@ElCattivo
Reisende soll man nicht aufhalten.
Man kann es auch gar nicht.
Kunden lassen sich nun einmal- wo es Wettbewerb gibt - nicht dauerhaft binden. Späteren "Dank" darf man nie erwarten. "Undank ist der Welten Lohn."
Ein solcher "Dank" ist aber auch nicht das Ziel des Predatory Pricing.
Das Ziel ist vielmehr, sich die Konsumentenrente
später abzuholen und sich so selbst ein
Dankeschön (mit Zins) zu verschaffen.
Aber das wird der durchaus ambivalenten Problematik nicht ganz gerecht.
Wenn man Marktgerüchten Glauben schenken darf, gibt es auch bei Insutriekunden im Gasbereich seit langem Kampfpreise, um den Absatz zu sichern, Konkurrenz im angestammten Versorgungsgebiet abzuwehren.
Im Geschäftsbericht der EWE 2003 und 2004 finden sich sogar Passagen, die darauf hindeuten.
Natgas hatte entsprechende Vermutungen geäußert.
Die Verluste werden locker durch überhöhte Preise in den Segmenten ausgeglichen, wo die Kunden entweder bisher nicht wechseln können oder schlicht zu träge sind.
Nicht umsonst will man ja die Kalkulationen und Margen nicht offen legen oder sucht einfach nach Verschleierung, wie etwa das sog. "Helga-Papier" nahe legt.
Die Folgen können dann aber wirklich gravierend sein.
Das Bundeskartellamt hatte entsprechende Überlegungen etwa in folgender Entscheidung auf Seite 39 ff. angestellt:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdfHellseherisch will man meinen, hat das Bundeskartellamt vorausgesehen, dass die Wettbewerbsprodukte der TEAG an die Allgemeinen Tarife angeglichen werden. Der angebliche Kommissionär SWJ verkauft gar die Allgemeinen Tarife als höchstzulässige Preise als
Bestpreis.
Die Folgen:
http://www.zeit.de/2003/18/E-Stromhttp://www.euractiv.com/de/energie/liberalisierung-energiebinnenmarkts/article-146662Mit anderen Worten:
Tatsächlich im
wirksamen Wettbewerb gebildete Preise lassen keine Geschenke für eine vermeintliche Kundenbindung zu.
Es handelt sich dann - aber auch nur dann - eben um Grenzkostenpreise, die man schon um seiner selbst willen nicht unterschreiten kann und wird.
Bei wirksamen Wettbewerb ist insbesondere bei austauschbaren Gütern wie Strom, Gas allein der Preis für den Kunden das entscheidende Kriterium.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt