Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

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RR-E-ft:
Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen Tarifkunden in der Grundversorgung und Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (Sondervertragskunden):

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4125

RR-E-ft:
Kürzungsrecht wohl von Versorgerseite anerkannt:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4538

Paul2:
@RR-E-ft
Guten Morgen,
meine Frage? Bedeutet das, dass man nun erneut einen Einspruch an den Versorger schicken muss? In dem von mir versandten Musterbrief aus dem Jahr 2005  wurde nur die PreisERHÖHUNG als unbillig beanstandet!

Vielen Dank

RuRo:
@Paul2

Nicht gut  :cry:

Unbilligkeitseinwand gegen den Verbrauchspreis in seiner gesamten Höhe, in der Gestalt der Preiserhöhung vom xx.xx.xx einlegen.

RR-E-ft:
@Paul2

Diskutieren Sie Ihre Fragen bitte an geeigneter Stelle und nicht in diesem Thread, in dem es um den aktuellen Stand der Diskussion um die Billigkeitskontrolle von Gaspreisen geht. Vielen Dank.


Der aktuelle Stand der Diskussion wird hier ersichtlich:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4582

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