Energiepreis-Protest > EnBW
EnBW Gas GmbH
DieAdmin:
@taxman,
ich hab mal die Überschrift geändert. Wenn man konkret in Forum Stadt/Versorger sucht, schränkt das auch die Suche ein.
Ich hab da übrigens noch einen EnBW-Thread entdeckt, der früher eröffnet wurde:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2430&highlight=enbw
P.S. Hat es eigentlich geklappt mit der Kontaktaufnahme?
Schöne Grüße aus dem herbstlichen Thüringer Wald
taxman:
--- Zitat von: \"Evitel2004\" ---Hat es eigentlich geklappt mit der Kontaktaufnahme?
--- Ende Zitat ---
Nee, ist aber auch OK so!
Grüße
dauitsch:
Hallo,
ich habe bei der ENBW wegen unbilligkeit Einspruch eingelegt und die Einzugsermächtigung wiederrufen. Ich bezahle jeden Monat per Dauerauftrag meine x Euro. Nach meinem Einspruch kam auch gleich ein Standartbrief. Jetzt kam die erste Abrechnung. Diese wurde aber mit den erhöhten Gaspreisen berechnet. Irgendwie ist das in 3 Zonen aufgeteilt, ich bin aber noch nicht dahinter gekommen wie das funktioniert, da man bei einem Vergleich mit der Vorjahresabrechnung auch kein Muster erkennen kann. Jetzt will die ENBW eine Abschlagszahlung von mir. Nun meine Frage, was steht der ENBW zu und wie errechne ich dies. Ich möchte ja keine Gaspreise hinterziehen, oder bezogenes Gas nicht bezahlen, nur eben die letzte Gaspreiserhöhung möchte ich nicht bezahlen. Wer kann mir helfen. Und vor allem was schreibe ich jetzt der ENBW zurück. Ich muß gestehen ich hatte den Einspruch als Wordvorlage aus dem www. und jetzt bin ich seit etwa 3 Std. hier am lesen. Habe zwar schon viele tolle Sachen gelesen, aber nichts was so 100%auf mich zutrifft. Werde mich auch noch weiter hier einlesen, da ich es sehr interessant und wissenswert finde. wäre aber für ein paar tipps um das leidige nachlesen und suchen zu verkürzen sehr dankbar.
grüßle an alle
Cremer:
@dauitsch,
wenn Sie Widerspruch gemäß § 315 eingelegt hatten, nehmen Sie bitte eine eigene Jahresrechnung vor, indem Sie die Preise vom September 2004 zu grunde legen. schicken Sie diese dem Versorger.
machen Sie mit einer Tabelle in Word in etwa vom Aussehen diese Rechnung so auf, wie Sie die Rechnung der EnBW erhalten haben.
Ich hoffe Sie hatten zuvor die Abschläge soweit eingekürzt, dass eine nachzahlung auf Ihre erstellte Jahrersrechnung herauskommt. Diese Nachzahlung überweisen Sie.
Sollgte ein Guthaben rauskopmmen, so können Sie leider mit den neuen Abschlägen dies nicht verrechnen.
Die neuen Abschläge müssen so niedrig sein, dass zur nächsten Jahfresrechnung auf alle Fälle eine nachzahlung rauskommt. dazu vor Leistung des letzten Abschlages nochmals mittels Hochrechnung kontrollieren.
dauitsch:
@cremer
danke erstmal für die Info. Was mir jedoch noch unklar ist, ist folgendes:
Ich hoffe Sie hatten zuvor die Abschläge soweit eingekürzt, dass eine nachzahlung auf Ihre erstellte Jahrersrechnung herauskommt. Diese Nachzahlung überweisen Sie.
Welche Nachzahlung soll ich überweisen?
Also, ich habe gem. §315 Einspruch eingelegt und meine Abschläge gekürzt. Jetzt habe ich natürlich zu wenig bezahlt, laut ENBW und soll ca 40 Euro nachzahlen.
Meinten Sie diese 40 Euro, welche ich nachzahlen soll???
Eigentlich nicht, sonst hätte ich ja die monatlichen Raten nicht kürzen müssen.
Ich denke auch mal dass ich die Raten etwas zuwenig gekürzt habe, aber egal unser Verbrauch wird in diesem Jahr steigen, so dass ich von einer weiteren Kürzung der Rate absehen werde. Somit müßte meine Aufforderung zur Nachzahlung im nächsten Jahr etwas höher ausfallen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln