Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

neue Verordnungen, nur Neuverträge?

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Gerd Müller:
Hallo,

 gilt die neue Verordnungen zur Versorgung von Strom- und Gaskunden
 für alle Neukunden oder auch für alle Bestandskunden der Versorger.

Cremer:
@gerd Müller,

wird für alle gelten, alt wie neu, ab dem Datum der Inkraftsetzung

Christian Guhl:
Können für einen laufenden, nicht gekündigten Vertrag einseitig die Vertragsbedingungen geändert werden ?Ohne jegliche Widerspruchsmöglichkeit ?Und das bei einem Vertrag auf den ich zur Daseinsvorsorge angewiesen bin ?Warum wird eigentlich noch der Umweg über das Parlament gemacht, sollen die Energieversorger doch direkt die Gesetze machen !

taxman:
Christian Guhl:
sollen die Energieversorger doch direkt die Gesetze machen !

Ich glaub das machen se schon ne ganze Weile !!!!!

taxman

Cremer:
@Christian Guhl,

es sind gsetzliche Vorgaben in Form einer Verordnung. Diese gelten ab Inkraftsetzung.

Oder wollen Sie gemäß Vertrag ihrem Versorger auch weiterhin nur 16% Mehrwertsteuer zugestehen?

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