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Autor Thema: Beschluss des LG München I v. 09.06.06 - Sperrandrohung SWM  (Gelesen 5492 mal)

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Offline RR-E-ft

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[ 261-C-13733-06 12-05-2006 ; 30-T-9871-06 09-06-06 ]

Der Beschluss ist hier abrufbar.

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1852/
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Muenchen_060609_30T9871-06_Beschluss.pdf

http://www.swm.de/portal/pdf/presse/urteil-erdgaspreise.pdf

Es handelt sich um einen Beschluss und kein Urteil.

Eine mündliche Verhandlung fand nicht statt.

Es gab nur eine summarische Prüfung, eine andere Bezeichnung für oberflächlich, wenn es um Schnelligkeit im Eilverfahren  geht.


Wie erwartet, wenig ergiebig, ohne jedwede Auseinandersetzung mit der BGH- Rechtsprechung, insbesondere BGH NJW 2005, 2919; BGH NJW 2003, 3131.

Offensichtlich kommt man wohl ganz ohne den Bundesgerichtshof aus.


Ganz kurze Anmerkung ohne Kenntnis des Beschlusses findet sich hier:

Stadtwerke München

Manchmal scheint es, kann man hellsehen.


Es lag an den gegenseitigen Glaubhaftmachungen.

Keinesfalls hat das Gericht selbst die Billigkeit der Preiserhöhung auch nur ansatzweise geprüft.

Die Tabestandsvoraussetzungen des § 33 AVBGasV liegen schon nicht vor.

Unbesehen dessen wurde ggf. nicht geltend gemacht, dass es etwa gar keine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag gibt, entsprechende empfangsbedürftige Erklärungen auch nicht zugegangen waren.

Der betroffene Kunde ist nicht gehindert, Hausverbot zu erteilen, so dass dann erst einmal wieder der Versorger bei Gericht einen Antrag stellen muss....

Dagegen kann man eine besser formulierte Schutzschrift - einen vorsorglichen Widerspruch - hinterlegen.

Dann gibt es mit einiger Wahrscheinlichkeit eine mündliche Verhandlung - die bisher in der Sache anscheinend noch gar nicht stattgefunden hat.

Und dann kann es auch schon wieder ganz anders aussehen.

Einem Antrag des Versorgers, bis auf den Zurückweisungsantrag, hat das Gericht nicht statt gegeben. Es gab also noch gar keine Entscheidung, wo der Versorger den schwierigen Angriff führen musste.


Die Sicht des Versorgers:

http://www.swm.de/geschaeftskunden/pages/pressemitteilungenportal_32884.htm


Die vom Versorger genannten 50 Verfahren ziehen sich wohl hin. Leicht kann es nicht sein, sonst wäre wohl schon irgend eine Entscheidung gefallen und man hätte es umherposaunt.

Oder sollten etwa 50 Kunden geklagt haben?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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