Energiebezug > Gas (Allgemein)
Schornsteinfeger und Gasheizung
biegel:
In der Energiedepesche 3/2004 vom September d.J. habe ich gelesen (Bericht auf Seite 32), dass eine Kaminkehrung durch den Schornsteinfeger nur bei Öl- und Feststoffheizungen erforderlich sei. Ich habe in meinem Einfamilienhaus eine moderne Erdgasheizung (Viessmann Atola, Nennwärmeleistung 17 kw). Trotzdem kommt der Schornsteinfeger jährlich zum Kaminfegen (zusätzlich zum Besuch anlässlich der vorgeschriebenen Sicherheits- und Abgasprüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz) und berechnet mir für das Kaminfegen Gebühren nach der KÜGO Rheinland-Pfalz (Grundgebühr + Begehungsbezogene Gebühr + Kehrgebühr). Das kann dann doch nicht richtig sein, wenn Gasfeuerungsanlagen von einer Kaminkehrpflicht nicht betroffen sind. Liege ich da mit meiner Auffassung richtig und wenn ja, wie kann ich meinen Schornsteinfeger davon überzeugen ?
Sukram:
Erforderlich <> vorgeschrieben. Ersteres ist nämlich ein individuell verschiedenausgelegter Begriff.
Ich tät\' einfach mal diese Vorschrift ergoogeln (evtl. http://www.schofex.de) und drin schmökern... wasgenau berechnet wurde, steht ja auf der Rechnung und ist in der Verordnung weiter aufgeschlüsselt.
\"Atola\"... sooo modern ist die ja nun auch nicht. Das ist doch das billigste was angeboten wird/wurde, ein Athmobrenner, wahrscheinlich natürlich ohne Abgasklappe, wo\'s dauernd rauszieht... Steinzeittechnik. Den schlägt mein >30jähriger Umstellbrandkessel um Längen.
biegel:
Das Informationsangebot unter http://www.schofex.de gibt es nicht mehr ! Vielleicht kann mir ja der Bund der Energieverbraucher, dessen Mitglied ich bin, eine verbindliche Auskunft zu meiner konkreten Frage geben. Oder ?
Sukram:
Noch gibt\'s das Rechtsberatungsgesetz.
Tatsächlich- schofex ist zu...
Obwohl ich ja kein Mitglied bin (und ihr Schorni Ihnen das ggf. auch aufdröseln/erklären können muss):
etwas googeln...
KÜGO hier:
http://www.schornsteinfeger-rheinhessen.de/files/UpTables/ConPortalPage/kehrgebuehrenordnung.pdf
_____________________________________________________
§ 3 Gebühren für Reinigung und Überprüfung
...
(2) Die Gebühr für eine Überprüfung oder Reinigung beträgt bei
****1. Abgasrohren ab Strömungssicherung****, Abgasanlagen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
und 2 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und Abgasrohren bei Gasfeuerstätten mit Gebläsebrenner
einschließlich der Kohlenmonoxidmessung , jeweils...
______________________________________________________
Das in \"***\" betrifft Sie. Nur als Beispiel, es gibt noch andere Positionen ...
die da
http://home.t-online.de/home/rickmeyer/schofi.htm
http://www.schofeg.de
http://www.schornsteinfeger-ade.de/pdf_files/06_ueberpruefung.pdf
glauben alles genau zu wissen und auch, was Recht ist und wann es zu befolgen ist ,-)
Wenn das nicht ihr Stil ist-
In http://www.schoornsteinfeger-ok.de gibt\'s ein paar Schornis, die sich um neutrale Beratung bemühen...
heinbloed:
Sehr geehrte/r biegel !
Das unhaltbare Benehmen von \"Sukram\" bitte ich zu entschuldigen.Ich selbst bin Mitglied im Bund der Energieverbraucher, also auf Ihrer Seite.Dieser \"Ausfall\" von Sukram war nicht der erste gegenueber Anfragenden,das nimmt untollerierbare psychophatische Zuege an. Und das nicht nur in unserem Forum sondern auch in anderen welche ueber unsere Links erreicht werden koennen .Ich , und Sie vielleicht auch , werde die SPERRUNG seines Zugangs beim Administrator beantragen.
Zu Ihrer AnfrageIch selbst bin kein Fachmann in Sachen Schornsteinfegen.In der neuesten Energiedepesche ,jener Ausgabe von 3/2004,wird darauf verwiesen das gasbefeuerte, raumluftunabhaengige Brennwertkessel von der Schornsteinfegerpflicht ausgenommen sind .Was mir auch als Laie verstaendlich ist.Diese Geraete sind sozusagen Idiotensicher-will heissen das sie keine Russablagerungen im Schornstein verursachen koennen.
Erstens wegen der rueckstandsfreien Verbrennung und zweitens ist kein Schornstein noetig, ein einfaches mitgeliefertes doppeltes Rohr durch die Aussenwand genuegt .
Dies wird Ihnen bei Ihrem aktuellen Problem zwar nicht direkt weiter helfen aber wenn eine zukuenftige Anschaffung ansteht dann denken Sie auch an die Unterhaltskosten/Schornsteifegergebuehren-und den Verlust durch das kalte \"Rohr\" mitten durch\'s Haus.
Ich hoffe das sich vielleicht noch jemand anderes hier einfindet um Ihnen fachlichen Rat zu geben ,nochmals \"Entschuldigung\" im -vorrausgesetzten- Namen des Vereins und seiner Mitglieder.
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