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Autor Thema: Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?  (Gelesen 9125 mal)

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Offline Energiemanager

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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?
« am: 08. September 2004, 11:01:53 »
Hallo,
zum 01.11.04 treten die Übergangsfristen zur KleinfeuerungsanlagenVO ausser Kraft. Das heißt, die \"normalen\" Werte, unter anderem Abgasverlust max. 9% treten in Kraft.
Zweifellos gehören diese Anlagen ersetzt, teilweise fehlt aber einfach das Geld zur Erneuerung.
Gibt es ausser den Verkäufern der Heizungsindustrie irgendjemand, den das interessiert? Gibt es absehbare Konsequenzen?
grüßle

Offline Sukram

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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?
« Antwort #1 am: 08. September 2004, 12:06:27 »
1.Abgasverlust bis 25 KW = 11% + ggf. 1% Toleranz + Abrundung = 12,49%
bis 50 KW = 10%+... ...=11,49%

bei Athmobrennern erhöht sich die Toleranz auf 2 bis 3% je nach Sauerstoffgehalt.

2. Der Abgasverlust gemessen hinter\'m Kessel ist nicht gleich Gebäudewärmeverlust, sondern geht zum Großteil als Scornsteinabwärme in den  inneren Wärmegewinn des Gebäudes ein (Nutzungsgraderhöhung gegenüber Messung 6-8%)

3. Fast alle Anlagen, die o.g. Werte nicht erfüllen, ließen sich durch sorgfältige Neueinstellung/Leistungsreduzierung/notfalls Brennererneuerung darunter bringen, so der Heizungsbauer willig und fähig währe...

4. Viel wichtiger bei Altanlagen ist der Bereitschaftsverlust: Eine >20 Jahre alte, wie üblich erheblich überdimensionierte Anlage lässt sich mit minimalem Kapital- und Zeitaufwand z.B. durch Zusatzdämmung ohne weiteres um bis 20% Nutzungsgrad verbessern.

5. Konsequenzen gibt\'s schon: Die Preise sind unisono gestiegen...
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Offline Martin Havenith

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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?
« Antwort #2 am: 09. September 2004, 09:42:48 »
Also mich interessiert das nicht wirklich.

Eigentlich hätte mein Kessel von 1971 mit seinen ursprünglichen 11% Abgasverlust dieses Jahr rausgemusst.

Jetzt hab ich ein wenig (alles!!) optimiert, und falle damit unter die Ausnahme der Unwirtschaftlichkeitsklausel.
Ich brauche also niemals den Kessel auszutauschen, es sei denn, er verreckt.
Und 40 % Brennstoff hab ich auch eingespart. Das ist aber noch nicht das Ende, da ich ja bisher nur die Heizung optimiert habe.

In meinem Altbau von 1872 ist noch immens Potential für weitere Einsparungen. Die sind allerdings nicht ganz billig und amortisieren sich auch beiweitem nicht so schnell, wie die Heizungsmaßnahmen.

Damit andere ebenso Energie einsparen und die Umwelt schützen können, ohne sich gleich finanziell zu ruinieren, habe ich alles dokumentiert, und auf meiner Internetseite veröffentlicht. Ihr könnt ja mal unten auf den Button klicken.

Einige Nachahmer hab ich ja schon gefunden. Ich glaub, der Moderator Sukram ist ebenfalls einer der Anhänger meiner Methode.

Energiesparen ist wichtig.

Wie ist egal

Offline Sukram

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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?
« Antwort #3 am: 09. September 2004, 12:15:21 »
wiewohl ich mir einige Zweifel und Berechnungen hätte sparen können wenn Deine Seite schon existiert hätte...

http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&q=%22spinnen+die+Gr%C3%BCnen%22%3F

bzw.

http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&q=%22spinnen+die+Gr%C3%BCnen%22+Knoll
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Offline Martin Havenith

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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?
« Antwort #4 am: 09. September 2004, 14:03:08 »
hallo Sukram,

du bist selbst draufgekommen?
Ich bin ja auch selbst draufgekommen. Wenn man sich ein wenig mit der Materie befasst ist das eigentlich gar nicht so schwer.

Seinerzeit konntest du meine Seite auch noch nicht finden, da ich da gerade mal den ersten Winter in meinem neuen Alten Haus hinter mir hatte. Damals hab ich über eine Internetseite noch garnicht nachgedacht. Da ist erst mit der Zeit gewachsen. Erst als ich durch meine Beschäftigung mit dem Thema so tolle Ergebnisse erzielt hatte, hab ich mir gesagt, das ich das nicht für mich behalten kann.

Da der Staat hier wieder mal ziemlich großzügig in des Bürgers Portemonnaie greift, war ich davon ausgegangen, das es auch andere gibt die Ihr Geld für andere Sachen nötiger haben, als für eine Heizungssanierung.

Ich hab die EnEv gelesen, und die Ausnahmen gefunden, auf die man normalerweise nicht aufmerksam gemacht wird. Die hab ich genutzt. Ist doch legal,  oder? Meiner meinung nach ist es vollkommen gleichgültig, wie das erklärte Ziel der Verordnung erreicht wird.
(Der Jahresnutzungsgrad soll auf mind 82 % verbessert werden)

Hauptsache, es wird erreicht. JNG 86 %

Offline Sukram

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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?
« Antwort #5 am: 09. September 2004, 15:21:20 »
Zitat

Ich hab die EnEv gelesen, und die Ausnahmen gefunden, auf die man normalerweise nicht aufmerksam gemacht wird. Die hab ich genutzt.



Genau so lief\'s. Wobei es damals noch der Entwurf des Entwurfs war ;-) und alles viiiel schrecklicher klang.

Zitat
Da der Staat hier wieder mal ziemlich großzügig in des Bürgers Portemonnaie greift


Naja. Man sollte auch die Intention bedenken: So eine Verordnung soll ja auch mit vernünftigen Mitteln versteh- und durchführbar sein. Sonst wird das Recht auch wieder zu Unrecht.
Siehe z.B. Steuergesetzgebungsproblem...

oder dass in BaWü manche Vorschriften derEnEV laut Durchführungsverordnung ausdrücklich NICHT kontrolliert werden sollen,angeblich wegen zu großem Aufwand .-(


Sicher aber ist ein Teil der Problematik die, dass der \"normale\" Häuslebesitzer nicht daran mitgewirkt hat. Wohnungsbaugesellschaften schon... aber denen isses wurscht, oft können die neue Kessel umlegen. Und die müssten die Verbesserungsarbeiten, die wir selber machen, wie z.B. dämmen, teuer bezahlen und haben hitnerher erst recht nicht die Sicherjheit, dass das Ding noch 15 J durchhält wie ein neuer.

Zitat

(Der Jahresnutzungsgrad soll auf mind 82 % verbessert werden)


Wo hast Du denn die Zahl her? Und: bezogen auf Gebäudehülle oder wie gehabt auf Abgasrohr/Kesselhülle? Und: Normnutzungsgrad oder real? letzteres trifft ja nichtmal auf manche Neukessel zu ;-)

Egal: Das ist ja das weitere Problem- um den Nutzungsgrad zu bestimmen braucht man einen ziemlichen Zeitaufwand und hinterher Rechnerei. Bin überzeugt, fast all die \"Energieberater\" die vom Staat bezuschußt werden können sowas  garnicht.

Und so ein Gutachten muss man ja einreichen wenn man sich auf die Härtefallregelung bzw. besser dem Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG berufen will...



\"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt.\"
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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?
« Antwort #6 am: 09. September 2004, 15:22:32 »
nur hier zwischengelagert ;-)
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Offline Martin Havenith

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« Antwort #7 am: 09. September 2004, 15:49:09 »
Das mit dem Nutzungsgrad sollte sich auf den realen jahresnutzungsgrad beziehen. Der Normnutzungsgrad ist ja sowas von abstrakt, das man meiner meinung nach den Bergiff auch ersatzlos streichn könnte.

Genauso wie feurungstechnische Wirkungsgrade nach HUB.....

Das mit dem Ziel der Verordnung habe ich mal irgendwo in einer der Auslegungstexte zum Energieeinspargesetz (oder so) gelesen....

weiß ich aus dem Stehgreif nicht mehr.
Das kann auber auch noch aus der Entwurfsphase sein, so das es heut nicht mehr zu finden ist. Ich such nochmal. Wenn ichs finde, sag ich \"Bescheid\".

Auch vor dem Gutachten hab ich keine Angst. Ich hab ja genug Daten gesammelt--das schreib ich dann selbst.

Ansonsten mach ich wieder einen Kesselsanierungswettbewerb..... :wink:

 

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