gasag deshalb das "Angebot" nach dem UWG abmahnen, weil es wohl offensichtlich für die Marktgegenseite irreführend ist.
Klar ist, dass eine andere Preisbildung möglich ist, es keinen sklavischen Automatismus gibt.
Nicht nachvollziehbar erscheint, dass es sich ggf. um Freimengen handeln soll, welche die E.ON Tochter dann ggf. selbst aus dem Gas Release der E.ON Ruhrgas ersteigert hat.
Sollte E.ON tatsächlich in erheblichem Umfange selbst die entsprechenden Gasmengen ersteigert haben? E.ON-Töchter,a n denen der Konzern über 10 Prozent beteiligt ist, sind regelmäßig ausgeschlossen:
http://www.gasmarkt-deutschland.de/_download/gasmarkt_deutschland_2005_04.pdfImmerhin tritt der Direktvertrieb an, alle Gaskunden in Berlin zu versorgen. Das "Angebot" wurde ja nicht wie sonst- etwa bei den Stadtwerken Leipzig - auf eine bestimmte Gesamtmenge beschränkt.
Und wo wir dabei sind:
Wo ist denn nun schlussendlich die Differenz zwischen den gestiegenen Erdgasimportpreisen (Mai 2003 1,30 Cent/ kWh (netto) --> Mai 2006 2,17 Cent/ kWh (netto)) und den zwischenzeitlich gestiegenen Erdgasendverbraucherpreisen abgeblieben?
Neuestes Agitprop- Material:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=850213Estland hat sich offensichtlich nichts vom
Weltmarkt (wer soll das sein?) diktieren lassen:
Eurostat: Gaspreis- Spreizung, Entwicklung sehr verschiedenIst die vorgenannte erhebliche Differenz etwa in die Netzentgelte eingeflossen, zu denen BGW/ VKU gestern wieder anmerkten, man erwarte eine erzwungene Absenkung durch die Regulierungsbehörde zwischen 30 und 50 Prozent?
Wann ist damit zu rechnen, dass die sinkenden Netzentgelte die Verbraucher erreichen oder erhöht sich einfach nur die bisher allzu klein gerechnete Vertriebsmarge entsprechend und der Kunde geht bei den staatlichen Maßnahmen leer aus?
Ich habe bis heute nicht verstanden, warum es in klassischen Erdgaslieferverträgen mit dem Ersatzarbeitspreis zwar eine ölpreisunabhängige Preisuntergrenze, jedoch keine ebensolche Preisobergrenze gibt.
Wenn man die Risiken gerecht teilt, würde man wohl immer einen Korridor vereinbaren und nicht einen nach oben hin völlig unbegrenzten Preis, der jedoch nach unten durch ein Netz abgesichert ist.
Im wirksamen Wettbewerb wäre so etwas nicht durchsetzbar.
Eine solche Preisobergrenze haben die Stadtwerke Leipzig tatsächlich in ihrem begrenzten Angebot eingebaut.
Ich hätte auch von noch keinem Heizölhändler erfahren, der einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis fordert oder am Markt durchsetzen kann.
Dort gibt es solche Preisuntergrenzen für die Brennstoffversorgung gerade nicht !!!
Insoweit wirkt derezeit bei einem jeden Erdgaskunden ein teilweises sog. take-or-pay, weil der Grundpreis immer zu entrichten ist, auch wenn man gar kein Gas abnimmt.
Ebenso lassen sich Erdgasversorger auch noch ihre Gasverteilnetze über Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss zusätzlich vergüten.
Kein Heizölhändler verlangt jedoch vom Kunden, dass dieser sich erst einmal
vorab an der Finanzierung eines Tanklastzuges beteiligt, damit der Händler überhaupt mit einem solchen vorbeikommt, um Heizöl zu liefern.
Ist schon merkwürdig, oder ?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt