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Autor Thema: Stromgewinnquartett künftig mit schlechteren Karten  (Gelesen 3375 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Stefan P.

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Stromgewinnquartett künftig mit schlechteren Karten
« Antwort #1 am: 09. Juni 2006, 09:02:13 »
Hallo,

wie verhalte ich mich denn nun als "Spielverderber" bei meinem EVU ?

Soll heißen: welche Auswirkungen kann dies auf meinen Widerspruch haben ? Ich habe meine Beträge reduziert auf das Niveau von 2004. Kann ich die Reduzierung der Netzentgelte einfach zusätzlich von meinen Berechnungen und Zahlungen abziehen ? Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein......oder wird dafür vielleicht ein Kuhhandel eingegangen nach dem Motto:
"Reduzierung der Netzentgelte, aber dafür dürfen wir (EVU) wieder die Preise für den Strom bestimmen - und keiner darf stänkern !"

Grüsse
Stefan P.

Offline cabello

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Stromgewinnquartett künftig mit schlechteren Karten
« Antwort #2 am: 09. Juni 2006, 09:40:34 »
@ Fricke

Diese Frage interessiert mich auch!!

Da Vattenfall jetzt das alles durchmachen wird, was damals die Telekom als Monopolist durchgemacht hat, nämlich eine niederlage nach der anderen vor Gericht hinnehmen.
Vattenfall wird wohl jetzt auf Zeit spielen, und entscheidungen möglichst lange vor Gericht verzögern, da jeder Monat 100 Millionen Gewinn ergaunert. (100 Millionen Unseres durch schweiß erarbeitetes Geld).

ich verbleibe

Offline RR-E-ft

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Stromgewinnquartett künftig mit schlechteren Karten
« Antwort #3 am: 09. Juni 2006, 10:09:24 »
@cabello

Wenn man am Hochofen arbeitet....

Wer den Preiserhöhungen widersprochen hat und die Preise 2004 unter Vorbehalt zahlt, für den sind Mehrforderungen nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entsprechen.

Und dies muss der Stromversorger erst einmal nachvollziehbar und prüffähig nachweisen, nötigenfalls vor Gericht.

Bis dahin kann man sich weiter auf die Unverbindlichkeit berufen und Zahlungen zurückhalten.

Natürlich waren die Preise auch schon 2004 zu hoch.

Für die drastischen Preiserhöhungen seit 2000 um teilweise 35 Prozent gibt es schlicht keine nachvollziehbaren Erklärungen.

 Jedenfalls sind solche bisher nicht bekannt geworden.

Das einzige Argument war:

Alles wird teurer, unser Strom auch.

Anders gewendet:

Wir drehen an der Inflationsspirale und baden uns in immer weiter steigenden Gewinnen. Dies allein ist ganz offensichtlich.

Für den Kunden ist nicht entscheidend, ob sich wer anders auf einen Kuhhandel einlässt, weil es bei der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB gerade nicht darauf ankommt, sondern eine strenge Kosten- und Erlöskontrolle stattfindet.

Die Stromerzeugung kostet weiterhin unter 2,4 Cent/ kWh.


Die Netzentgelte waren und bleiben auch weiter weit überhöht.

Weite Teile der Stromnetze stammen von vor 1940 (vgl. nur RWE), sind längst abgeschrieben, wurden schon von den Großeltern über die Strompreise vollständig finanziert:

 http://www.rbi-aktuell.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=29&idart=2974

Ein zweites Stromnetz daneben wurde nicht errichtet.
Ich habe jedenfalls kein zweites Stromnetz gesehen.

Ausgehend von den Netzentgelten müsste jedoch irgendwo ein kostenträchtiges Schatten- Stromnetz vorhanden sein.

Möglicherweise handelt es sich um ein streng geheimes Projekt der Energiewirtschaft, um im Falle eines terroristischen Angriffs auf das alte, teils marode Stromnetz notwendige Redundanzen vorzuhalten.

Dafür müsste ein komplett verkabeltes zweites Stromnetz unter deutsche Fluren gepflügt worden sein.

Dies halte ich jedoch persönlich für äußerst unwahrscheinlich.

Zudem lässt sich in unserem Land als offener Demokratie  bekanntlich - bis auf die Erdgasimportpreise - nichts wirklich auf Dauer geheim halten.

Wir hätten davon gelesen.  


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline cabello

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Stromgewinnquartett künftig mit schlechteren Karten
« Antwort #4 am: 09. Juni 2006, 11:44:42 »
@ Fricke
es bedarf keinen Hochofen um bei der Arbeit zu schwitzen  :lol:

die Frage lautete doch:
Zitat
Kann ich die Reduzierung der Netzentgelte einfach zusätzlich von
meinen Berechnungen und Zahlungen abziehen ?


d.h. mein Preis von 2004 zusätzlich minus die jetzt neu fallenden Durchleitungsentgelte?
Für die, die beim BdEV den Prozesskostenfond unterstützen?

Denn die, die eine eigene Rechtschutz Versicherung haben, die dürfen eh alles machen, was billig ist oder scheint!!

ich verbleibe

Offline RR-E-ft

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Stromgewinnquartett künftig mit schlechteren Karten
« Antwort #5 am: 09. Juni 2006, 12:05:58 »
@cabello

Manchmal hilft schon, die Heizung runterzudrehen.
Das macht man ja zu Hause privat auch so.  :D

Diese Frage richtet sich nicht an mich, sondern an den Bund der Energieverbraucher, der über seine Gremien allein darüber entscheiden kann.

Anfragen insoweit bitte an @energienetz.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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