Energiepreis-Protest > EnBW

EnBW Gas GmbH

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Cremer:
@dauitsch,

Beispiel 1:

Rechnung des Versorgers 1500 €
geleisterer Abschlag 1200 € (12x100€)
Nachforderung 300 €

Ihre Jahresrechnung ergibt 1300 €
Ihre Nachzahlung auf Ihre Rechnung 100 €.
Diese bitte überweisen.


Beispiel 2:

Rechnung des Versorgers 1500 €
geleisterer Abschlag 1440 € (12 x 120€)
Nachforderung 60 €

Ihre Jahresrechnung 1300 €
Ihr Guthaben dagegen 140 €
Diese werden Ihnen natürlich
- nicht erstattet und
- Sie können diese auch beim ersten neuen Abschlag rechtlich nicht verrechnen

Deshalb ist es wichtig, den Abschlag gering zu halten.
Ihre Jahresrechnung

svenschmi:
Was passiert, wenn man feststellt oder Angst hat, dass am Ende ein Guthaben herauskommt, das man nicht so schnell vom Versorger erhalten wird.
Kann man:

A) Abschlagszahlungen aussetzen (z.B. 11te und 12te)?
B) Wenn nicht A dann Abschlagszahlungen reduzieren?
C) Den Gutschriftsbetrag einfordern und anmahnen?

Grüße
Sven

Cremer:
@svenschmi.

zu A)
Ja oder reduzieren. Deshalb sollte vor der letzten Abschlagszahlung eine Hochrechnung der Kosten erfolgen.

zuB)
Ja, diese sollten soweit wie möglich "gering" sein, um auf alle Fälle eine nachzahlung zu haben.

zuC)
Ja, hilft aber nicht weiter, der versorger wird nichts erstatten.

svenschmi:
@Cremer

Vielen Dank für die Infos.

zu A)
Dann werde ich vor dem vorletzten Abschlag eine Hochrechnung durchführen und ggf. die Abschalgszahlungen aussetzen oder kürzen. Allerdings wurden nichtgezahlte Abschläge (Dreher in der Kontonummer) in der Vergangenheit angemahnt. Das könnte dann ja wieder passieren, wenn ich die Abschläge nach meiner Hochrechnung kürze oder aussetze. Ist das dann rechtens?

zu C)
Man könnte aber mal den Spieß umdrehen und auch mahnen, inkl. Mahngebühren versteht sich :-)

dauitsch:
@ cremer

habe eine rechnung der enbw erhalten mit den heute gültigen gaspreisen. habe enbw nochmals gebten mir eine rechnung zu erstellen mit den gaspreisen, welche abmeinem widerspruch gültig waren.

irgendwie habe ich aberso ein dummes gefühl in meiner abrechnung etwas falsch gemacht zu haben.

was wenn ich die falschen preise pro kwh veranschlagt, oder mich verrechnet habe???

ich habe bei der gaspreiserhöhung vom 01.11.05 widerspruch eingelegt und ging jetzt von preisen für die

zone 1 von 0,0725 € / khw
zone 2 von 0,0698 € / kwh
zone 3 von 0,0403 € / kwh

aus. ich hoffe mal das die preise korrekt sind. in dem preis ist die erdgassteuer bereits enthalten, die umsatzsteuer jedoch noch nicht.

kann mir jemand sagen wo man die zurückliegende preise der enbw in erfahrung bringen kann???

auf der seite von enbw und bei verivox konnte ich jedenfalls nichts finden.

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