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Autor Thema: Nachforderung Yello wg. versäumter NT-Ablesung  (Gelesen 11260 mal)

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Offline haeussi

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Nachforderung Yello wg. versäumter NT-Ablesung
« am: 29. Juni 2006, 22:30:05 »
Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Habe heute von Yello eine Nachforderung in Höhe von ca 1000 Euro ins Haus  bekommen.
2001 habe ich über Yello meinen Stromanschluss bei der EnBW gekündigt. Da ich vorher meine Heizung von Nachtspeicheröfen (also HT/NT Tarif) auf Ölzentral umgestellt habe und dies auch der EnBW (leider nur) telefonisch mitgeteilt habe und auch beim Wechsel kein Hinweis von Yello kam, war für mich die HT/NT Sache kein Thema.
Ich habe also brav, wie auf der Meldekarte ersichtlich, über diese 5 Jahre nur den HT Tarif eingetragen (NT-Spalte war ausge xxxt). Da ich zusätzlich jährlich auch für die EnBW den Zähler ablesen musste (hier aber HT und NT) und diese Daten auch von der EnBW an Yello gemeldet wurden und ich meine jährlichen Abrechnungen bekam, ging ich davon aus, dass alles ordnungsgemäß gemeldet wurde. Eine Reklamation von Yello wegen der fehlenden NT-Ablesung bekam ich nie.
Jetzt kommt auf einmal eine Schlussrechnung auf der von 2001 bis 2006 alle Stromlieferungen aufgeführt sind. Die jahrelang von Yello verpennten NT-Summen werden mir jetzt nachberechnet. Komischerweise erst nachdem ich einen Anbieterwechsel vornehmen wollte und der aufgrund des immer noch aktiven Mehrtarifzählers ablehnte.
Meine Fragen:
1. Gibt es hier keine (zumindest teilweise) Verjährung, da ich ja jedes Jahr eine Abrechnung erhalten habe und auch die Nachzahlungen und festgelegten Abschläge gezahlt habe?

2. Bestand für Yello nicht die Pflicht mich darauf hinzuweisen, dass nach wie vor ein HT/NT Zähler vorhanden ist und ich über Yello keinen NT Tarif bekommen kann. Ich habe so für HT und NT den einheitlichen Preis bezahlt.

3. Kann ich die EnBW in Regress nehmen, da sie nach meiner Meldung den Zähler nicht ausgetauscht hat? Eine schriftliche Bestätigung meiner Meldung habe ich leider nicht.

4. Falls ich zahlen muss, was ich stark annehme, kann Yello den Gesamtbetrag von 5 Jahren auf einmal einfordern oder habe ich das Recht auf Ratenzahlung?

Bitte um eure Hilfe. Danke im voraus

haeussi

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Offline Cremer

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Nachforderung Yello wg. versäumter NT-Ablesung
« Antwort #1 am: 30. Juni 2006, 18:15:38 »
@hauessi,

wie sahen denn die Rechnungen von Yello in all den Jahren aus?

NT-Strombezug hatten Sie doch nach Ihrer Aussage nicht mehr gehabt.

Ich würde da mal die Yello fragen, warum jetzt eine Berechnung kommt und nicht bei den jährlichen.

Yello hat sich bei dem Nertzbetrieber hier EnBW erkundigt, vielleicht haben die sogar gemeinsame Sache gemacht, denn Yello ist ein Tochterunternehmen von EnBW.

Zu 1)Verjährung m.E. nicht, da Nachbelastung einer bestehenden Forderung

Zu 2) kann ich nicht beurteilen

Zu3) Vermutlich nein, da nichts schriftliches existiert

Zu4)Ratenzahlung besteht auf Antrag
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline haeussi

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Nachforderung Yello wg. versäumter NT-Ablesung
« Antwort #2 am: 01. Juli 2006, 00:56:25 »
@Cremer

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Auf jeder Rechnung war nur der von mir abgelesene HT-Tarif berechnet.
Yello schiebt jetzt mir die Schuld in die Schuhe, dass ich jahrelang den NT-Stand nicht gemeldet habe. Es wurde tatsächlich NT-Strom von mir verbraucht, leider habe ich das nicht gemerkt :-((

Komischerweise wurde jetzt eine Wechsel von eprimo abgelehnt, weil ich einen HT/NT-Zähler habe. Yello bot 2001 keinen NT Tarif an, der Wechsel funktionierte damals aber ohne Rückfrage von Yello. Offensichtlich hat die EnBW diesen Umstand Yello nicht mitgeteilt.
Und per Fax vom 06.06.2006 wurde Yello der NT-Verbrauch mitgeteilt, die laut Aussage der Hotline nichts davon gewusst haben wollen. Für was muss ich jahrelang an den Netzbetreiber beide Zählerstände melden, wenn der diese Daten nicht mit Yello abgleicht.
Ich bestreite nicht meine eigenen Fehler, aber die EnBW hätte m.E. die Pflicht gehabt, dem Lieferanten Yello die technischen Daten wie jetzt auch bei eprimo mitzuteilen. Logische Konsequenz, die EnBW hat meine telefonische Meldung zur Kenntniss genommen, aber nicht in Form eines Zählertausches reagiert und auch dem neuen Lieferanten diese Tatsache fahrlässig nicht gemeldet.

Ich denke schon, dass ich daraus Ansprüche gegen die EnBW geltend machen könnte. Ich werde mich mal anwaltlich beraten lassen.

Danke und Gruss,
haeussi

 

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