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Strom abgesperrt

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RR-E-ft:
@chattinchen

Wenn man das staatliche Angebot von Beratungshilfe für eine Rechtsberatung nicht in Anspruch nehmen möchte, kann man es natürlich auch lassen.

Dann erspart man sich, zu erfahren, ob der Versorger ggf. aus irgend einem Grund im ganz konkreten Fall nicht zur Versorgungseinstellung berechtigt war, mithin die Stromversorgung wieder aufnehmen muss.

Solche Gründe könnte es viele geben, was jedoch nur durch eine eingehende Prüfung beurteilt werden kann.

Deshalb steht es auch jedem frei, die Dinge etwa auf sich beruhen zu lassen, insbesondere bei romantischer Veranlagung.


 
Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

chattinchen:
Kann die beratung leider erst naechste woche in anspruch nehmen da bei uns morgen Feiertag ist.
Aber sag mir mal was du unter *romantischer Veranlagung*verstehst. :roll:

RR-E-ft:
@chattinchen

Ich persönlich fand offene Lagerfeuer schon immer romantisch.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

chattinchen:
dann sollte ich dich ja wohl einladen :lol:

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