Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Schornsteinfeger und Gasheizung  (Gelesen 14340 mal)

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Offline biegel

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« am: 22. September 2004, 11:21:22 »
In der Energiedepesche 3/2004 vom September d.J. habe ich gelesen (Bericht auf Seite 32), dass eine Kaminkehrung durch den Schornsteinfeger nur bei Öl- und Feststoffheizungen erforderlich sei. Ich habe in meinem Einfamilienhaus eine moderne Erdgasheizung (Viessmann Atola, Nennwärmeleistung 17 kw). Trotzdem kommt der Schornsteinfeger jährlich zum Kaminfegen (zusätzlich zum Besuch anlässlich der vorgeschriebenen Sicherheits- und Abgasprüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz) und berechnet mir für das Kaminfegen Gebühren nach der KÜGO Rheinland-Pfalz (Grundgebühr + Begehungsbezogene Gebühr + Kehrgebühr). Das kann dann doch nicht richtig sein, wenn Gasfeuerungsanlagen von einer Kaminkehrpflicht nicht betroffen sind. Liege ich da mit meiner Auffassung richtig und wenn ja, wie kann ich meinen Schornsteinfeger davon überzeugen ?

Offline Sukram

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« Antwort #1 am: 22. September 2004, 13:04:05 »
Erforderlich <> vorgeschrieben. Ersteres ist nämlich ein individuell verschiedenausgelegter Begriff.

Ich tät\' einfach mal diese Vorschrift ergoogeln (evtl. http://www.schofex.de) und drin schmökern... wasgenau berechnet wurde, steht ja auf der Rechnung und ist in der Verordnung weiter aufgeschlüsselt.

\"Atola\"... sooo modern ist die ja nun auch nicht. Das ist doch das billigste was angeboten wird/wurde, ein  Athmobrenner, wahrscheinlich natürlich ohne Abgasklappe, wo\'s dauernd rauszieht... Steinzeittechnik. Den schlägt mein >30jähriger Umstellbrandkessel um Längen.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline biegel

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« Antwort #2 am: 23. September 2004, 12:53:41 »
Das Informationsangebot unter http://www.schofex.de gibt es nicht mehr ! Vielleicht kann mir ja der Bund der Energieverbraucher, dessen Mitglied ich bin, eine verbindliche Auskunft zu meiner konkreten Frage geben. Oder ?

Offline Sukram

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« Antwort #3 am: 23. September 2004, 13:25:59 »
Noch gibt\'s das Rechtsberatungsgesetz.
Tatsächlich- schofex ist zu...

Obwohl ich ja kein Mitglied bin (und ihr Schorni Ihnen das ggf. auch aufdröseln/erklären können muss):
etwas googeln...

KÜGO hier:
http://www.schornsteinfeger-rheinhessen.de/files/UpTables/ConPortalPage/kehrgebuehrenordnung.pdf

_____________________________________________________
§ 3 Gebühren für Reinigung und Überprüfung

...
(2) Die Gebühr für eine Überprüfung oder Reinigung beträgt bei
****1. Abgasrohren ab Strömungssicherung****, Abgasanlagen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
und 2 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und Abgasrohren bei Gasfeuerstätten mit Gebläsebrenner
einschließlich der Kohlenmonoxidmessung , jeweils...

______________________________________________________

Das in \"***\" betrifft Sie. Nur als Beispiel, es gibt noch andere Positionen ...

die da
http://home.t-online.de/home/rickmeyer/schofi.htm
http://www.schofeg.de
http://www.schornsteinfeger-ade.de/pdf_files/06_ueberpruefung.pdf
glauben alles genau zu wissen und auch, was Recht ist und wann es zu befolgen ist ,-)

Wenn das nicht ihr Stil ist-

In http://www.schoornsteinfeger-ok.de gibt\'s ein paar Schornis, die sich um neutrale Beratung  bemühen...
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Offline heinbloed

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« Antwort #4 am: 23. September 2004, 20:30:07 »
Sehr geehrte/r biegel !
Das unhaltbare Benehmen von \"Sukram\" bitte ich zu entschuldigen.Ich selbst bin Mitglied im Bund der Energieverbraucher, also auf Ihrer Seite.Dieser \"Ausfall\" von Sukram war nicht der erste gegenueber Anfragenden,das nimmt untollerierbare psychophatische Zuege an. Und das nicht nur in unserem Forum sondern auch in anderen welche ueber unsere Links erreicht werden koennen .Ich , und Sie vielleicht auch , werde die SPERRUNG seines Zugangs beim Administrator beantragen.
Zu Ihrer AnfrageIch selbst bin kein Fachmann in Sachen Schornsteinfegen.In der neuesten Energiedepesche ,jener Ausgabe von 3/2004,wird darauf verwiesen das gasbefeuerte, raumluftunabhaengige Brennwertkessel von der Schornsteinfegerpflicht ausgenommen sind .Was mir auch als Laie verstaendlich ist.Diese Geraete sind sozusagen Idiotensicher-will heissen das sie keine Russablagerungen im Schornstein verursachen koennen.
Erstens wegen der rueckstandsfreien Verbrennung und zweitens ist kein Schornstein noetig, ein einfaches mitgeliefertes doppeltes Rohr durch die Aussenwand genuegt .
Dies wird Ihnen bei Ihrem aktuellen Problem zwar nicht direkt weiter helfen aber wenn eine zukuenftige Anschaffung ansteht dann denken Sie auch an die Unterhaltskosten/Schornsteifegergebuehren-und den Verlust durch das kalte \"Rohr\" mitten durch\'s Haus.
Ich hoffe das sich vielleicht noch jemand anderes hier einfindet um Ihnen fachlichen Rat zu geben ,nochmals \"Entschuldigung\" im -vorrausgesetzten- Namen des Vereins und seiner Mitglieder.

Offline biegel

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« Antwort #5 am: 24. September 2004, 12:02:20 »
Vielen Dank liebe(r) \"heinbloed\" für den sachlichen Beitrag. Ich finde auch, dass in Foren wie diesen ernsthaft und sachlich diskutiert werden sollte und der Administrator hinsichtlich \"Sukram\" reagieren müsste. Ich freue mich jedenfalls auf weitere sachliche Beiträge zum von mir angestoßenen Thema.

Anonymous

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« Antwort #6 am: 29. September 2004, 10:49:42 »
Hallo,

bei uns in NW sind Abgasleitungen überprüfungspflichtig gem. Kehr-und Überprüfungsordnung NW.

Die im Überdruck arbeitenden alle 2 Jahre einmal.
Unterdruck einmal jährlich.

In Ihrem Bundesland dürfte das ähnlich sein.

Wie der Schornsteinfeger die Abgasleitung/den Kamin überprüft bleibt ihm vorbehalten.
Kehren ist eine Möglichkeit der wirkungsvollen Überprüfung.
Speziell bei Unterdruckanlagen wie der Ihrigen.
Das Befahren mit einer Schornsteinkamera (technisch und auch von den Kosten her heute kein Problem mehr) eine Weitere.

Die Kehr-und Überprüfungsordnung Ihres Landes wird bestimmt im Netz zu finden sein. Einfach mal googlen.

Übrigens
Ich finde Sukrams Postings im allgemeinen gut. Er verstößt m. E. nicht gegen die Nettiquette.
Im Gegenteil Sein Stil und seine Sicht der Dinge bereichern in aller Regel so manches Forum.
Deshalb möchte ich auch nicht der Entschuldigung in Namen aller BDE-Mitglieder, ausgesprochen von heinbloed, beitreten.
Bin nämlich auch Mitglied.

Gruß
F.H.

Offline energienetz

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Schornsteinfeger und Gasheizung
« Antwort #7 am: 01. Oktober 2004, 09:27:50 »
Ich freue mich, dass sukram und auch andere hier im forum aktiv sind und es soviele meist gute beiträge gibt. es gibt viele dinge, die unter persönlichen stil fallen und da ist nicht jeder gleich: was einer für unverfänglich hält, ist für einen anderen eine beleidigung. solange aber ein gewisser rahmen gewahrt bleibt, sollte wir hier grosszügig sein.

 

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