Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
Sammelklage erfolgreich
RR-E-ft:
@Christian Guhl
Man macht immer zuerst geltend, dass kein wirksames Recht zu Preisanpassungen vertraglich eingeräumt ist, die Preiserhöhungen zudem auch unbillig sind.
Nach der Offenlegung bei Avacaon kann man sehen, dass die Konzessionsabgabe 0,03 Cent/ kWh betragen soll, mithin Sondervertrag- sonst wäre schon die KA höher.
Die Klausel ist nach § 307 BGB so unwirksam wie nur irgend etwas.
Warum haben Sie denn dem Versorger bloß nicht mitgeteilt, dass Sie schon lange Bedarf an einer deutlichen Preissenkung haben ?!
Da hat man doch immer Verständnis für seine Kunden.....
Auch bei der Gasag gab es keine schriftlichen Vetrträge, also das selbe in grün.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Christian Guhl:
Habe gerade auf der Internetseite von Avacon gefunden, daß alle Verträge mit Ausnahme der Grundversorgung als Sonderverträge gelten.
Wie berechnet sich eigentlich der Streitwert bei einer Sammelklage ?
Mit welchen Kosten muß man rechnen ?
Habe gehört, daß es nach deutschem Recht eine Sammelklage eigentlich garnicht gibt ?
RR-E-ft:
@Christian Guhl
Man kann sich in einer Streitgenossenschaft gem. § 60 ZPO zusammenfinden. Dies ist der Hintergrund der schon laufenden Sammelklagen.
Der Streitwert liegt beim 3,5- fachen der Differenz zwischen den Preisforderungen zu den alten Preisen gegenüber den neuen Preisen.
Er ergibt sich also aus Multiplikation der Differenz mit dem prognostizierten Verbrauch.
Daraus ergeben sich dann nach GKG und RVG die entsprechenden Gebühren und somit auch das Kostenrisiko.
Niemand muss das Rad neu erfinden, weil es ja bereits Erfahrungen gibt.
Am besten, man wendet sich zum Zwecke der Koordination an die Verbraucherverbände.
Wenden Sie sich also ggf. dorthin.
Dort verfügt man über die entsprechenden Erfahrungen.
Es wäre vollkommen müßig, dies hier weiter zu erörtern, weil man sowieso einen Anwalt einschalten wird und dieser alle Aussagen dazu treffen kann.
Die Kollegen möchten gegen Vergütung die entsprechende Beratung gern selbst leisten. Vollkommen verständlich.
Im Grunde geht es immer wieder um die mangelnde Transparenz, die der Branchenverband BGW schon längst festgestellt hatte:
http://www.bgw.de/de/energiepolitik/gaspreise
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
RR-E-ft:
Wer wissen will, welche Gasag- Klausel beim Landgericht durchgefallen ist, der lese in dem auf der Seite abrufbaren AGB- PDF auf Seite 5 den glorreichen § 3 :
http://www.gasag.de/de/privatkunden/preise/preisuebersicht/gasagvario/index.doc.html
http://www.gasag.de/show/57cfc08d-0301-0010-9a8a-813c9b16a1b2
Da wird nach den Urteilen des BGH, der OLG Stuttgart, Köln und Düsseldorf zur Unwirksamkeit von Preisklauseln wegen Intransparenz das KG auch nichts anderes urteilen können.
Die Berufung des Unternehmens gegen das Urteil des LG Berlin erscheint vollkommen sinnlos.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Christian Guhl:
Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen wurde ich abgewiesen:
Kein Personal für die Betreuung von Sammelklagen.
Auch keine weitergehenden Auskünfte dazu erhältlich.
Hat jemand Kontakt zu einem Streitgenossen der laufenden Sammelklagen, wo man sich eventuell Auskünfte holen kann ?
Es geht hauptsächlich um Folgendes : Die erste Frage, wenn man jemand anspricht ist : Was kostet das ? Wie ist das finanzielle Risiko bei z.B. 50 Streitgenossen ?Liegt es im Bereich von mehreren Hundert Euro pro Person ?
Oder wesentlich geringer ?
Meine zweite Frage: Braucht man einen Spezialanwalt (z.B. für AGB-Recht,Energierrecht o.ä.)?
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