Hallo,
vor 2 Monaten hat die Gasanstalt Kaiserslautern meinen Abschlag um 7 Euro erhöhen wollen. Unter Berufung auf die Unbilligkeit der Erhöhung (Musterschreiben) habe ich den alten Abschlag weitergezahlt, die Abbuchungsvollmacht habe ich der Gasanstalt entzogen.
Mein Einwand der Unbilligkeit wurde mit Hinweis auf des Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 abgetan. Zwischenzeitlich sind also in Augen des EVU 14 Euro Rückstand aufgelaufen.
Heute kam nun die (1.) Mahnung, in der die 14 Euro plus 5 Euro Mahngebühren eingefordert werden. Und zu allem Überfluss - wie ich finde äußerst dreist - wird dies verbunden mit einer Sperrandrohung! Um klar zu machen was die von mir wollen, hier der O-Text:
\"Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer bis zum 21.11.2005. Sollte uns dieser Betrag nicht spätestens bis zum 21.11.2005 zur Verfügung stehen, werden wir gemäß § 33 Ziffer 2 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) die Einstellung der Versorgung ab dem Folgetag ohne nochmalige Ankündigung vornehmen.\"
Das Schreiben ist datiert auf den 11.11.2005. Ich verstehe die Androhung so, dass ich bei Nichtzahlung ab dem 22.11. mit Einstellung rechnen muss, also binnen 11 Tagen. Das widerspricht ja bereits den AVB, die eine Frist von 14 Tagen vorsieht! Zudem ist bei 14 Euro \"Rückstand\" eine Sperrandrohung ja wohl kaum eine angemessene Maßnahme.
Was ich jetzt vorhabe:
Gemäß
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1570& dem Mahnbescheid widersprechen
zur Rücknahme der Sperrandrohung auffordern
Hausverbot erteilen
Schutzschrift ans Amtsgericht richten
Gerne würde ich auch wie vorgeschlagen den Bund der Energieverbraucher, die Verbraucherzentrale & das Kartellamt informieren. Gibt\'s dafür auch Musterschreiben?
Bevor ich solche Wellen schlage würde ich gerne von Euch nochmal Feedback haben, ob soweit von meiner Seite alles korrekt ist.
Was haltet ihr von dem Verhalten der Gasanstalt - starker Tobak, oder? Die halten sich ja offenbar nichtmal selbst an die AVB, auf deren Grundlage sie mir den Hahn zudrehen wollen.
Freundliche Grüße aus Kaiserslautern
Rüdiger Dabelow