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Autor Thema: Nichtige Verträge- Neuverträge nicht ohne Ausschreibung !!!!  (Gelesen 2623 mal)

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Offline RR-E-ft

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Jeder ist aufgefordert, seinen Gasversorger schriftlich darauf hinzuweisen, dass neue Bezugsverträge nicht ohne öffentliche Ausschreibung abgeschlossen werden dürfen, so wie es sich für einen Wettbewerb geziemt:

Der kleine Hunger und die große Gier

Entsprechende Ausschreibungen unter Beachtung des Vergaberechts sind europarechtlich zwingend durchzuführen.

Die rechtswidrige freihändige Vergabe zieht Schadensersatzansprüche nach sich.


Von einem solchen Wettbewerb profitieren alle Verbraucher.

Die Folge ist Transparenz.

Bis zum Neuabschluss muss es bei Interimsverhältnissen verbleiben.

Jetzt darf es nicht erst zu einer neuen Kungelrunde der Branche und somit zu  berüchtigten "gaswirtschaftlichen" Lösungen kommen.

Offenheit und Transparenz sind gefragt und gefordert.


Das ist zugleich die neue Front:

Wurden Bezugsverträge nicht ordnungsgemäß unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen vergeben, kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Bezugspreise überhöht sind und deshalb keiner energiewirtschaftlich- rationellen und effizienten Betriebsführung entsprechen, also auch nicht vollständig in die Verkaufspreise einfließen dürfen !!!




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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Nichtige Verträge- Neuverträge nicht ohne Ausschreibung !!!!
« Antwort #1 am: 21. Juni 2006, 15:08:54 »
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)


LICHTBLICK-ERFOLG
21.06.2006, 14:57 Uhr

Hamburg muss Stromversorgung ab 2008 ausschreiben

Die Stadt Hamburg muss den Stromliefervertrag mit Vattenfall kündigen und die Stromversorgung für 2008 neu ausschreiben. Das ist das Ergebnis des heute vor dem Oberlandesgericht in Hamburg geschlossenen Vergleiches zwischen der Stadt und dem Ökostromversorger LichtBlick.
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