Energiepreis-Protest > EVM Koblenz

Gaspreise EVM

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Johannes:
Hallo,

bin Kunde der EVM Linz/Rhein.
Aufgrund der aktuellen Diskussionen habe ich der Gaspreiserhöhung zum 01.01.2006 und jetzt zum 01.06. widersprochen und zahle den alten Abschlag.
Man hat sich sehr sachlich mit mir auseinandergesetzt, auch nicht mit Sperrung gedroht, mir allerdings geschrieben, dass ich dann die Differenz halt bei der Jahresabrechnung 2006 nachzahlen müsste.
Nach meinem letzten Widerspruch zum 01.06. schrieb man mir, daß das OLG Koblenz die Richtigkeit der eingereichten Kalkulationen bestätigt hat und somit kein Grund mehr vorhanden sei, nicht die höheren Preise zu zahlen. Offen gestanden, bin ich mir nicht sicher, ob es Sinn macht, hier weiterhin die alten Preise zu zahlen.
Wie seht Ihr das?

Gruß von Johannes (bin neu hier).

RR-E-ft:
@Johannes

Informieren Sie sich bitte in den Threads, meines Erachtens sind die Preise 9/04 auskömmlich genug.

Ein Verfahren am OLG Koblenz bzw. Vorinstanz sind hier jedoch nicht bekannt.

Man sollte also noch einmal nachfragen, auf welches Verfahren sich diese pauschale Aussage, die bisher niemand nachvollziehen und nachprüfen kann, beziehen soll.

Demnach müsste ja wohl das OLG Koblenz die Offenlegung der Kalkulation verlangt haben.

Das wäre doch auch schon eine Aussage.

Möglicherweise hat sich jemand verplappert über eine Entscheidung, die nicht veröffentlicht werden soll. Das hatten wir schon öfter.

Bitte bohren Sie ganz gründlich nach, was es mit der Entscheidung OLG Koblenz auf sich haben soll. Verlangen Sie eine Kopie der selben, weil man viel pauschal behaupten kann, wenn der Tag lang ist.

Stellen Sie diese ggf. bitte zur Verfügung.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Johannes
@Fricke,


natürlich mal wieder die EVM.  :)

Die sind aber auch hartnäckig :wink:

Sie meine sicherlich das AG Koblenz

Rechtsstreit gegen die EVM, welche gewonnen hatte wegen Billigkeitsentscheidung,

AG 141 C 403/05 vom 2.6.2005

RR-E-ft:
@Cremer

Das AG Koblenz hatte eine Billigkeitskontrolle wegen eines falsch gestellten Antrags abgelehnt und wollte keine Kalkulation sehen.

Das muss also etwas anderes sein.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Johannes:
Hallo,

habe nochmal nachgehört. Also die Kalkulationen wurden vom Bundeskartellamt bestätigt!

MfG
Johannes

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