Hallo,
wer unter Vorbehalt zahlt, muss sich sein Geld nachher einklagen, was sehr schwierig ist. Sollte ein beliebiger Versorger einem Rechtsstreit mit einem Verweigerer unterliegen, findet das Urteil ja nicht automatisch Anwendung auf den eigenen Fall. Der eigene Versorger wird vermutlich nicht freiwillig Geld zurückzahlen, sondern auf die Klage jedes Einzelnen warten.
Daher zahle ich keinesfalls unter Vorbehalt, sondern klipp und klar nur den alten Preis vor der Erhöhung. Mein Versorger kann mich dann ja verklagen, tut er aber nicht. In meinem Fall habe ich bis heute noch nicht mal eine Mahnung erhalten. Ich verweigere erfolgreich seit Ende 2004.
Nicht einschüchtern lassen...!
Grüße
Oliver