Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg  (Gelesen 9786 mal)

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Offline gertraud.ch.steger

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« am: 29. Juni 2006, 11:25:41 »
Hallo liebe Mitstreiter,
seit Oktober 2005 streite ich mich nun mit den Stadtwerken Bad Homburg um die (inzwischen 2xlige) Erhöhung der Gaspreise.
Nach Verbraucherschutz-Musterbrief habe ich bereits im Oktober kurz nach der ersten Gaspreiserhöhung Widerspruch nach BGB §315 eingelegt; viele Briefe haben bisher hin-und hergewechselt (natürlich per Einschreiben mit Rückschein); meine Einzugsermächtigung habe ich gleich nach dem von mir zwar verweigerten, aber dennoch erfolgten Abzug des erhöhten Monatsabschlags gekündigt; die Rückholgebühr wurde mir zwar in Rechnung gestellt seitens der Stadtwerke, von mir jedoch nicht bezahlt.
Auch die Jahresabrechnung 2005 habe ich nach den alten Preisen neu berechnet, ebenso das mir zustehende Guthaben aus 2005 wegen Minderberbrauchs 2005; auch die neuen fälligen Monatsabschläge 2006  nach den alten Preisen errechnet und jeweils überwiesen.
Bereits im April schickten mir die Stadtwerke die erste Mahnung; ich begründete nochmals ausführlich schriftlich meinen Widerspruch und die Weigerung, die erhöhten Gaspreise nachzuzahlen bis zur gerichtlichen Klärung nach §315 BGB; nun habe ich die 2. Mahnung der Stadtwerke erhalten mit der Androhung, die Gaslieferung einzustellen bzw ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen.

Frist läuft nun bis 11.07.2006.

Was tun? Erneuter Widerspruch etc meinerseits hilft wahrscheinlich wenig, da ich diesen in fast jedem meiner bisherigen Schreiben schon eingelegt habe.

Es gibt in Bad Homburg lt eines länger zurückliegenden Zeitungsartikels eine Organisation zum Boykott der Gaspreiserhöhungen, zu der ich aber keinen Kontakt aufnehmen konnte: Adresse/Tel fehlt mir.

Die Frist läuft, und klein beigeben möchte ich nicht.
Wer kann mir raten?

Grüsse Gertraud

Offline Cremer

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #1 am: 29. Juni 2006, 11:33:26 »
@gertraud.ch.steger

Nun warten Sie mal ab, ob was passiert.

Ich glaube garnichts!!

Zwischenzeitlich können Sie hier im Thread mal aus den vergangene 4 Wochen(viel Arbeit :cry: ) die einzelnen Themen und Antworten lesen.

Gibt viel Info her und beantwortet das eine oder andere.

Lesen Sie im Energienetz ebenso.

Rate Ihnen mal die Suchfunktion nach verschieden Begriffen zu nutzen und sich umfassend "schlau machen".

Bei mir schicken die SW KH monatlich eine Zahlungsaufforderung und eine Mahnung. Die Forderungshöhe laut SW sind bereits auf 1200 € aufgelaufen, darin enthalten 650€ aus Nachforderung der Abrechnung 2005. :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline gertraud.ch.steger

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #2 am: 29. Juni 2006, 18:24:08 »
Hallo Herr Cremer,
lieben Dank für schnelle Antwort. (Auch in Stadt/Versorgungswerke-Abt.).
Hatte mich vor langer Zeit im jetzt "alten Forum" umgesehen, über dieses dann auch nach Musterbrief-Link; nach diesem Widerspruch eingelegt (fast wörtlich abgeschrieben).
Leider habe ich mich im "neuen" Forum zunächst etwas dumm angestellt, danke für Geduld. Inzwischen habe ich mich etwas umgesehen.

Bisher keine Rückmeldung von der Organisation Bad Homburg.

Aber Rückmeldung von meiner Rechtsschutzversicherung: die für Wohnungsschutz zahlt auch für diese Angelegenheit.
Wende mich nach weiterem heutigem Schreiben an Stadtwerke (Widerspruch Mahnung, Hausverbot bezüglich Gaslieferungsstopp, falls keine Rücknahme der Drohung und Mahnung),  an Rechtsanwalt und lasse diesen weitere Schritte unternehmen; trotz der beruhigenden Antwort, daß in vielen Fällen trotz Drohung kein Gaslieferstopp eingetreten ist, möchte ich nicht gern die Erste sein, die vom Gegenteil berichten muß.

Werde hier im Forum über weiteren Ablauf berichten, falls etwas von allgemeinem Interesse für die Mitstreiter anliegt.

Nochmals dankeschön!

Grüsse Gertraud

Offline Cremer

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #3 am: 29. Juni 2006, 20:33:41 »
@gertraud.ch.steger

nun lesen Sie mal meinen ersten Satz:

Abwarten.

Sie brauchen noch keinen Anwalt.

Hausverbot könnten Sie vorsichtshalber erteilen, ist aber m.E. auch noch nicht nötig.

Das ist alles "Säbelrasseln"
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #4 am: 29. Juni 2006, 21:40:53 »
@Cremer

Mancher hat getrost abgewartet, ist gar in den Urlaub verreist und war dann überrascht.

Wenn erst einmal gesperrt ist, ist es ungleich schwerer !!!

Man denke nur an den Beschluss des LG München I.

Wer dann erst wochenlang darum streiten muss, wieder versorgt zu werden, für den mag das keine schöne Erfahrung sein.

Was in kühler Jahreszeit mit einer Wohnung ohne Heizung passiert ist auch allgemein bekannt, immerhin gibt der Mensch genug Feuchte an seine Umwelt ab.


Die Überraschung mag noch größer sein, wenn man zum Herbstanfang aus warmen Gefilden zurückkehrt und sich noch nach etwas Wärme sehnt.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die Deckung gibt, sollte natürlich einen Anwalt beauftragen, und diesen vorsorglich (Fristen) zum Prozessbevollmächtigten bestellen.

Nicht alle Versorger sind so betulich wie die Stadtwerke Bad Kreuznach.




Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline gertraud.ch.steger

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #5 am: 31. Juli 2006, 17:12:02 »
Hallo Herr Cremer, hallo Herr Fricke,
danke nochmals für Ihre Antworten.
Mittlerweile habe ich rechtsanwaltliche Hilfe über die Rechtsschutzversicherung; und diese wickelt nun den ganzen Schriftverkehr  mit den Bad Homburger Stadtwerken ab. Meine Rechtsanwältin hat zunächst telefonisch einen Aufschub von 14 Tagen erwirkt bezüglich des angedrohten Gaslieferungsstopps (Frist war 11.07.06 für mich, Außenstände zu zahlen, was ich natürlich verweigert habe, da diese auf den unbilligen Gaspreiserhöhungen beruhen), und der Einleitung von Mahnverfahren.
Kann kam zunächst ein Schreiben zur Kontenklärung: Die Stadtwerke stellten dar, was ich bisher gezahlt hätte, und ihre Forderungen gegenüber: Differenz 499.-€; dann schickte ich meinen Beitrag zur Kontenklärung mit Verweis auf meine Abbuchungen: Differenz aufgrund zurückgehaltener Beträge wegen unbilliger Erhöhungen: 279.-€, und das seit Oktober 2005.

Danach hatte meine Rechtsanwältin den ganzen bisherigen Schriftwechsel durchgearbeitet und schickte ein gepfeffertes Schreiben an die Stadtwerke, in dem sie meinen Standpunkt noch einmal mit juristischen Verweisen und Gerichtsurteilen unterfütterte und nochmals den 2 Gaspreiserhöhungen (ab morgen sind es 3, insgesamt über 30% innerhalb 10 Monaten!) widersprach in meinem Namen, und eine schriftliche Bestätigung seitens der Gaswerke forderte, daß künftig von der Forderung der erhöhten Gaspreise abgesehen werde, da diese unbillig seien.
 
Bisher ist keine Antwort seitens der Stadtwerke Bad Homburg hierauf eingetroffen; lediglich einem Zeitungsartikel war zu entnehmen, daß ab 01.08.06 eine neue Gaspreisanhebung von diesmal 8% vorgenommen werde. Glücklich der, der Zeitung liest.

Meine Rechtsanwältin schlug vor, eine negative Feststellungsklage zu erheben; das heißt, ich würde nun aktiv werden und meinerseits die Stadtwerke verklagen mit dem Ziel, daß vor Gericht nun entweder die Billigkeit der Gaspreise bewiesen werde oder die Forderungen an mich wegen erhöhter Gaspreise endgültig fallen gelassen werden sollten.

Mein Standpunkt ist allerdings eher der, mich im Zweifelsfall selbst von den Stadtwerken verklagen zu lassen, wobei ich nach all dem, was ich bisher im Forum und in den Medien mitbekommen habe, nicht glauben kann, daß die Stadtwerke dies so locker tun - theoretisch müssten sie ja in Beweisnot sein.
Außerdem befürchte ich, den übrigen Bad Homburger Gasrebellen, falls es sie noch gibt (habe immer noch keinen Kontakt ) im Fall eines ungünstigen Urteils zu schaden durch eine Steilvorlage für die Stadtwerke.

Was meinen Sie dazu - ? Bisher habe ich meine Rechtsanwältin darüber informiert, daß ich gerne abwarten würde; und erst bei ernsthaft zu erwartendem Ärger vor Gericht zu ziehen.

Gruß G. Steger

Offline Cremer

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #6 am: 31. Juli 2006, 17:28:59 »
@gertraud.ch.steger,

warten Sie ruhig ab, ob die SW klagen werden.

Es ist der sichere Weg !!

Der andere Weg muss sehr stichfest sein, sonst unterliegt man.


Die Differenz aus der letzten Jahresrechnung ist bei meinen Stadtwerken Kreuznach 650 € , in der anderen Liegenschaft 405 €. Bis heute sind nach Ansicht der SW 1420 und 1405 € aufgelaufen, passieren tut nichts, obwohl seinerzeit der Geschäftsführer live im Fernsehen mir verkündete, dass wenn 600€ überschritten sind, er klagen wird, weil dann revisionsfähig.

Zwischenzeitlich habe ich die SW KH aufgefordert,, die Beträge aus 2005 auszubuchen.

Ich versuche alles mögliche zu erreichen, so auch hier die öffentliche Anprangerung der SW Kh zu jeder Möglichkeit, dass die SW KH klagen werden/sollen, aber der Geschäftsführer tut nichts.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Free Energy

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #7 am: 02. August 2006, 12:35:33 »
Hallo,

Eine negative Feststellungsklage ist sehr gefährlich, schauen Sie mal hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=12759#12759

Ich würde lieber so verfahren:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3796 8)

Gruß

Free Energy

Offline RR-E-ft

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Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg
« Antwort #8 am: 02. August 2006, 12:57:03 »
@FreeEnergy

Weil die Darlegungs- und Beweislast bei einer negativen Feststellungsklage die gleiche ist wie bei einer Zahlungsklage des Versorgers, besteht kein wesentlicher Unterschied hinsichtlich einer Gefährlichkeit.

Eine solche Aussage lässt sich deshalb nicht rechtfertigen.

Nur muss man eine Aktivklage eben vorfinanzieren und kann im übrigen darauf hoffen, dass der Versorger sich sonst ggf. gar nicht zu klagen getraut. Dann lebt man länger mit der Ungewissheit.

Da sich eine Zahlungsklage (egal von welcher Seite) nur auf zurückliegende, bereits abgerechnete Zeiträume  bezieht, hat dem gegenüber eine Feststellungsklage eine größere Reichweite, weil sie zugleich auch in die Zukunft wirkt und Rechtssicherheit schaffen kann.


Das muss man also selbst abwägen.

Generell gilt, dass es leichter ist, einen Anspruch abzuwehren, als einen solchen aktiv zu verfolgen. Das liegt in der Natur der Sache.

Wer unbedingt (jetzt schon) Klarheit haben und nicht weiter mit der Ungewissheit leben möchte, wäre (nach Zahlungskürzungen) auch eine Feststellungsklage verwiesen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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