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Autor Thema: Monatliche Stromrechnung  (Gelesen 6038 mal)

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Offline agelis

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Monatliche Stromrechnung
« am: 17. Juli 2006, 10:24:10 »
Es gibt Dinge, die uns derart ins Blut übergegangen sind, daß wir sie gar nicht mehr hinterfragen.

Warum erhalten Privatkunden ihre Strom- und Gasabrechnung nur jährlich? Wäre eine monatliche Abrechnung nicht wünschenswert? Stellen Sie sich nur einmal vor, ihr Telefonanbieter würde ihre Rechnungen nur noch einmal im Jahr verschicken. Sie würden monatlich einen Abschlag für Fest- und Mobiltelefon bezahlen und Anfang des Jahres eine Jahresabrechnung für ihre Telefonate erhalten. Wenn Sie Pech haben, müssen Sie nachzahlen, nur können Sie Ihr Telefonierverhalten immer erst nach einem Jahr überprüfen und korrigieren.

Während sich beim Telefonieren mehr und mehr Pauschaltarife durchsetzen, die eine monatliche Abrechnung überflüssig machen, scheint sich bei Strom und Gas niemand an der jährlichen Abrechnung zu stören. Gerade hier würde sich eine monatliche Abrechnung lohnen, da hier ein riesiges Potential, sowohl finanziell als auch für die Umwelt, steckt. Durch einen Blick auf die Monatsabrechnung würde man frühzeitig über eine Änderung im Verbrauchsverhalten informiert und könnte schnell gegensteuern. Auch könnte man Energiefresser viel schneller entlarven. Wer weiß schon im Januar, ob die Klimaanlage, die im Sommer lief, tatsächlich schuld ist an der Nachzahlung? Überprüfen kann man dies erst wieder im Juni. Der hohe Verbrauch eines neues Elektrogerätes würde direkt auffallen und nicht erst nach einem Jahr.

Die Versorger werden kein Interesse daran haben, weniger Energie zu verkaufen, hier ist Druck vom Verbraucher und wahrscheinlich leider auch der Gesetzgeber gefragt.

Eine monatliche Abrechnung böte für den Verbraucher flächendeckend die Möglichkeit ein riesiges Einsparpotential aufzuspüren.

Offline RR-E-ft

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #1 am: 17. Juli 2006, 11:44:10 »
@agelis

Zu diesem Thema gibt es einen ganzen Beitrag in der letzten Energiedepesche.

Offline Fidel

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #2 am: 17. Juli 2006, 12:35:13 »
Moin:

@agelis

Diese Frage(n) habe ich mir vor einiger Zeit auch gestellt. Bei mir kommt überdies noch ein weiterer Aspekt hinzu: mein EVU, E.ON Avacon, rechnet bei mir im April eines jeden Jahres ab. Das heißt also, dass ich bei Zahlung eines Monatsabschlags in den ersten Monaten eines jeden Jahres bei meinem EVU ein Guthaben ansammele, das nicht verzinst wird.

Vor ca. drei Monaten habe ich meinem EVU also mitgeteilt, dass ich keine monatlichen Abschläge mehr zahle, sondern nur noch den jeweils aktuellen Gas- und Stromverbrauch. Dazu übermittele ich via Internet meine Zählerstände, erstelle mit einer EXCEL-Tabelle eine eigene Abrechnung, die ich per Fax übermittele und überweise die sich daraus ergebenen Beträge zeitgleich per Online-Banking.

Mir wurde dann einige Male mitgeteilt, man könne meine selbst erstellten Abrechnungen nicht akzeptieren. Seit ca. sechs Wochen ist jedoch Ruhe - wahrscheinlich reichen die Sachbearbeiterkapazitäten wegen Urlaubs nicht aus, mir ständig neue Schreiben zu senden ;-)

Schön wäre es, wenn die hier versammelten juristischen Kapazitäten mir sagen könnten, wie sicher oder unsicher der Boden für jemanden ist, der das eben beschriebene Verfahren praktiziert.

Gruß
Fidel

Offline RR-E-ft

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #3 am: 17. Juli 2006, 12:47:45 »
@Fidel

Wie unsicher das ist, kann man in §§ 25, 27, 30 AVBV nachlesen.

Das Thema ist auch schon so oft und umfangreich diskutiert, dass es keiner weiteren Erörterung bedarf.

Offline Cremer

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #4 am: 17. Juli 2006, 17:56:40 »
@Fidel,

geht nicht, Finger weg
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #5 am: 17. Juli 2006, 22:17:48 »
Moin:

@Fricke
@Cremer

In AVBGas $25(1) sehe ich nichts, was auf eine gleiche Höhe der Abschlagszahlungen hindeutet.

Ansonsten: ich zahle ja Abschlagszahlungen, nur eben in wechselnder Höhe. Da ich meinem EVU ja stets die aktuellen Zählerstände übermittele, dürfte für diesen der Aufwand handhabbar sein.

Meine Telefongesellschaft verlangt von mir ja auch keine pauschalen Monatszahlungen, um am Ende eines Abrechnungsjahres erst den tatsächlichen Verbrauch abzurechnen.

War denn die monatliche Abschlagszahlung in stets gleicher Höhe überhaupt schon einmal Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

@Fricke

Falls Sie ins Auge fassen sollten, zu antworten: es hat keine Eile und muss auch nicht so ausführlich sein. Weiß ich doch, dass Sie bei diesem prächtigen Wetter das gemütliche Sitzen im Freien mit Blick auf die Jenaer Berge schätzen ;-)

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #6 am: 18. Juli 2006, 07:32:00 »
@Fidel

unter § 27 Abs. 1  gibt das Energieversorgungsunternehmen die Zahlungsbedingugnen bekannt. Darin steht, dass die Zahlungen nach Angaben des Versorger zu zahlen ist.

Deshalb wird er Ihnen auch eine Zahlungsplan mit Zahlungshöhe une Zahlungstermine genannt haben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #7 am: 18. Juli 2006, 09:39:49 »
Moin:

@Cremer

Zitat
Deshalb wird er Ihnen auch eine Zahlungsplan mit Zahlungshöhe und Zahlungstermine genannt haben.


Hmmm, als Gaspreis-Verweigerer entspreche ich doch hinsichtlich der Zahlungshöhe eh nicht den Vorgaben meines EVU. Macht es da noch den großen Unterschied, wenn ich das gesamte Vorauszahlungssystem "modifiziere"?

@Harry01

Sie hatten doch am an 21.01.2006 in einem Beitrag geschrieben, dass auch Sie lediglich Zahlungen leisten, die auf dem aktuellen Verbrauch basieren. Wie ist denn bei Ihnen Stand der Dinge?

Gruß
Fidel

Offline Harry01

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #8 am: 18. Juli 2006, 23:08:32 »
@Cremer

In §27 Abs. 1 wird nur bestimmt, daß die Zahlungen zu einem vom VU bestimmten Zeitpinkt erfolgen sollen, nicht aber die Höhe der Zahlungen.

@Fidel

Über den gesamten Abrechnungszeitraum habe ich nur Zahlungen entsprechend der Höhe des Verbrauchs im Vormonat geleistet. Das EVU hat mir jeden Monat eine Mahnung geschickt und immer die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht. Leider wartete ich darauf vergebens. Jetzt ist der letzte Abschlag geleistet und ich warte auf die Ablesekarte. Im nächsten Abrechnungszeitraum werde ich die Überweisungen trennen und jeweils Strom und Gas getrennt überweisen.

Offline Fidel

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Monatliche Stromrechnung
« Antwort #9 am: 19. Juli 2006, 01:21:06 »
Moin:

@agelis

Sie sehen also: es gibt außer Ihnen durchaus auch noch andere Menschen, denen Dinge nicht ins Blut übergegangen sind und sie hinterfragen.

@Fricke

In dem von Ihnen genannten Beitrag in der Energiedepesche 02/2006, S. 39, wird lediglich die Tatsache der nur jährlichen Ableseintervalle beklagt. Außerdem auch die Abrechnungspraxis in anderen europäischen Ländern beschrieben.

Welche Möglichkeiten der Endverbraucher möglicherweise hat, an dieser Verfahrensweise etwas zu ändern wird leider nicht diskutiert.

@all

Interessant an diesem Artikel der Hinweis, dass

- in Schweden die monatliche Abrechnung von Stromzählern ab 2009 gesetzlich vorgeschrieben ist

- In Italien bereits 23 Mio. intelligente Stromzähler installiert sind

Der Bund der Energieverbraucher hat hier also noch ein großes Betätigungsfeld.

@Harry01

Danke für Ihren Erfahrungsbericht

Gruß
Fidel

 

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