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Städtetag will weiter Quersubventionen

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RR-E-ft:
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)


VERSCHIEBUNG DER PROBLEME
14.07.2006, 08:25 Uhr

Städtetag: Regulierung der Netzentgelte gefährdet Nahverkehr

Die Städte in Rheinland-Pfalz warnen vor einer Gefährdung öffentlicher Aufgaben wie dem Nahverkehr infolge einer zu starken Regulierung der Netzentgelte im Strommarkt. Fehlende Erträge beim Strom haben nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Städtetages negative Auswirkungen in anderen Bereichen.
...  



Wahrscheinlich haben diejenigen, die sich so äußern keine Kenntnis davon, was § 1 Energiewirtschaftsgesetz schon immer vorschreibt.

Von Schwimmbädern und Nahverkehr ist dabei keine Rede.

Weder im Strompreisurteil des OLG München (NJW-RR 1999, 421), noch im aktuellen Gaspreis- Urteil des OLG Karlsruhe ist von Nahverkehr und Schwimmbädern die Rede, vollkommen zu recht.

Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Verbot der Erschließung gesetzwidriger Finanzquellen (Urt. v. 21.09.2005) scheint nicht bekannt zu sein.

Die Städte und Gemeinden müssen sich schon fragen lassen, ob da aufgrund der Nettosubstanzerhaltung erzielte hohe Erlöse nicht vollkommen zweckentfremdet verwendet wurden.

RR-E-ft:
Der Stellungnahme aus dem Hause Rhiel kann man nur zustimmen:


http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?rid=HMWVL/HMWVL_Internet/nav/267/2677095a-d52a-0701-be59-263b5005ae75,4dd1bd4a-abaa-c013-3e2d-c44e9169fccd,,,25f60c99-dcb9-9401-e76c-d1505eb31b65%26_ic_startseite=true%26_ic_uCon=4dd1bd4a-abaa-c013-3e2d-c44e9169fccd.htm&uid=2677095a-d52a-0701-be59-263b5005ae75

Siehe auch hier:

http://www.enbw.com/content/de/presse/_media/_pdf/regulierungsmodell-hintergrund-09-09-04.pdf

Wolfgang_AW:
Gegen eine Preisbildung incl. Gewinn wäre in einem freien Markt mit den unterschiedlichsten Wettbewerbern kaum etwas einzuwenden.

Mir wäre ein kleiner freier Versorger, mit flacher Hirarchie und entsprechenden Vorstandsgehältern allemal lieber, als das herrschende Monopol, welches jeglichen Wettbewerb unterdrückt oder Neugründungen mit Geldmacht an die Wand drückt.

Der Grundgedanke der Öffnung des Strommarktes war doch, solchen kleinen Wettbewerbern eine Chance zu geben und es dem Verbraucher zu überlassen über wen er seinen Strom bezieht. Der Hinweis, man könne ja den Anbieter frei wählen, kann auf Grund des gescheiterten Wettbewebs als hinfällig betrachtet werden.

Der Gedanke war gut, die Umsetzung aber ein voller Schuß in\'s Beinkleid, da die geforderten Durchleitungskosten/Netzentgelte der großen Versorger jegliche Preisgestaltung unterhalb des Monopolpreises verhindern.

Einen ähnlichen Stand gab es ja mal auf dem Telekommunikationsmarkt. Dort hat sich die letzten zehn Jahre allerdings einiges Richtung Preissenkung entwickelt.

Sollte es die Regulierung bzw. der Markt mal zulassen, dass der Verbraucher, bei einer echten Öffnung in die Lage kommt, seinen Anbieter wirklich frei wählen zu können, dann würden endlich auch solche Anbieter schwer unter Druck geraten, die hemmungslos ihre Preise auf Grund Quersubventionierung politischer Großmannssucht bilden.

Als Beispiel seien hier die Stadtwerke Dortmund (DSW21) genannt.
So ist in dem Magazin \"Der Spiegel\" Nr.31 / 31.07.06 auf Seite 40 unter der Überschrift \"Träume für Landesfürsten - Für überflüssige Regionalflughäfen sind bereits Millionensummen an Steuergelder verbrannt worden\" zu lesen

\"In Dortmund müssen sogar Strom- und Wasserverbraucher für einen Teil der etwa 100 Millionen Euro Verluste geradestehen, die seit 2000 aufgelaufen sind Der Flughafen gehört neben der Stadt auch den Stadtwerken Dortmund, die das Minus über die Strom-, Wasser- und Gasrechnung an ihre Kunden weiterreichen\"

Soviel zu § 1 EnWG


Mit freundlichen Grüßen

Netznutzer:
Was ist denn, wenn ein Versorger aufgrund einer gewinnbringenden Beteiligung, und solche gibt es auch, seine Energiepreise niedrig halten kann, ist das auch falsch, soll dann die hier so genannte \"Quersubventionierung\" auch durch Verkauf und Einmalausschüttung beendet werden? Ich habe das Gefühl, dass den Meisten hier im Forum der Unterschied zwischen Quersubventionierung und Gewinnausschüttung überhaupt nicht bekannt ist. Der Unterschied ist gewaltig, auch wenn man ihn in der Konsequenz nicht akzeptieren mag. Was Anteilseigner mit ihren ausgeschütteten Gewinnen machen kann doch wirklich nicht Diskussionsgrundlage sein.

RR-E-ft:
@Netznutzer

Die Frage ist doch, ob man mit einer gewinnbringenden Beteiligung auch das unvertretbare Risiko eines Verlustes aus einer solchen Beteiligung eingeht, sich eigentlich von Anfang an einer solchen enthalten müsste.

Kein Gewinn ohne Risiko, der Lohn der Angst des Unternehmers.

Garantiert gewinnbringende, mithin risikolose Beteiligungen mag es allenfalls systemwidrig im Bereich der Energieversorgung geben.



Es geht doch nicht um die Gewinnausschüttung als solche.

Niemand fordert, dass es keine Gewinne mehr geben soll.

Es geht um die wohl berechtigte Sorge, dass die auszuschüttenden Gewinne von Anfang an  unangemessen überhöht kalkuliert sind und überhöht gehalten werden, gerade weil in defizitären Bereichen ein dringendes Bedürfnis danach besteht.

Und dieses dringende Bedürfnis nach unangemessen überhöhten Gewinnen hat dann jedoch eben nichts mit der Energieversorgung als solcher zu tun.

Der steuerliche Querverbund mag Vorteile haben. Wo er sich jedoch für die Energieverbraucher nachteilig auswirken sollte, ist er eben aufzuheben.

Wofür ein angemessener Gewinn aus der Energieversorgung zur Verfügung stehen soll und kann, hat die Rechtsprechung bereits herausgearbeitet.

Die Stützung defizitärer Bereiche und die Verfolgung sachfremder Interessen spielt auch in dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.06.2006 - vollkommen zutreffend - keinerlei Rolle.

Energiepreise dürfen nicht mit bzw. aus Rücksicht auf sachfremde Interessen künstlich hochgehalten werden.

Das ist die Kernaussage, so auch Rhiel.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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