Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Private Verbraucher subventionieren Großverbraucher

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Fidel:
Moin:

@Cremer

Sie vermengen jetzt zwei Themenkomplexe miteinander: Anschubfinanzierung neuer Formen der Energieerzeugung und asymmetrische Entgelte für den Energieverbrauch.

Mein obiger Beitrag bezog sich auf Letzteres. Da ist es meiner Ansicht nach ein Unding, dass energieintensive Industrie- und Dienstleistungszweige ihre Energiekosten von kleinverbrauchenden Haushalten und Gewerbebetrieben teilsubventioniert bekommen.

Wenn eine Kostenentlastung denn politisch gewollt ist, dann müsste diese als allgemeinpolitische Aufgabe aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Gruß
Fidel

ElCattivo:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@Fidel,

es ist leider so, dass die erneuebare Energien wesentlich teuerer sind als die herkömlichen.

Ich bin jedenfalls nicht bereit, 55 Cent/kWh für Windenergie zu zahlen.


--- Ende Zitat ---


wenn ich ihre website richtig interpretiere, sind sie sozusagen der chef ihrer bürgerinitiative. umso bedenklicher finde ich es, dass sie sich offenbar nicht imstande sehen, zwischen einheiten zu unterscheiden. im klartext: das eeg regelt für windkraft eine mindestvergütung in höhe von 55 €/mwh, nicht 55 ct/kWh. der unterschied liegt ziemlich genau bei faktor zehn. leider habe ich den eindruck, dass dies nicht das einzige beispiel ist, bei dem ihr öffentlichkeitswirksam vorgetragener unmut im wesentlichen auf selbstverschuldeter unwissenheit beruht.

Cremer:
@ElCattivo,

Also im EEG steht nichts von einer Vergütung.

Ich sprach von von 55 Ct/kWh für die Erzeugung.

Kohlekraftwerke erzeugen Strom für ca. 2,5 Ct/kWh, Wasserkaft für ca. 5,5 ct/kWh und eben die Windenergie für 55 ct/kWh.

ElCattivo:
@cremer:

können sie mir mal eben verraten, was sie meinen, wenn sie "eeg" schreiben? es muss irgendetwas sehr seltsames sein, sonst würden sie wohl kaum so einen unsinn schreiben.

kleiner tipp: schauen sie mal in §10 ...

RR-E-ft:
@Cremer

Ohne das EEG - ein wirklich fortschrittliches Gesetz - gäbe es die notwendigen Investitionen im bisherigen Umfang  für eine notwendige Energiewende weg von den fossilen Energieträgern nicht.

Die werden irgendwann - bei einer Verknappung -  tatsächlich unbezahlbahr werden und dann müssen Alternativen vorhanden sein, die man dann nicht erst schaffen kann.

Selbst für die notwendigen Investitionen wäre dann womöglich kein Geld mehr da, weil für Öl- und Gasbeschaffung aufgezehrt.

Schließlich zwingt Sie niemend, den EEG- Strom zu EEG- Vergütungssätzn zu kaufen. Verpflichtet sind die Netzbetreiber bzw. Stromhändler.


Bei Ihnen landet dafür eine sog. Umlage, weil die Mehrbelastungen - und nur diese - weiterwälzen darf. Sollte sich wegen einer Verknappung der fossilen Energieträger oder aus sonstigen Gründen die "normlale" Stromerzeugung verteuern- so werden im Vergleich dazu die EEG- Strommengen sogar billiger mit der möglichen Folge, dass es gar keine Mehrbelastungen gibt, die noch umzulegen sind.

Darüber entscheiden Sie jedoch nicht.
Meines Erachtens an dieser Stelle auch wohl ganz gut so.

So hatte das BVerfG bereits entschieden, dass der Steuerzahler seine Steuern nicht um Beträge kürzen darf, weil er sich nicht an der (atomaren)  Rüstung beteiligen wollte.

Eine vollkommen andere Frage ist es, ob man die Industrie zu Lasten der Haushaltskunden entlasten darf und soll.

Immer nur gegen etwas sein ist auch nicht eben überzeugend.


Es bedarf schon einer Auseinandersetzung über das warum und einer Folgenabschätzung.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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