Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrungsandrohung  (Gelesen 4284 mal)

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Offline redstar

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Sperrungsandrohung
« am: 27. Juni 2006, 22:41:48 »
Wir haben Streß mit der RWE! Bei der Jahresrechnung 2005 hat sich herausgestellt, daß wir einen Stromverbrauch von über 6700 kWh hatten. Daraufhin haben wir festgestellt, daß der Strom unserer Nachbarin im selben Haus über einen Nebenzähler über unseren Stromzähler läuft. Der Vermieter wußte dies angeblich nicht. Da wir eine dicke Nachzahlung von über 1200,-€ hatten, haben wir mit der RWE Ratenzahlung vereinbart. Zum 1.6. sind wir umgezogen und mit der Schlußrechnung kam die Aufforderung, den Rest der Jahresrechnung 2005 sofort zu zahlen. Das haben wir nicht getan. Letzte Woche Donnerstag lag dann der Gelbe Zettel der RWE in unserem Briefkasten, wenn wir bis morgen den Rest nicht zahlen, stellen sie uns den Strom ab. Durch Nachfrage beim Kundenservice habe ich erfahren, daß wir die Rate von Mai 5(!) Tage zu spät gezahlt haben und deswegen die Gesamtsumme sofort gezahlt werden muss. Wir haben von Ende April bis heute 1005,-€ der Jahresrechnung 2005, sowie den Rest der Abschlußrechnung gezahlt. Es steht jetzt noch die letzte Rate von 205,-€, die normalerweise Ende Juli fällig wäre, aus. Kann die RWE uns nun einfach den Saft abdrehen? Wir haben 4 Kinder, der Kleinste ist 11 Monate alt. Ohne Strom wäre echt blöd. Nur zahlen können wir die letzte Rate erst Anfang Juli, da unser Budget ausgereizt ist. Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?

Offline Cremer

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Sperrungsandrohung
« Antwort #1 am: 27. Juni 2006, 23:14:04 »
@redstar

verweigern Sie mal erst den Leuten vom RWE den Zutritt.

Die haben da ihre eigen Inkassogesellschaft !!!

Nehmen natürlich für jeden "Besuch" ca. 20 € Zuschlag.

Sollte kein Problem sein, wenn der Zähler in Ihrer Schlüsselgewalt liegt.

Sodann Rechtanwalt einsachalten und die Sachen mit dem anderen Mieter und dem Vermieter klären lassen.

Der Vermieter war meldepflichtig, dass über einen Zwischenzähler noch jemand "dranhängt".

Ob er das wußte oder nicht ist m.E. unerheblich.

Er hat für "Ordnung" im Haus zu sorgen.

Treiben Sie die Außenstände des anderen Mieters ein.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline redstar

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Sperrungsandrohung
« Antwort #2 am: 28. Juni 2006, 07:18:33 »
Hallo Herr Cremer,
erstmal danke für die Antwort. Das beruhigt mich schonmal etwas. Habe lange versucht, die Sache mit meinem ehemaligen Vermieter und meiner Nachbarin im gütlichen zu regeln. Aber anscheinend geht es nur auf die "harte Tour".
Viele Grüße nach Bad Kreuznach!

Nicole Müller-Orth

 

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