Auf mein Widerspruchsschreiben, Neuberechnung und entsprechende Überweisung der Schlussabrechnung, antwortete mein Stromversorger (Hessen) u.a.:
"Da (der Versorger) seine verkaufte Strommenge nahezu komplett zu Börsenpreisen von verschiedenen Stromhändlern bezieht, sind wir gezwungen, diese Preisentwicklungen weiterzugeben."
...
"Die Strompreise für 2005 wurden durch die Preisaufsicht des hessischen Wirtschaftsministerium unter Offenlegung unserer Kosten und Erlöse geprüft und genehmigt. Wir gehen davon aus, dass mit der behördlichen Genehmigung des Preisantrages die etwaige Billigkeit der Stromtarife dargelegt und bewiesen und im Prüfungsverfahren die Kriterien Problematik "preisgünstig und sparsam" sachkundig beurteilt wurden."
...
"Aus den o.g. Gründen bestehen wir in jedem Fall auf unserer sich aus Ihrem Stromliefervertrag ergebenden Forderung und lehnen eine einseitige Kürzung der Schlussrechnung durch Sie ab."
Das überzeugt mich selbstredend nicht, vor allem, wenn ich mir die Aussagen des entsprechenden Ministeriums und Ministers Rhiel in Erinnerung rufe.
Wie geht es aber rein juristisch weiter? Muss ich reagieren? Falls ja, wie?
Vielen DANK!
Santos