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Autor Thema: LG Koblenz: Drohung mit Stromsperre unzulässig  (Gelesen 9044 mal)

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Offline RR-E-ft

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LG Koblenz: Drohung mit Stromsperre unzulässig
« am: 19. Juli 2006, 12:41:14 »
[ 4-HK-O-113-06  14-07-2006 ]

"Die 4. Kamer für Handelssachen am Landgericht Koblenz untersagt im Wege der einstweiligen Verfügung dem Energieversorger Süwag die Einstellung der Stromlieferung an einen Kunden aus dem Kreis Neuwied.

Der Mann hatte sich nach Erhalt der Stromrechnung für den Abrechnungszeitraum 2005/2006 geweigert, den um 5,01 Cent/kWh erhöhten Preis zu zahlen.

Stattdessen beglich er lediglich den auf der grundlage des alten Preises abgerechneten Verbrauch und kürztte auch die neu festgesetzten Abschlagszahlungen für 2006.

Zugleich forderte er die Süwag auf, die Angemessenheit der Preiserhöhung durch Offenlegung der kalkulation nachzuweisen- der sogenannte Billigkeitseinwand mit Verweis auf § 315 BGB.

Az.: 4 HK O 113/06

Nachdem der Süwagkunde nach mehrfachen Mahnungen die noch offenene Rechnungen nicht gezahlt hatte, drohte der Energieversorger die Stromlieferung einzustellen.

Und das Unternehmen verweigerte die vom Stromkunden geforderte Erklärung, dass es keine Sperrung vornehme. daraufhin beantragte der Kunde die untersagungsverfügung. Für seinen Anwalt ist die Entscheidung des LG auch "richtungsweisend für Gaskunden, die sich weigern, Preiserhöhungen ihrer Versorge zu zahlen". Ihnen drohe nach diesem Urteil kein zugedrehter Gashahn.

Anwalt Mogwitz: "Der Billigkeitseinwand nach § 315 BGB berechtigt die Zahlungen zu kürzen".

Es wird für möglich gehalten, dass die Süwag beschwerde beim LG führt."


Siehe auch hier:


http://www.szon.de/news/wirtschaft/verbraucher/200607180662.html

http://www.volksstimme.de/vsm/ratgeber/geld_/_recht/?sid=&em_cnt=127003

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15492

Offline energienetz

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LG Koblenz: Drohung mit Stromsperre unzulässig
« Antwort #1 am: 16. August 2006, 23:09:22 »
Der Beschluss ist nun in der Urteilssammlung

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1870/

Der Beschluss ist rechtskräftig, denn lt. Anwalt Mogwitz hat die Süwag gegen das Urteil keine Beschwerde eingelegt.

Offline RR-E-ft

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LG Koblenz: Drohung mit Stromsperre unzulässig
« Antwort #2 am: 17. August 2006, 10:59:43 »
@energienetz

Leider ergibt sich aus dem Beschluss selbst nicht, weshalb die Androhung der Versorgungseinstellung vom Gericht untersagt wurde.

Die Einzelheiten hinsichtlich Verfügungsanspruch und - grund ergeben sich deshalb nur aus der Antragsschrift, welche man notwendigerweise dazu lesen muss.

Oft werden die Beschlüsse im einstweiligen Verfügungsverfahren mit der Antragsschrift verbunden.

Kurzum:

Die Antragsschrift zu dieser Entscheidung  muss mit dazu.



Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline uwes

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LG Koblenz: Drohung mit Stromsperre unzulässig
« Antwort #3 am: 17. August 2006, 11:08:04 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Der Mann hatte sich nach Erhalt der Stromrechnung für den Abrechnungszeitraum 2005/2006 geweigert, den um 5,01 Cent/kWh erhöhten Preis zu zahlen.


Um 5.01 gestiegen? Oder muss es heißen auf 5,01 gestiegen?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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LG Koblenz: Drohung mit Stromsperre unzulässig
« Antwort #4 am: 17. August 2006, 12:06:19 »
@Uwes

Der kursive Text ist aus einer entsprechenden Meldung übernommen.

Es wird wohl heißen um und nicht auf, da nach Eurostat der Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland über 18 Cent/ kWh beträgt und im europäischen Vergleich einen vordersten Platz einnimmt.

Strompreise in Höhe  von 5 Cent/ kWh wären also ggf. kein Anlass zur Beschwerde/ Klage.  :wink:


Rückfragen ggf. bitte an Herrn Kollegen Mogwitz.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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