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Stichtag 01.11.04 KleinfeuerungsanlagenVO: relevant?

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Sukram:

--- Zitat ---
Ich hab die EnEv gelesen, und die Ausnahmen gefunden, auf die man normalerweise nicht aufmerksam gemacht wird. Die hab ich genutzt.

--- Ende Zitat ---



Genau so lief\'s. Wobei es damals noch der Entwurf des Entwurfs war ;-) und alles viiiel schrecklicher klang.


--- Zitat ---Da der Staat hier wieder mal ziemlich großzügig in des Bürgers Portemonnaie greift
--- Ende Zitat ---


Naja. Man sollte auch die Intention bedenken: So eine Verordnung soll ja auch mit vernünftigen Mitteln versteh- und durchführbar sein. Sonst wird das Recht auch wieder zu Unrecht.
Siehe z.B. Steuergesetzgebungsproblem...

oder dass in BaWü manche Vorschriften derEnEV laut Durchführungsverordnung ausdrücklich NICHT kontrolliert werden sollen,angeblich wegen zu großem Aufwand .-(


Sicher aber ist ein Teil der Problematik die, dass der \"normale\" Häuslebesitzer nicht daran mitgewirkt hat. Wohnungsbaugesellschaften schon... aber denen isses wurscht, oft können die neue Kessel umlegen. Und die müssten die Verbesserungsarbeiten, die wir selber machen, wie z.B. dämmen, teuer bezahlen und haben hitnerher erst recht nicht die Sicherjheit, dass das Ding noch 15 J durchhält wie ein neuer.


--- Zitat ---
(Der Jahresnutzungsgrad soll auf mind 82 % verbessert werden)

--- Ende Zitat ---


Wo hast Du denn die Zahl her? Und: bezogen auf Gebäudehülle oder wie gehabt auf Abgasrohr/Kesselhülle? Und: Normnutzungsgrad oder real? letzteres trifft ja nichtmal auf manche Neukessel zu ;-)

Egal: Das ist ja das weitere Problem- um den Nutzungsgrad zu bestimmen braucht man einen ziemlichen Zeitaufwand und hinterher Rechnerei. Bin überzeugt, fast all die \"Energieberater\" die vom Staat bezuschußt werden können sowas  garnicht.

Und so ein Gutachten muss man ja einreichen wenn man sich auf die Härtefallregelung bzw. besser dem Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG berufen will...



\"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt.\"

Sukram:
nur hier zwischengelagert ;-)

Martin Havenith:
Das mit dem Nutzungsgrad sollte sich auf den realen jahresnutzungsgrad beziehen. Der Normnutzungsgrad ist ja sowas von abstrakt, das man meiner meinung nach den Bergiff auch ersatzlos streichn könnte.

Genauso wie feurungstechnische Wirkungsgrade nach HUB.....

Das mit dem Ziel der Verordnung habe ich mal irgendwo in einer der Auslegungstexte zum Energieeinspargesetz (oder so) gelesen....

weiß ich aus dem Stehgreif nicht mehr.
Das kann auber auch noch aus der Entwurfsphase sein, so das es heut nicht mehr zu finden ist. Ich such nochmal. Wenn ichs finde, sag ich \"Bescheid\".

Auch vor dem Gutachten hab ich keine Angst. Ich hab ja genug Daten gesammelt--das schreib ich dann selbst.

Ansonsten mach ich wieder einen Kesselsanierungswettbewerb..... :wink:

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