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Autor Thema: Strom abgesperrt  (Gelesen 5973 mal)

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Strom abgesperrt
« am: 14. Juni 2006, 10:56:10 »
Strom abgesperrt!!!
Gestern hat man mir den Strom abgesperrt!!
Also mal von Anfang an.
Ich habe aus meiner alten Wohnung einen Rueckstand(Endabrechnung)
von683 euro.Habe mit den Stadtwereken ratenzahlung vereinbahrt.
Habe die ganze zeit den Abschlag fuer meine neue Wohnung puenktlich bezahlt plus soviel zur abzahlung wie ich konnte.Bis auf den letzten Monat da hab ich nur den Abschlag fuer die neue Wohnung bezahlt.
Nun bekam ich letzte Woche ein schreiben ueber eine Forderung von
980 euro.Habe mich via mail mit der Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt und habe nach einer Aufstellung meiner zahlungen gefragt.
Keine Reaktion.
Gestern war dann ein Mensch von den stadtwerken hier und forderte mindesten 700 euro sofort.Hatte ich natuerlich nicht.Somit hat er den Strom abgestellt.Ohne Vorwarnung.
Ich dann direkt die 7km in die Stadt geradelt zum Servicecenter.
Sachbearbeiterin sagte nur sie kann da garnichts machen bevor ich die 700 euro nicht bezahlt habe.Auf meine Nachfrage wegen eines Auszuges ueber meine geleisteten zahlungen sagte sie nur:Ich bin doch nicht Ihre Buchhalterin.
Somit bin ich stromlos.
Besteht irgendeine moeglichkeit dagegen etwas zu unternehmen?

Offline RR-E-ft

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Strom abgesperrt
« Antwort #1 am: 14. Juni 2006, 11:18:27 »
@chattinchen

Man (frau) ist selbst schuld, wenn man die Versorgungseinstellung zulässt.
Man hätte ja dem Mitarbeiter ebensogut Hausverbot erteilen und ihn wegschicken können.

Im übrigen sollte man sich mit der Sache an einen Rechtsanwalt wenden, damit dieser die Sache prüft.

Dieser benötigt alle Informationen, welche Vereinbarungen zwischen dem Kunden  und dem Versorger wegen der Rückstände und laufender Zahlungen getroffen waren und einen Nachweis über alle vom Kunden geleisteten Zahlungen.

Erst dann kann beurteilt werden, was man ggf. tun kann.

Nur eines ist klar:

Man kann immer etwas tun und sei es auch die vollständige Zahlung der geforderten Beträge einschließlich Sperr- und Entsperrkosten.

Wenn man diese Zahlungen leistet, muss auf jeden Fall die Stromversorgung unverzüglich wieder aufgenommen werden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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Strom abgesperrt
« Antwort #2 am: 14. Juni 2006, 11:24:06 »
Danke fuer die Antwort.
Aber ich wollte aber eigendlich nicht wissen was ich haette tun koennen.
Und wenn ich denn die 700 euro haette braeuchte ich nicht fragen und der strom waere noch da oder?
Und Rechtsanwalt duerfte wohl auch etwas teuer werden oder nicht?

Offline RR-E-ft

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Strom abgesperrt
« Antwort #3 am: 14. Juni 2006, 11:38:07 »
@chattinchen

Einen Fehler erkennen, bedeutet, in der Zukunft gewappnet zu sein.

Es stellt sich die Frage, wen man sonst zu konkreten Rechtsfragen befragen sollte, wenn niemandem sonst eine Rechtsberatung erlaubt ist.

Es besteht ein entsprechendes Verbot nach dem Rechtsberatungsgesetz.

Ein Verstoß hiergegen kann strafbar sein und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen.

Dass Rechtsanwälte - ebenso wie andere Dienstleister - nicht unentgeltlich tätig werden, versteht sich von selbst.

Dass hochqualifizierte Tätigkeit, die eine lange Ausbildung erfordert, etwas teurer sein kann, versteht sich ebenso von selbst.

Für Bedürftige besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe, die man beim zuständigen Amtsgericht beantragen kann.

Dann übernimmt die Staatskasse (vorläufig/ endgültig) die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Für mittellose Stromkunden besteht ggf. ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Kostenübernahme hinsichtlich der Stromkosten.

Diese Antwort ist erschöpfend.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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« Antwort #4 am: 14. Juni 2006, 11:44:15 »
Besten Dank.
Ich bin eigendlich froh das ich ansonsten niemandem auf der Tasche liege,sprich keinem Amt.Aber fuer aussergewoehnliche Ausgaben reicht es halt nicht.Hatte mal hoeflich beim sozialamt angeklopft die aber mal direkt den kopf geschuettelt haben und meinten das meine wohnung
mit 60qm zu gross fuer mich allein ist und ich eh keinen anspruch habe und da koennte ja jeder kommen.
Naja werde ich das naechste halbe jahr dann mal eben offene lagerfeuermachen oder so,weil eher kann ich das geld nicht zusammensparen.Danke trotzdem.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #5 am: 14. Juni 2006, 16:09:09 »
@chattinchen

Wenn man das staatliche Angebot von Beratungshilfe für eine Rechtsberatung nicht in Anspruch nehmen möchte, kann man es natürlich auch lassen.

Dann erspart man sich, zu erfahren, ob der Versorger ggf. aus irgend einem Grund im ganz konkreten Fall nicht zur Versorgungseinstellung berechtigt war, mithin die Stromversorgung wieder aufnehmen muss.

Solche Gründe könnte es viele geben, was jedoch nur durch eine eingehende Prüfung beurteilt werden kann.

Deshalb steht es auch jedem frei, die Dinge etwa auf sich beruhen zu lassen, insbesondere bei romantischer Veranlagung.


 
Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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« Antwort #6 am: 14. Juni 2006, 17:10:20 »
Kann die beratung leider erst naechste woche in anspruch nehmen da bei uns morgen Feiertag ist.
Aber sag mir mal was du unter *romantischer Veranlagung*verstehst. :roll:

Offline RR-E-ft

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« Antwort #7 am: 14. Juni 2006, 17:16:20 »
@chattinchen

Ich persönlich fand offene Lagerfeuer schon immer romantisch.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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« Antwort #8 am: 14. Juni 2006, 17:19:30 »
dann sollte ich dich ja wohl einladen :lol:

 

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