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Autor Thema: Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis  (Gelesen 8184 mal)

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Offline FM

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Hallo,

meine Fragen, da lieder nix gefunden zum Thema:

Ist es normal, das Firmen bei Ablesung der Verbrauchsröhren dem Mieter (Büro mit mehreren Parteien) keine Kopie der abgelesenen Werte mehr aushändigen müssen.
Bei der Abrechnung durch die Hausverwaltung liegt auch keine Kopie der abgelesenen Werte bei.
Auf meine Reklamation wurde mir geantwortet ...ich könnte diese jeder Zeit im Verwaltungsbüro einsehen.

----

Ist es normal, dass die Heizungsbaufirma, die gleichzeitig die Wartung und Ablesung der Röhrchen hat, auch im Sommer  (17.0h)die Nacht durchgehend die Wärmepumpen laufen hat, was ja nicht nur eine starke "Steighitze" ( Kamin + Zuleitungen bis zur abgedrehten Heizung werden irre heiß) sondern auch ein entspreches mehr an Strom verursacht.
Gleichzeitig mussten wir in 3 Räumen leistungsstarke Ventilatoren aufstellen, sonst gibt es Hitzeschlag.

In den letzten Jahren wurde dies mehrfach reklamiert auch weil die
Räume speziell bei Hitze eine wahre Sauna sind.
Antwort der Heizungsfirma ....Pupen werden abgestellt.
Dies fruchtete nur für einige Tage und leider fällt es ja nur dann auf, wenn in den Büros länger gearbeitet wird.

Heute sollten die Pumpen mal wieder abgestellt werden...
Das Bürohaus ist jetzt bis auf meine Anwesenheit leer...und die Pumpen haben gerade vor 15 Minuten ihren fleißigen Nacktdienst ...wenn es so ist wie immer, dann die ganze Nacht  (bis  06.00h) aufgenommen.
Ich kann auch nicht verstehen, wieso die bei einer gewissen Temperatur nicht wieder abschalten.

Hat jemand hier Erfahrungswerte?

Das Bürohaus - 12. sep. Parteien und + große private Dachgartenwohnung - befindet sich in Düsseldorf, wo es fast überall seit 2 Jahren keine Verbrauchskopien bei Röhrchenablesung mehr gibt.

Frage mich, wie ich da kontrollieren soll, was mir abgerechnet wird.

Bedanke mich für einen evtl. Tipp

Rheingrüße - FM

Offline FM

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #1 am: 14. Juni 2006, 17:57:01 »
Ein Teil bereits beantwortet - hab das mit den Röhrchen gefunden.

Jetzt geht es nur noch um die durchlaufende Pumpen.

Ach ja ....und es soll natürlich nicht (Nackt-) sondern Nachdienst heißen.
War freudscher Vertippsler, da gerade der Verwaltung erzählt, dass wir hier ja wohl schelcht nackt sitzen können :-))

Offline Fidel

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #2 am: 14. Juni 2006, 21:38:14 »
Moin:

@FM

Sind Sie sicher, dass es sich bei den zu hörenden Pumpen um "Wärmepumpen" handelt? Also Maschinen, die Wärme von einem niedrigen Temperaturniveau unter Aufwand von Arbeit auf ein höheres Temperaturniveau transportieren?

Mein Kenntnisstand ist der, dass diese "Wärmepumpen" hauptsächlich in Ein- oder Zweifamilienhäusern zum Einsatz kommen. In größeren Gebäuden wie dem von Ihnen beschriebenen eher weniger.

Möglicherweise dienen also die Pumpen, deren Geräusche Sie vernehmen, einem anderen Einsatzzweck? (Z.B. der Speiseeiszubereitung für die Kantine des Hauses)

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #3 am: 14. Juni 2006, 23:49:48 »
@FM,

wieso hat eine Heizungsbaufirma die Kompetenz, auch diese Röhrchen abzulesen und auszutauschen?

Das macht doch normalerweise die entsprechende Firma (Minol, etc)

Wer ist denn der Eigentümer? Schließlich hat dieser für die Betriebszeiten der Umwälzpumpen zu sor5gen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline FM

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #4 am: 15. Juni 2006, 00:08:04 »
Hallo,

ja ....ich bin sicher. Da ich es ja selbst nicht glauben wollte, habe ich natürlich bei der Hausverwaltung angerufen. Diese bestätigte mir.....
es liegen  aus der Rea-Praxis (unter uns) ebenfalls Reklamationen vor.

Dann rief die Heizungsfirma an, die auch die Wartung und Ablesung  hat und bestätigte, es sind die Wärmepumpen. Wäre aber nur ein "kleines" Problemchen, sie kommen umgehend abschalten.

Auf meinen Hinweis, es dürfte ja wohl auch kein Problemchen sein, die Anlage so einzustellen, dass sie ab einer bestimmten Außentemperatur eben nicht hoch fährt, was ja schließlich auch mit Kosten für jeden Büromieter verbunden ist, bekam ich lediglich die Auskunft, das würde bei abgedrehten Heizungen keine Kosten verursachen.

Da ich jedoch ein gebranntes Kind mit diesen Röhrchen bin  - hatte vor Jahren schon mal einen Prozess, den ich zwar gewonnen habe, aber seit dieser Zeit weiß ich auch, was alles hier möglich ist.

Wir haben jetzt 23.30 - die Pumpen wurden nicht, wie versprochen, abgestellt. :roll:

Wände, in denen  die Rohre verlaufen  - Zuleitungsrohre  zu den Heizkörpern (im WC als Heizungsersatz sehr großer Durchmesser des Rohres, das in die nächste Etage führt)  alles wieder super heiß.  :evil:

In diesem Haus wird scheinbar vertraut, dass ab 17.00 Uhr der unhaltbare Zustand keinem auffällt. Ist doch komisch, dass immer nach 17.00 Uhr die Wärmepumpen anspringen und erst um 06.00 Uhr wieder aus gehen ....Wenn um 8.30 die ersten Büros öffnen, sind diese zwar ne reine Sauna, aber die Zuleitungsrohr sind dann nur noch mäßig warm und die Wärmepumpen aus.

Ich werde die Hausverwaltung Montag um eine schriftliche Stellungnahme bitten und auch die Kopien unserer Ablesung 2004 und 2005 verlangen.

Gruß FM

Offline FM

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #5 am: 15. Juni 2006, 00:36:15 »
Hallo Gerd,

da sprichst du was an, was mir auch komisch vor kommt.
Noch halte ich  der Hausverwaltung (mal wieder ne Neue) zu Gute, dass mir die Dame am Tel. irgend einen Mist erzählt hat.
Als ich selbst mein Befremden äußerte, kam Sie ins Stottern und meinte, Sie habe von Technik und den ganzen Vorgängen keine Ahnung, sie gibt nur weiter.
Alles was Heizung betrifft, wird von denen an die Heizungsfirma weiter geleitet. Ob das dann behoben wurde oder nicht, kümmert keinen.
Es wird erst dann wieder reagiert, wenn mit Mietminderung gedroht wird.

Der Eigentümmer des Bürohauses wohnt nicht in D.

Da ich jetzt ja die normalen Rechte, die ein Mieter betr. Ablesung hat,  hier gelesen habe, werde ich Montag der Angelegenheit näher auf den Grund gehen lassen.

Leider war ich bei der Ablesung nie selbst in Düsseldorf. Dass das mit der Heizung immer noch nicht erledigt ist, fiel mir nur auf, da ich über Nacht im Büro geblieben bin.

Unserem Personal konnte es nicht auffallen,  die haben ab 16.00 Uhr - wie fast alle in dem Haus - Feierabend.

Irgend etwas stimmt nicht, aber bis Ende nächster Woche weiß ich was  :wink:  

Schönen Feiertag -
Monika

Offline Lernender

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #6 am: 15. Juni 2006, 18:33:14 »
@FM

wenn die Hausverwaltung in Düsseldorf sitzt, hast Du wohl schlechte Karten, Kopien der Ablesung zu erhalten. Du kannst sie ja bei denen einsehen.

Siehe auch http//www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/386070.html

Bist Du die Mieterin?

Sicherlich wird es bei Euch einen Hausmeister geben. Diesen würde ich dann mal bitten die private Ablesung mit ihm zusammen zu machen, sodass Eure beiden Unterschriften drunter sind. Wann offiziell abgelesen werden soll, muss ja rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Sind alle Einheiten vermietet, oder stehen welche in Eigentum? Ggf. würde ich dann auch mal diese Eigentümer ansprechen.

Ich hoffe, dass meine Gedanken vielleicht irgendwie hilfreich sein können.

Lernender

Offline FM

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #7 am: 15. Juni 2006, 19:15:57 »
Danke für Deine Zeilen @Lernender

Es geht hier um ein Bürohaus in Düsseldorf, wo wir als Verband, mit Geschäftssitz Düsseldorf, auch ein Büro angemietet haben.

In dem Haus gibt es nur Büros und eine Dachgartenwohnung. Die Hausverwaltung sitzt auch in Düsseldorf. Der Hausbesitzer wohnt im Ausland.
Z.Zt. stehen in dem Haus 3 Büroeinheiten leer.
Kündigungsgründe: angebl. die hohen, teilweise nicht nachvollziebaren Nebenkosten.

Es wäre ja alles zu akzeptieren, wenn wir  - wie alle Jahre vorher - von der Firma, die den Verbrauch kontrolliert, eine Kopie der abgelesenen Werte erhalten  würde. Seit zwei Jahren erhalten wir diese nicht mehr.
Werde also bei nächste Gelegenheit die Abrechnungen bei der Hausverwaltung einsehen.

Vordringlichst lasse ich jetzt die Angelegenheit Wärmepumpen klären.
Mein Plus, im Haus gibt es u.a. auch 3 Anwaltbüros, die ebenfalls reklamiert haben.

Denke, gemeinsam werden wir die Problematik lösen.

digitalen Gruß
MF

Offline Cremer

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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #8 am: 15. Juni 2006, 21:34:16 »
Hallo Monika,

wäre da im Interesse Deines Arbeitsgebers sehr mal hellhörig.

Wenn da 3 Mieteinheiten leerstehen, fallen die Grundkosten für die verbliebenen  Mietparteien höher aus.

Oder könnt Ihr da kontrollieren, wie diese sich zusammensetzen und der Hausbesitzer die Grundkosten für die leerstehenden Mieteinheiten trägt?

Sofern nicht lückenlos ein Nachweis möglich ist, versucht der Vermieter logischerweise die Grundkostenn auf die verbleibenden Mietern umzulegen.
MFG
Gerd Cremer
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Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
« Antwort #9 am: 15. Juni 2006, 22:10:08 »
@FM

auf der Seite

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/hauptseite.htm

habe ich folgendes gefunden:

Zitat
Wärmemessdienst

Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Durchführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung. Allerdings ist es inzwischen weitverbreitet, dass der Vermieter einen Dritten mit dieser Aufgabe beauftragt, den sog. Wärmemessdienst. Diese übernimmt die Installation der Verbrauchserfassungssysteme, führt die Messungen durch und erstellt die Heizkostenabrechnung.

Wichtig:
Gibt es Probleme, bleibt der Vermieter Ansprechpartner des Mieters, denn der Wärmemessdienst ist nur Erfüllungsgehilfe des Vermieters.

Für den Mieter ist bei der Ablesung der Erfassungssysteme folgendes zu beachten:

1. Der Wärmemessdienst darf zur Ablesung ihre Wohnung betreten.

2. Der Ablesetermin muss in angemessener Frist vorher angekündigt werden (ca. 10 -14 Tage).

3. Die Information hat den Mietern gegenüber einzeln oder durch gut sichtbaren Aushang zu erfolgen.

4. Sollte der erste Termin nicht eingehalten werden können, ist es angebracht, den zweiten Termin individuell abzustimmen.

Wichtig:
Kann der Mieter den ersten Termin nicht einhalten, braucht er keinen Schadensersatz oder Sonderkosten zu zahlen (AG Hamburg WuM 96, 348; AG Neukölln GE 91, 577).

5. Lesen Sie bereits am Tag vor der Ablesung die Werte ab und vergleichen Sie diese mit denen, die der Messdienst abließt.

Wichtig:
Vergleichen Sie genau und fragen Sie im Zweifelsfalle nach. Später können Sie das Ableseprotokoll nicht mehr reklamieren (LG Berlin ZMR 97, 145).

6. Achten Sie darauf, dass Sie eine Durchschrift des Protokolls erhalten. Darauf haben Sie ein Recht.


Lernender

Offline FM

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« Antwort #10 am: 16. Juni 2006, 10:01:00 »
Hallo Gerd und Lernender,

danke für Eure Zeilen.

Bin schon dabei mein Skorpionstachelchen auf Hochglanz zu bringen :-))

Schönes We - Monika

 

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