Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
Sammelklage erfolgreich
Cremer:
@Christian Guhl
Nehmen Sie sich einen Anwalt hier aus der Tabelle vom Energienetz , vereinbaren einen Termin und besprechen Sie das mit Ihm die Kosten, Vormalitäten und Vorgehenswesien. Argumentieren Sie, dass Sie auf der Suche nach einem Anwalt sind der fachlich kompetent ist. Fragen Sie, welche Referenzen er vorweisen kann. Diese Info sollte er kostenlos liefern.
AKW NEE:
@RR-E-ft
Hallo und guten Tag,
in Ihrer Nachricht vom 20. 06. 2006 schreiben Sie:
"Nach der Offenlegung bei Avacon kann man sehen, dass die Konzessionsabgabe 0,03 Cent/ kWh betragen soll, mithin Sondervertrag- sonst wäre schon die KA höher."
Kann dies auch bedeuten, dass die Kommunen einen Anspruch auf höhere Konzessionsabgaben hätten?
In welcher Spannbreite bewegt sich die Abgabe, wenn kein Sondervertrag vorliegt?
Gruß
RR-E-ft:
@AKW NEE
Wenn die Versorger einen Vertrag als Sondervertrag deklarieren, dann handelt es sich um einen solchen.
Dementsprechend zahlen sie auch geringere Konzessionsabgaben nach der geltenden KAV:
http://www.umwelt-online.de/recht/energie/kav_ges.htm
Umgekehrt ergibt sich aus der geringen KA, dass es sich um Sonderverträge handelt.
Das ganze hat allerdings mit der Berliner Entscheidung in Sachen Gasag nicht viel zu tun.
AKW NEE:
@RR-E-ft
Danke für die schnelle Antwort.
Natürlich habe ich mir gleich die Verordnung über die Konzessionsabga-ben ausgedruckt und durchgelesen.
Sie schreiben hierzu:
"Umgekehrt ergibt sich aus der geringen KA, dass es sich um Sonderverträge handelt."
Diese Logik ist in Ihrer Eindeutigkeit falsch.
In der Verordnung ist von Höchstbeträgen je Kilowattstunde die Rede. Der Betrag von 0,03 Cent ist zwar sehr niedrig angesetzt, liegt aber unterhalb des zulässigen Höchstbetrages für Tarifkunden.
Wenn überhaupt, liegt hier ein Indiz vor, wie ungenügend die Offenlegung der Avacon ist.
Gruß
RR-E-ft:
@AKW NEE
Rein logisch haben Sie recht.
Faktisch ist es wie folgt:
Gehen Sie einfach davon aus, dass die Stadtkämmerer - um im Amt zu bleiben - jeweils die höchstzulässige Konzessionsabgaben vertraglich vereinbart haben und diese auch einfordern.
Es sind keine Fälle bekannt geworden, wo geringere KA als die jeweils höchstzulässigen vereinbart wurden.
Mit entsprechenden Fragen können Sie sich jedoch an den Deutschen Städte- und Gemeindetag wenden.
Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Unternehmen entgegen ihren eigenen Interessen in den Preiskalkulationen geringere KA ausgewiesen haben sollten, als sie tatsächlich gezahlt haben.
Höhere KA würden ja gerade noch höhere Preise rechtfertigen. :shock:
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln