Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ansbach
§9 AVBEltV Setzen von Stromzähler 412€ !!!!
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habibti82:
Hallo wir brauchen dringend Hilfe.
Wir haben ein Mehrfamilienhaus gekauft und 2 neue Stromzähler setzen lassen, da wir einige Wohnungen renoviert haben und nun dort auch Mieter eingezogen sind. Nun haben wir eine Rechnung der Stadtwerke Ansbach bekommen, die pro Zähler
1 Std Inbetriebsetzung der Anlage
1 St Baukostenzuschuß-Grundbetrag für die 3. Kundenanlage oder weitere mit 35/50 Ampere
von insgesamt 412,24 € pro Zähler berechnen.
Wir hören sowas zum ersten Mal und finden diese Rechnung unerhört :x , schließlich müssen wir ja für unsere Mieter Zähler zur Verfügung stellen. Kann uns jmd. weiterhelfen was wir jetzt machen sollen?
Danke habibti82
RR-E-ft:
@habibti82
Ob man nun für seine Mieter Zähler zur Verfügung stellen muss, weil diese sonst - vollkommen zurecht - wegen fehlenden Stromanschlusses der Wohnung Mietzahlungen verweigern, ist vollkommen ohne Belang.
Wenn man etwas nicht kennt, ist es deshalb nicht unerhöhrt, sondern zunächst nur ungelesen und unbekannt.
Aber:
§ 9 AVBEltV gilt für Verträge nach dem 13.07.2005 neu abgeschlossene überhaupt nicht mehr.
Im Übrigen mal hier lesen:
RWE fordert (zu?)hohe Anschlusskosten
Wenn man den Preis nicht vertraglich vereinbart hatte, sondern dieser einseitig bestimmt wurde, gilt § 315 BGB.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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