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Autor Thema: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?  (Gelesen 19704 mal)

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Offline Freund

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Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
« Antwort #15 am: 17. Januar 2006, 22:02:00 »
Nachdem ich meinen Flüssiggaslieferungsvertrag gekündigt hatte (s.o.), sollte ich für die Abholung des alten Gastanks über 300 € bezahlen. Nachdem sie ihn abgeholte hatten, flatterte auch schon die Rechnung ins Haus. Darauf bezahlte ich einen kleinen Teil der Rechnung und schrieb den Gasversorger an, dass sie mir die Kosten im Einzelnen aufschlüssen sollten. Ich bezog mich dabei auf den § 315 BGB der Billigkeit, wie es viele Verbraucher mit ihrer Gasrechnung tun.  Im Endeffekt bin ich mit meiner Aktion durchgekommen und habe somit keine 100 € für die den Abtransport des Gasbehälters bezahlt.
Viel Erfolg beim Nachmachen, Freund.

Offline Smithy

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Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
« Antwort #16 am: 25. Juli 2006, 19:23:13 »
Zitat von: \"Watzl\"
Vielleicht wäre es auch eine Alternative, nachzufragen wohin der Tank soll und dann den Transport selbstzu organisieren. Diese Tanks sind nicht sonderlich schwer und passen auch auf kleinere LKws.

Die Grundlage für die Preiskalkulation zu erfragen ist im Prinzip keine schlechte Idee. Ob man damit aber Erfolg haben wird, ist fraglich.

Berichten bitte sie weiter



H. Watzl


Hallo
ich bin relativ neu hier  :wink:  . Meine Suche nach Transport hat mich auf diesen Thread gebracht.
Also:
Ich habe mir selbst einen Tank gekauft. Tyczka verlangt für die Abholung des Miettanks (26 Jahre alt!!!) über 400 Euro. Da das Lager nur 180 km von mir entfernt ist möchte ich ihn selbst zurückbringen.
Eine Transportfirma hat den Rücktransport abgelehnt mit Hinweis auf "Gas" und dass da Stickstoff rein müsste und und und...
Der Verkäufer des neuen Tanks (Freier Lieferant) hat den Rücktransport als eher problemlos geschildert.

Was muss ich machen/beachten   wenn ich mir nun einen LKW miete und den Tank selber zurückfahren will. Aufladen wäre kein Problem da Trecker mit Frontlader vorhanden ist.
Aber wie ist das mir Gefahrgut, reinigen, wasweisich.
Weiss da jemand Bescheid?

Edit: PS: Der Trick meines Vorredners klappt leider nicht. Der Verkäufer meines Eigentanks (mit Ty** schon öfter vor Gericht  :?  ) hat gesagt dass die bis zu 500 Euro verlangen dürfen. Da gibt es anscheinend ein neues Urteil!?

Offline Frank Busch

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Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
« Antwort #17 am: 26. Juli 2006, 15:38:23 »
Gebe immer gerne meine Erfahrungen wieder:
Semi-Tank von "Dinosaurier"-gas. Vertrag gekündigt.
Selbst ausgebuddelt: kostet nichts außer Schweiß.
Selbst gereinigt: Kostet Wassergeld (Kärcher)

Bei Lieferung des neuen Tanks den alten auspumpen und absaugen lassen. Bescheinigung geben lassen. Tank aufladen (Ventil sichern). Leer ist leer. Ohne Gas auch kein Gefahrgut !

Den Zustand des Tanks unbedingt fotogafieren oder ähnliches. Der wird Tage nach Anlieferung (Quittung geben lassen) gerne mal als DEFEKT deklariert, daher auch den Zustand bei Übergabe bescheinigen lassen.

Offline Smithy

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Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
« Antwort #18 am: 27. Juli 2006, 08:50:20 »
Zitat von: \"Frank Busch\"
Gebe immer gerne meine Erfahrungen wieder:
Bei Lieferung des neuen Tanks den alten auspumpen und absaugen lassen. Bescheinigung geben lassen. Tank aufladen (Ventil sichern). Leer ist leer. Ohne Gas auch kein Gefahrgut !



Danke, SO hab ich mir das auch gedacht und vom "neuen" Tanklieferanten sagen lassen.

Nur der Spediteur den ich beauftragen wollte transportiert SO nicht (will mit Stickstoff füllen und wasweisich).
Macht aber nichts. Ich habe einen oberirdischen Tank, selber einen Frontlader und werde noch irgendwo einen LKW auftreiben.
Momentan läuft der alte über einen Verbindungsschlauch in die Armaturen des neuen (der schon angeschlossen aber zugedreht  ist) und spätestens mit Beginn der Heizperiode ist er leer.  

Vielen Dank nochmal.

 

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