Hallo Jungs und Mädels,
man muss heutzutage schon schaun wo man bleibt. Insbesondere bei der Kohle hört die Freundschaft oft auf. Ich will keine Mineralölsteuer usw. mehr bezahlen. Dies kann kein Freund mehr von mir verlagen.
Ich stelle mir die Frage ob es erlaubt ist, sein gasbetriebenes Fahrzeug mit Flüssiggas zu betreiben und dann noch seine eigene Zapfsäule zuhause hinstellen darf.
Die Zapfsäule müsste natürlich genau nach den selben Sicherheitskriterien betrieben werden wie ein Flüssiggastank für ein Haus.
Ich denke das wäre beinahe die günstigste Fortbewegungsform die es derzeit, ausser Radfahren, geben würde. Erdgas an der Zapfsäule, diese Woche abgelesen, 57 Cent. Flüssiggas vom freien Händler aktuell ?? (wahrscheinlich doch erheblich günstiger).
Wäre praktisch nur noch das Problem des befüllens.
Was sagt ihr dazu.